Grundsatz: KI-Anwendungen dürfen erst für einen festgelegten Zweck eingesetzt werden, wenn Anwendungsfall, Daten, Anbieter, Informationssicherheits- und Datenschutzrisiken, menschliche Kontrolle, Verantwortlichkeit und Freigabe nachvollziehbar geklärt sind.
Eingaberegel: Vertrauliche, streng vertrauliche, personenbezogene, kundenbezogene oder prototypenbezogene Informationen dürfen nicht allein deshalb in ein KI-System eingegeben werden, weil das Werkzeug technisch erreichbar ist. Maßgeblich sind Informationsklassifizierung, genehmigter Anwendungsfall, Vertrag, Konfiguration und tatsächlicher Datenfluss.
Musterstatus: Diese Seite bestätigt keine real eingesetzte KI-Anwendung, Risikoklasse, Rechtsrolle, Vertragsgestaltung, Schulung oder Wirksamkeit. Sie muss vor der betrieblichen Nutzung organisationsbezogen ergänzt, geprüft, freigegeben und nachweisbar umgesetzt werden.
| Feld | Wert |
|---|---|
| Dokumenten-ID | ISMS-MA-04-14 |
| Dokumentenart | Richtlinie und Verfahren für den sicheren KI-Einsatz |
| Wiki.js-Pfad | /ISMS/04-Sicherheitsregelungen/Einsatz-von-KI-im-Unternehmen |
| Verantwortlich | KI-Governance-Verantwortliche/r und ISMS-Beauftragte/r |
| Fachlich geprüft durch | Geschäftsführung, IT, Informationssicherheit, Datenschutz, Recht/Compliance, Einkauf, Personal, Fachbereiche und gegebenenfalls Entwicklung |
| Freigabe durch | Geschäftsführung |
| Status | Entwurf – KI-Bestand, Rollen, Freigaben und Wirksamkeit nicht bestätigt |
| Version | 0.1 |
| Stand | 10.08.2026 |
| Gültig ab | Nach formaler Freigabe und Kommunikation |
| Nächste Prüfung | Mindestens jährlich sowie nach wesentlichen Modell-, Anbieter-, Zweck-, Daten-, Rechts- oder Risikoveränderungen |
| Schutzklasse | Intern; Registerdetails, Prompts, Datenquellen, Systemkonfigurationen, Tests und Schwachstellen gegebenenfalls Vertraulich oder Streng vertraulich |
| ISO-Bezug | ISO/IEC 27001:2022, insbesondere Kapitel 6 und 8 sowie Annex A 5.7, 5.8, 5.19 bis 5.23, 5.31, 5.34, 5.36, 6.3, 8.4, 8.9, 8.25, 8.28, 8.31 und 8.32 |
| Ergänzende Orientierung | ISO/IEC 42001:2023, EU-KI-Verordnung, DSGVO, BDSG und BSI-Veröffentlichungen zu KI-Sicherheit |
| VDA-ISA-Bezug | ISA 6.0.3; mehrere Informationssicherheitsfragen zu Richtlinien, Risiken, Lieferanten, Cloud, Entwicklung, Betrieb, Daten und Awareness |
KI-Anwendungen erfassen, risikobasiert bewerten, begrenzt freigeben und fortlaufend überwachen. Eigene redaktionelle SVG-Grafik. Zum Vergrößern öffnen.
Diese Regelung schafft einen einheitlichen Rahmen für Auswahl, Beschaffung, Entwicklung, Erprobung, Freigabe, Nutzung, Änderung und Beendigung von KI-Anwendungen. Sie verbindet Informationssicherheit mit Datenschutz, Recht, Qualitätsanforderungen und menschlicher Verantwortung.
Sie soll insbesondere verhindern, dass:
Zugleich ermöglicht die Regelung einen nachvollziehbaren und angemessen schnellen Freigabeweg für geeignete KI-Anwendungen.
Die Regelung gilt unabhängig vom Produktnamen für:
Auch eine kostenfreie Testversion, ein privates Konto, eine Browsererweiterung oder eine unauffällige KI-Funktion in einer bereits beschafften Software ist erfasst.
Diese Seite regelt den sicheren betrieblichen Einsatz. Sie ersetzt keine vollständige Prüfung nach der EU-KI-Verordnung, DSGVO, BDSG, Urheber-, Arbeits-, Wettbewerbs-, Geheimnisschutz- oder Produktsicherheitsrecht.
| Thema | Führende Wiki-Seite oder Nachweis |
|---|---|
| Informationssicherheitsrisiko | Methodik Risikobewertung und Risikoregister |
| Schutzklasse der Ein- und Ausgaben | Informationsklassifizierung |
| Anbieter-, Cloud- und Vertragsprüfung | Lieferanten und Dienstleister |
| Entwicklungs- und Integrationssicherheit | Sichere Entwicklung |
| Datenschutz und automatisierte Verarbeitung | KI und automatisierte Verarbeitung |
| Beschäftigte und Qualifikation | Personal und Schulungen |
| Vorfälle | Meldeweg für Sicherheitsvorfälle |
| Rolle | Mindestverantwortung |
|---|---|
| Geschäftsführung | KI-Grundsätze, Ressourcen, wesentliche Restrisiken und kritische Anwendungen freigeben |
| KI-Governance | Register, Prüfmethode, Rollenklärung, Freigabekoordination und Rechtsstatus pflegen |
| Fachlicher Owner | Zweck, Nutzen, Prozess, Qualitätskriterien, Nutzergruppe und menschliche Kontrolle verantworten |
| Information Owner | Schutzklasse, zulässige Eingaben, Empfänger, Speicherung und Löschung festlegen |
| IT/Informationssicherheit | Architektur, Identitäten, Schnittstellen, Protokollierung, Bedrohungen, Tests und Betrieb bewerten |
| Datenschutz | Rollen, Rechtsgrundlage, Transparenz, Betroffenenrechte, DSFA und Drittlandtransfer prüfen |
| Recht/Compliance | EU-KI-Verordnung, Verträge, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnisse und sonstige Pflichten prüfen |
| Einkauf/Lieferantenmanagement | Anbieterprüfung, Vertragsanforderungen, Unterauftragnehmer, Audit- und Exit-Rechte steuern |
| Personal/Betriebsparteien | Beschäftigtenbezug, Schulungsbedarf, Beteiligung und arbeitsrechtliche Aspekte behandeln |
| Entwicklung/Integration | sicheren Lebenszyklus, Daten- und Modellherkunft, Tests, Versionierung und technische Kontrollen umsetzen |
| Nutzende | nur freigegebene Zwecke und Konten verwenden, Eingaberegeln einhalten, Ausgaben prüfen und Vorfälle melden |
| Interne Revision/Audit | Stichproben, Freigaben, Register, Nutzung und Wirksamkeitsnachweise unabhängig prüfen |
Vor Pilot oder Beschaffung wird jeder Anwendungsfall registriert. Eine Tabellenzeile pro Produkt reicht nicht aus, wenn dasselbe Werkzeug für unterschiedliche Zwecke oder Daten verwendet wird.
| Feldgruppe | Mindestinhalt |
|---|---|
| Identifikation | KI-ID, Bezeichnung, Anbieter, Produkt, Modell und Version |
| Anwendungsfall | Zweck, Prozess, erwarteter Nutzen, Nutzergruppen und ausgeschlossene Nutzungen |
| Rolle | Anbieter, Betreiber/Deployer, Importeur, Händler oder sonstige Rolle nach tatsächlicher Tätigkeit |
| Daten | Eingaben, Ausgaben, Wissensquellen, Personenbezug, Schutzklasse und Datenstandorte |
| Technik | SaaS/lokal/hybrid, Schnittstellen, Plugins, RAG, Logging, Training und Produktverbesserung |
| Wirkung | Unterstützung, Empfehlung, Priorisierung oder Entscheidung; betroffene Personen und mögliche Folgen |
| Risiko | Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität, Fehler, Manipulation, Bias und Missbrauch |
| Recht | KI-Risikokategorie, verbotene Praxis, Transparenz, DSGVO, Vertrag, Transfer und Beteiligungsrechte |
| Kontrollen | Zugriffe, Datenfilter, Ausgabetest, menschliche Aufsicht, Monitoring, Incident- und Exit-Verfahren |
| Freigabe | Status, Auflagen, Owner, Prüfende, Freigabestelle, Datum, Review und Nachweisverweise |
Empfohlene Statusfolge: Vorgeschlagen → Erfasst → In Prüfung → Pilot unter Auflagen → Freigegeben → Ausgesetzt → Beendet.
| Ampel | Bedeutung | Beispiele | Entscheidung |
|---|---|---|---|
| 🔴 Rot | verboten oder nicht vertretbar | verbotene KI-Praxis; unbekannter Datenfluss; Eingabe streng vertraulicher Informationen in einen öffentlichen Dienst; unkontrollierte erhebliche Entscheidung | nicht einsetzen beziehungsweise sofort aussetzen und eskalieren |
| 🟠 Orange | kritisch oder vertieft prüfpflichtig | Beschäftigtenauswahl, biometrische Verarbeitung, sicherheitskritische Steuerung, erhebliche Kundenentscheidung, besondere Kategorien personenbezogener Daten | keine Nutzung ohne vertiefte Rechts-, Risiko-, Datenschutz-, Sicherheits- und Managementfreigabe |
| 🟡 Gelb | begrenzter Pilot möglich | internes Zusammenfassen freigegebener Inhalte, RAG, Codeassistenz oder Klassifikation mit kontrollierten Daten und menschlicher Prüfung | Pilot nur mit Auflagen, Testkriterien, begrenztem Nutzerkreis und Review |
| 🟢 Grün | niedrigeres, aber nicht risikofreies Nutzungsszenario | Formulierungshilfe mit öffentlichen oder vollständig fiktiven Informationen | registrieren, Nutzungsregeln beachten, Ergebnis prüfen und Änderungen überwachen |
Die Ampel ist eine Erststeuerung und keine abschließende Einstufung nach der EU-KI-Verordnung. Ein „grüner“ Anwendungsfall kann durch neue Daten, Plugins, automatische Aktionen oder Zweckänderung hochgestuft werden.
Eine technische Demonstration oder ein erfolgreich erzeugter Beispieltext ist keine Freigabe. Vor der Freigabe müssen vorab definierte fachliche, sicherheitsbezogene, datenschutzrechtliche und betriebliche Kriterien erfüllt sein.
| Informationsart | Standardregel für externe KI-Dienste | Mögliche Ausnahme |
|---|---|---|
| Öffentlich | zulässig, wenn Zweck und Dienst freigegeben sind | Quellen-, Urheber- und Ausgabeprüfung bleibt erforderlich |
| Intern | nur in freigegebenem Unternehmenskonto und für zugelassenen Zweck | Speicherung, Training, Zugriffe und Löschung müssen geklärt sein |
| Vertraulich | standardmäßig nicht eingeben | nur nach dokumentierter Information-Owner-, Sicherheits-, Vertrags- und gegebenenfalls Datenschutzfreigabe |
| Streng vertraulich | nicht eingeben | nur in besonders geprüfter, isolierter Lösung mit ausdrücklicher Managementfreigabe |
| Personenbezogen | nur wenn erforderlich, rechtmäßig und freigegeben | Pseudonymisierung oder Abstraktion bevorzugen; DSGVO-Prüfung dokumentieren |
| Kunden-/TISAX-/Prototypendaten | keine Eingabe ohne bestätigte Kunden-, Vertrags-, Schutzbedarfs- und TISAX-Prüfung | Freigabe muss konkreten Dienst, Zweck, Daten und Empfänger umfassen |
| Passwörter, Schlüssel und Tokens | niemals in Prompts oder Wissensquellen eingeben | keine Ausnahme; Secrets gehören in geeignete Secret-Verwaltung |
Auch eine Ausgabe kann vertraulich sein. Zusammenfassungen, Inferenzen, Klassifikationen und aus mehreren scheinbar harmlosen Quellen abgeleitete Ergebnisse übernehmen mindestens den erforderlichen Schutz ihrer Inhalte.
Die Anbieterprüfung umfasst mindestens:
| Prüffeld | Leitfragen |
|---|---|
| Rollen und Leistung | Welche Funktion wird vertraglich geschuldet, und wer entscheidet über Zwecke und Mittel? |
| Datenverwendung | Werden Eingaben, Ausgaben, Feedback oder Metadaten gespeichert, trainiert, geprüft oder zur Produktverbesserung genutzt? |
| Standorte und Zugriff | Wo erfolgen Verarbeitung, Support und Unterauftragsverarbeitung? Welche Transfers entstehen? |
| Sicherheit | Wie werden Mandanten, Identitäten, Administrationszugriffe, Verschlüsselung, Protokolle und Schwachstellen geschützt? |
| Modelländerungen | Wie werden neue Modelle, Funktionen, Plugins, Trainingsstände und Nutzungsbedingungen angekündigt? |
| Nachweise | Welche Prüfberichte, Zertifikate, Penetrationstests, Sicherheitsinformationen und Vorfallprozesse sind verfügbar? |
| Löschung und Exit | Wie werden Eingaben, Ausgaben, Protokolle, Embeddings, Vektordatenbanken, Backups und Konten gelöscht oder exportiert? |
| Rechte | Sind Audit-, Informations-, Weisungs-, Widerspruchs-, Sperr-, Kündigungs- und Unterstützungsrechte ausreichend? |
Werbeaussagen wie „kein Training“, „Enterprise Security“ oder „EU Hosting“ werden nicht ungeprüft übernommen. Vertrag, Einstellungen, technische Architektur und tatsächliche Datenflüsse müssen zusammenpassen.
Menschliche Kontrolle ist nur wirksam, wenn die prüfende Person:
| Ausgaberisiko | Mindestkontrolle |
|---|---|
| sachlich falsche Aussage | Abgleich mit autoritativer Quelle oder freigegebenem Fachwissen |
| erfundene Quelle oder Zitat | Originalquelle öffnen und Inhalt, Autor, Datum sowie Fundstelle prüfen |
| fehlerhafter Code | Review, Sicherheitsanalyse, Tests und kontrollierter Build |
| diskriminierende Bewertung | geeignete Testfälle, Gruppenvergleich, Ursachenanalyse und Korrekturweg |
| unzulässige Offenlegung | Ausgabe stoppen, Incident prüfen, Datenquelle und Zugriffsmodell untersuchen |
| veraltete Information | Wissensstand, Abrufdatum und Gültigkeitsbereich kenntlich machen |
| erhebliche Entscheidung | qualifizierte menschliche Entscheidung mit dokumentierter Abweichungsbefugnis |
Die Organisation dokumentiert ihre tatsächliche Rolle und den konkreten Anwendungsfall. Die Bezeichnung als „Kunde“ oder „Nutzer“ genügt nicht, wenn das Unternehmen ein System wesentlich verändert, unter eigenem Namen bereitstellt oder für andere entwickelt.
| Prüfschritt | Ergebnis im Register |
|---|---|
| Fällt die Lösung unter die Definition eines KI-Systems? | begründete Einordnung und Quelle |
| Welche Rolle nimmt die Organisation ein? | Anbieter, Betreiber/Deployer, Importeur, Händler oder mehrere Rollen |
| Liegt eine verbotene Praxis vor? | Ja/Nein mit dokumentierter Prüfung |
| Handelt es sich um ein Hochrisiko-KI-System oder eine eingebettete Hochrisikofunktion? | Kategorie, Begründung und anwendbarer Zeitpunkt |
| Gelten Transparenzpflichten oder Kennzeichnungspflichten? | erforderliche Information und Verantwortlichkeit |
| Wird ein allgemeines KI-Modell bereitgestellt oder wesentlich verändert? | gesonderte GPAI-Rollen- und Pflichtenprüfung |
| Welche KI-Kompetenz benötigen beteiligte Personen? | rollen- und risikobezogener Schulungsplan |
Rechtsstand-Hinweis: Nach den offiziellen Informationen der Europäischen Kommission gelten Verbote und Anforderungen an KI-Kompetenz seit 2. Februar 2025 sowie Governance- und GPAI-Regeln seit 2. August 2025. Weitere Regelungen sind seit August 2026 anwendbar; für Hochrisiko-KI wurden durch den AI Omnibus Übergangsfristen verändert. Vor jeder Freigabe werden deshalb die aktuelle konsolidierte Verordnung, Übergangsregelungen und Behördenhinweise erneut geprüft. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
Sobald personenbezogene Daten verarbeitet oder Personen bewertet werden, wird die DSGVO-Seite zu KI und automatisierter Verarbeitung angewendet. Zu klären sind insbesondere Zweck, Rechtsgrundlage, Datenminimierung, Transparenz, Betroffenenrechte, Auftragsverarbeitung, Drittlandtransfer, Datenschutz-Folgenabschätzung und Artikel 22 DSGVO.
Im Beschäftigungskontext sind zusätzlich § 26 BDSG, mögliche besondere Kategorien, Überwachungswirkungen, Freiwilligkeit, Leistungs- und Verhaltenskontrolle sowie Beteiligungsrechte zu prüfen. Ein KI-gestütztes Ranking oder eine scheinbar unverbindliche Empfehlung kann faktisch entscheidungsbestimmend sein.
Die Schulung richtet sich nach Rolle, Vorwissen, System und Risiko. Eine allgemeine Präsentation für alle Beschäftigten reicht für kritische Anwendungen nicht aus.
| Zielgruppe | Mindestinhalte |
|---|---|
| alle Beschäftigten | zugelassene Werkzeuge, Eingaberegeln, Halluzinationen, Meldeweg, Social Engineering und Deepfakes |
| Fachnutzende | Grenzen des Anwendungsfalls, Ergebnisprüfung, Kennzeichnung, Datenschutz und Eskalation |
| Owner und Führungskräfte | Freigabeverantwortung, Risikoklasse, menschliche Aufsicht, Kennzahlen und Restrisiken |
| IT und Entwicklung | Prompt Injection, RAG-Rechte, APIs, Modell- und Datenrisiken, Tests, Logging und sichere Änderungen |
| Einkauf/Datenschutz/Recht | Anbieterrollen, Verträge, Transfers, EU-KI-Verordnung, DSFA und Nachweise |
| Incident- und BCM-Rollen | KI-bezogene Vorfälle, Deepfakes, Ausfall, Anbieterabhängigkeit und sichere Ersatzverfahren |
Schulungsnachweise belegen Teilnahme und Inhalt, aber nicht automatisch sichere Anwendung. Wirksamkeit wird unter anderem durch Fallübungen, Stichproben, Fehlermeldungen und korrektes Erkennen unzulässiger Eingaben bewertet.
Im Betrieb werden mindestens Verfügbarkeit, Fehlerraten, kritische Falschausgaben, Sicherheitsereignisse, unzulässige Eingaben, Kosten- und Mengenabweichungen, Modelländerungen, Zugriffsverletzungen und Beschwerden überwacht.
Eine erneute Prüfung wird unter anderem ausgelöst durch:
Unverzüglich zu melden sind beispielsweise:
Incident Response, Datenschutzverletzungsprüfung, Lieferanteneskalation und gegebenenfalls Meldungen nach KI-, NIS2-, Kunden- oder Vertragsanforderungen werden getrennt geprüft, aber koordiniert gesteuert.
Für geschäftskritische KI-Anwendungen werden manueller Mindestbetrieb, alternative Verfahren, Datenexport, Wissensquellen, Prompt- und Konfigurationsdokumentation, Anbieterwechsel und geordnete Abschaltung geplant. Die Organisation darf nicht davon abhängig sein, dass ein einzelnes Modell jederzeit verfügbar, unverändert oder preislich tragbar bleibt.
Bei Beendigung werden Konten, Schlüssel, Schnittstellen, Plugins, Berechtigungen, Datenbestände, Embeddings, Protokolle und Verträge kontrolliert behandelt. Gesetzliche Aufbewahrung und Nachweispflichten bleiben erhalten.
| Nachweis | Mindestinhalt | Öffentliche Wiki-Darstellung |
|---|---|---|
| KI-Anwendungsregister | reale Systeme, Zwecke, Rollen, Daten und Status | nur Struktur oder fiktives Beispiel |
| Freigabeakte | Prüfungen, Auflagen, Entscheidung und Restrisiko | Metadaten und Status |
| Anbieterakte | Vertrag, TOM, Unterauftragnehmer, Auditnachweise und Exit | nicht öffentlich |
| Risiko-/DSFA-Unterlagen | Bedrohungen, Auswirkungen, Bewertungen und Maßnahmen | Methodik und anonymisierte Beispiele |
| Testbericht | Testfälle, Versionen, Ergebnisse, Fehler und Abnahme | aggregierter Status |
| Schulungsnachweis | Zielgruppe, Inhalt, Teilnahme und Wirksamkeit | Nachweisstatus |
| Änderungsprotokoll | Modell, Prompt, Daten, Konfiguration und Freigabe | Versionsstatus |
| Incident-Akte | Eingaben, Ausgaben, Zeitlinie, Schäden und Maßnahmen | nicht öffentlich |
Sinnvolle Kennzahlen sind beispielsweise:
Eine hohe Nutzungsquote, Zahl erzeugter Texte oder Zeitersparnis belegt weder Sicherheit noch Qualität. Wirksamkeit setzt voraus, dass Risiken tatsächlich erkannt, Kontrollen angewendet und Fehler rechtzeitig verhindert oder begrenzt werden.
Bleibt eine dieser Fragen für einen relevanten Risikobereich offen, ist der Anwendungsfall noch nicht produktiv freigabefähig.
| Prüffrage | Status dieses Musters |
|---|---|
| Sind alle real eingesetzten und geplanten KI-Anwendungen registriert? | Nein |
| Sind Owner, Rechtsrollen, Datenflüsse und Schutzklassen bestätigt? | Nein |
| Sind verbotene und hochriskante Nutzungen geprüft? | Nein |
| Sind Anbieter, Verträge, Datenstandorte und Trainingseinstellungen geprüft? | Nein |
| Sind Tests, menschliche Aufsicht und Abbruchkriterien freigegeben? | Nein |
| Sind KI-Kompetenzmaßnahmen rollenbezogen durchgeführt und nachgewiesen? | Nein |
| Sind Monitoring, Incident- und Exit-Verfahren getestet? | Nein |
| Liegen fachliche Prüfung und formale Geschäftsführungsfreigabe vor? | Nein |
| Version | Datum | Änderung | Erstellt/geändert durch | Freigabe | Freigabedatum |
|---|---|---|---|---|---|
| 0.1 | 10.08.2026 | Musterregelung für Inventarisierung, Risikoeinstufung, Freigabe, sichere Nutzung, technische Kontrollen, EU-KI-Verordnung, KI-Kompetenz, Überwachung, Vorfälle und Exit erstellt | KI-Governance / ISMS | Ausstehend | – |
Maßgeblich bleiben die aktuellen konsolidierten Rechtsquellen, Normfassungen, Behördenhinweise, Verträge, Kundenanforderungen und organisationsbezogenen Freigaben. Die Regelung ersetzt keine fallbezogene Rechtsberatung, Systemprüfung oder Konformitätsbewertung.
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