Beispieldokument: Diese Seite beschreibt eine Methode zur Festlegung des datenschutzrechtlichen Geltungsbereichs für die fiktive „Muster GmbH“. Sie enthält keine abschließende Rechtsprüfung und keine freigegebene Festlegung für ein reales Unternehmen.
Aussagegrenze: Ein technisch veröffentlichter Wiki-Eintrag, eine Unternehmenszugehörigkeit oder die Nutzung eines gemeinsamen Systems begründet allein weder eine Verantwortlichkeit noch eine Auftragsverarbeitung oder gemeinsame Verantwortlichkeit. Maßgeblich sind die tatsächlichen Zwecke, Mittel, Entscheidungsbefugnisse und Verarbeitungsabläufe.
| Feld | Wert |
|---|---|
| Dokumenten-ID | DSGVO-SCP-00-01 |
| Dokumentenart | Geltungsbereichs- und Rollenfestlegung |
| Wiki.js-Pfad | /DSGVO/00-Start-und-Navigation/Geltungsbereich-und-Verantwortliche |
| Verantwortlich | Geschäftsführung als verantwortliche Stelle / Datenschutzkoordination |
| Fachlich geprüft durch | Datenschutzbeauftragte/r, sofern benannt oder erforderlich, Rechtsfunktion und betroffene Prozesseigner |
| Freigabe durch | Geschäftsführung beziehungsweise dokumentierte befugte Leitung des jeweiligen Rechtsträgers |
| Status | Entwurf – Rechtsträger, Standorte, Verarbeitungen und Rollen nicht organisationsbezogen bestätigt |
| Version | 0.1 |
| Stand | 08.08.2026 |
| Gültig ab | Nach fachlicher Prüfung und formaler Freigabe |
| Nächste Prüfung | Spätestens zwölf Monate nach Freigabe sowie anlassbezogen |
| Schutzklasse | Intern; veröffentlichte Musterseite enthält keine vertraulichen Unternehmens- oder Kontaktdaten |
| DSGVO-Bezug | Artikel 3, Artikel 4 Nummer 7 und 8, Artikel 5 Absatz 2, Artikel 24, 26 bis 30 sowie 37 bis 39 DSGVO |
| Nationaler Bezug | Insbesondere § 38 BDSG; weitere nationale und bereichsspezifische Vorschriften sind sachverhaltsbezogen zu prüfen |
| Schnittstellen | VVT, ISMS-Geltungsbereich, Asset-Inventar, Lieferantenregister, NIS2-Einstufung, Vertrags- und Rechtskataster |
Vom tatsächlichen Verarbeitungskontext zur geprüften Geltungsbereichs- und Rollenfestlegung. Eigene redaktionelle SVG-Grafik. Zum Vergrößern öffnen.
Die Seite legt fest, wie der datenschutzrechtliche Geltungsbereich ermittelt, dokumentiert, geprüft und aktuell gehalten wird. Sie soll insbesondere sicherstellen, dass:
Der Geltungsbereich ist keine einmalige Projektentscheidung. Er wird bei organisatorischen, rechtlichen, technischen oder prozessualen Änderungen erneut geprüft.
| Dimension | Leitfrage | Mindestens zu erfassen |
|---|---|---|
| Rechtlich | Welche Rechtsträger und gesetzlichen Rahmenbedingungen sind betroffen? | Firma, Rechtsform, Sitz, Niederlassungen, Vertretung, Aufsichtsbezug |
| Räumlich | Wo finden Verarbeitung und Zugriff statt? | Standorte, Außenstellen, Homeoffice, mobile Arbeit, Rechenzentren, Drittländer |
| Organisatorisch | Welche Bereiche und Personen wirken mit? | Prozesse, Abteilungen, Beschäftigte, Leihkräfte, externe Rollen, Konzerneinheiten |
| Sachlich | Welche personenbezogenen Daten und Zwecke sind betroffen? | Verarbeitungen, Zwecke, Betroffenengruppen, Datenarten, besondere Kategorien, Artikel-10-Daten |
| Technisch | Welche Systeme und Medien werden eingesetzt? | Anwendungen, Cloud-Dienste, Endgeräte, Schnittstellen, Papierakten, Archive, Backups |
| Vertraglich | Welche Dritten und Rollenbeziehungen bestehen? | Auftragsverarbeiter, gemeinsam Verantwortliche, Empfänger, Unterauftragnehmer, Vereinbarungen |
| Zeitlich | Für welchen Zeitraum besteht die Verarbeitung? | Beginn, Änderungen, Beendigung, Löschung, gesetzliche Aufbewahrung, Archivierung |
Artikel 3 DSGVO wird für jeden betroffenen Rechtsträger geprüft. Zu berücksichtigen sind insbesondere:
Die bloße technische Speicherung außerhalb der EU entscheidet nicht allein über den räumlichen Anwendungsbereich. Drittlandübermittlungen und internationale Zugriffe werden zusätzlich gesondert bewertet.
Einbezogen werden automatisierte Verarbeitungen personenbezogener Daten sowie nichtautomatisierte Verarbeitungen, sofern die Daten in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Die Erhebung umfasst deshalb nicht nur zentrale IT-Systeme, sondern beispielsweise auch:
Nur Strukturmuster: Die nachfolgenden Felder sind organisationsbezogen auszufüllen. Es werden keine realen Standorte oder Gesellschaften unterstellt.
| Feld | Inhalt beziehungsweise Prüffrage |
|---|---|
| Rechtsträger-ID | eindeutige Kennung |
| Firma und Rechtsform | vollständige juristische Bezeichnung |
| Sitz und Niederlassungen | Hauptsitz, Außenstellen und relevante Betriebsstätten |
| Vertretungsberechtigte Leitung | aktuell bestätigte Funktion; Veröffentlichung personenbezogener Daten vermeiden |
| Verarbeitungsrollen | Verantwortlicher, gemeinsam Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter oder weitere Rolle je Verarbeitung |
| Zuständige Datenschutzkoordination | Funktion und geschützter Kontaktweg |
| Datenschutzbeauftragte/r | Benennungspflicht, Benennungsstatus, Meldung und veröffentlichte Kontaktdaten getrennt dokumentieren |
| Zuständige Aufsichtsbehörde | anhand Rechtsträger, Sitz, Verarbeitung und Zuständigkeit prüfen |
| Relevante Verarbeitungen | Verweise auf freigegebene VVT-Einträge |
| Systeme und Standorte | Verweise auf Asset-, System- und Standortregister |
| Drittlandbezug | Länder, Empfänger, Zugriffe und Transferprüfung referenzieren |
| Status und Freigabe | Arbeitsstand, Prüfer, Entscheidung, Datum und nächste Prüfung |
| Rolle | Abgrenzung | Wesentliche Steuerungsanforderung |
|---|---|---|
| Verantwortlicher | entscheidet allein oder maßgeblich über Zwecke und wesentliche Mittel der Verarbeitung | Rechtmäßigkeit, Transparenz, Betroffenenrechte, Sicherheit und Rechenschaftspflicht sicherstellen |
| Gemeinsam Verantwortliche | zwei oder mehr Stellen bestimmen Zwecke und Mittel gemeinsam | tatsächliche Funktionen prüfen und transparente Vereinbarung nach Artikel 26 dokumentieren |
| Auftragsverarbeiter | verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag und nach dokumentierter Weisung | Vertrag nach Artikel 28, Weisungen, TOM, Unterauftragnehmer und Kontrollen dokumentieren |
| Empfänger / eigenständig Verantwortlicher | erhält Daten für eigene Zwecke und Verantwortung | Rechtsgrundlage, Transparenz, Zweckbindung und Übermittlung prüfen |
| Vertreter in der Union | vertritt einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in den Fällen des Artikels 27 | Benennung, Mandat, Erreichbarkeit und Registerführung dokumentieren |
| Datenschutzbeauftragte/r | unabhängige Beratungs- und Überwachungsfunktion | frühzeitig einbinden, Ressourcen und Zugang sicherstellen, Interessenkonflikte vermeiden |
| Datenschutzkoordination | interne Organisation, Pflege und Nachverfolgung | ersetzt weder die Verantwortung der Geschäftsführung noch die unabhängige Stellung des DSB |
| Prozesseigner | bestätigt tatsächlichen Zweck, Ablauf, Systeme, Empfänger und Änderungen | VVT-Eintrag und Prüfpunkte fachlich aktuell halten |
Für jede Verarbeitung werden mindestens folgende Fragen beantwortet:
Die Rollenentscheidung wird pro Verarbeitung dokumentiert. Eine pauschale Einstufung eines Dienstleisters für sämtliche Leistungen reicht nicht aus.
Die Benennungspflicht wird anhand von Artikel 37 DSGVO und ergänzend § 38 BDSG geprüft. Für nichtöffentliche Stellen in Deutschland ist dabei insbesondere zu dokumentieren:
Die Prüfung wird auch bei einem negativen Ergebnis nachvollziehbar dokumentiert. Eine interne Datenschutzkoordination kann unabhängig von einer gesetzlichen Benennungspflicht sinnvoll sein, darf aber nicht irreführend als Datenschutzbeauftragte/r bezeichnet werden.
Nicht freigegebenes Muster – keine Aussage über ein reales Unternehmen.
| Prüfeinheit | Vorläufige Einordnung | Offener Prüfpunkt | Erforderlicher Nachweis |
|---|---|---|---|
| Hauptstandort | grundsätzlich einzubeziehen, sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden | tatsächliche Prozesse und Systeme bestätigen | Standort- und Prozessfreigabe |
| Außenstelle | nicht allein wegen geringer Größe ausschließen | Zugriff, Papierakten, lokale Geräte und Dienstleister erheben | Standorterhebung und Asset-Abgleich |
| Homeoffice / mobile Arbeit | als Verarbeitungskontext berücksichtigen | Geräte, Zugriffe, Ausdrucke und Aufbewahrung prüfen | Regelung, TOM und Schulungsnachweis |
| Cloud-Dienst | Rolle und Transfer gesondert prüfen | Anbieter, Unterauftragnehmer, Zugriffe und Drittlandbezug | Vertrag, TOM, Transfer- und Risikoprüfung |
| Konzernservice | keine automatische Auftragsverarbeitung unterstellen | Zwecke, Mittel, Weisungen und Eigeninteressen klären | Rollenentscheidung und Vereinbarung |
| beendeter Prozess | bis zum Abschluss von Löschung und Aufbewahrung nachführen | Restbestände, Sperrung und Fristen prüfen | Abschluss- und Löschungsnachweis |
Ein Ausschluss aus der dokumentierten Datenschutzorganisation ist nur belastbar, wenn mindestens festgehalten werden:
„Keine personenbezogenen Daten bekannt“, „extern betrieben“ oder „nur Papier“ sind ohne dokumentierte Erhebung keine ausreichenden Ausschlussgründe.
| Information | Führende Stelle | Nutzung auf dieser Seite |
|---|---|---|
| Verarbeitungen, Zwecke und Betroffenengruppen | Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten | Vollständigkeit und Rollen je Verarbeitung prüfen |
| Status- und Verbindlichkeitsregeln | Lesehilfe und Dokumentenstatus | Entwurf, Prüfung, Freigabe und Fachstatus trennen |
| Systeme und Informationswerte | ISMS-Asset-Inventar | technische Reichweite und Owner abgleichen |
| Standorte und Sicherheitsbereiche | ISMS-Standorte und Sicherheitsbereiche | physische und organisatorische Abgrenzung referenzieren |
| Lieferanten und Dienste | ISMS-Lieferanten und Dienstleister | Dienstleisterbestand als Ausgangspunkt verwenden; Datenschutzrolle gesondert bewerten |
| Rechts- und Vertragspflichten | ISMS-Rechts- und Vertragskataster | einschlägige Anforderungen referenzieren, ohne die Datenschutzprüfung zu ersetzen |
Verknüpfte DSGVO-Seiten:
Auftragsverarbeitung und gemeinsame Verantwortung werden für jeden Verarbeitungsschritt anhand der tatsächlichen Entscheidungs- und Weisungsbeziehungen getrennt bewertet.
Eine anlassbezogene Prüfung erfolgt insbesondere bei:
Ein positiver Prüfhaken dokumentiert nur den bearbeiteten Prüfpunkt. Die Seite gilt erst mit einer nachvollziehbaren fachlichen Prüfung und formalen Freigabe als verbindlich.
Die öffentliche Musterseite enthält keine vertraulichen Originalunterlagen. Organisationsbezogene Nachweise werden geschützt abgelegt, beispielsweise:
Im Wiki werden nur erforderliche Metadaten, Statusangaben und kontrollierte Referenzen veröffentlicht.
| SMCT-Information | Beschreibung |
|---|---|
| Datenschutz-Beratung und Leistungen | Aufbau und Weiterentwicklung eines Datenschutzmanagements nach DSGVO und BDSG |
| Pflichten von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern | Praxisorientierte Einordnung der unterschiedlichen Datenschutzrollen |
| Datenschutzbeauftragter | Hinweise zur Benennung, Stellung und organisatorischen Einbindung |
| Datenschutzmanagement | Verbindung von Organisation, Prozessen, Risiken, Maßnahmen und Kontrollen |
Erstgespräch unter info@smct-management.de vereinbaren
Die SMCT-Links sind ergänzende Fach- und Leistungsinformationen. Für rechtliche Bewertungen bleiben die amtlichen Rechtsquellen und die sachverhaltsbezogene Prüfung maßgeblich.
| Version | Datum | Änderung | Erstellt/geändert durch | Freigabe | Freigabedatum |
|---|---|---|---|---|---|
| 0.1 | 08.08.2026 | Erste Musterfassung mit Geltungsbereichsdimensionen, Rollenprüfung, Rechtsträger- und Standortstruktur, Schnittstellen, SEO-Beschreibung, SVG sowie amtlichen und SMCT-Links | Datenschutzkoordination | Ausstehend | – |