Zweck: Der interaktive Check führt strukturiert durch die wesentlichen Kriterien des § 28 BSIG. Er liefert eine dokumentierbare Erstindikation und zeigt, welche Angaben oder Rechtsfragen noch zu klären sind.
Aussagegrenze: Das Ergebnis ist keine verbindliche Rechtsberatung und keine Feststellung durch das BSI. Einrichtungsart, Unternehmensverbund, Tätigkeiten, Sonderrollen und sektorspezifische Regeln müssen fachlich und rechtlich bestätigt werden.
Datenschutz: Eingaben werden nur im geöffneten Browser verarbeitet. Der Baustein übermittelt und speichert keine Unternehmensdaten.
Der NIS2-Betroffenheitscheck unterstützt Unternehmen bei der ersten strukturierten Prüfung, ob sie nach dem geltenden BSI-Gesetz als besonders wichtige Einrichtung oder wichtige Einrichtung einzustufen sein können. Berücksichtigt werden die Einrichtungsarten und Sektoren der Anlagen 1 und 2 BSIG, besondere Rollen wie Betreiber kritischer Anlagen, DNS-Diensteanbieter, TLD-Registries, Vertrauensdiensteanbieter oder Telekommunikationsunternehmen sowie die gesetzlichen Größenkriterien.
Für die Größenprüfung werden Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz und Bilanzsumme betrachtet. Zusätzlich ist zu klären, ob Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen zugerechnet werden müssen. Auch vorrangige oder abweichende Regelungen – beispielsweise für bestimmte Finanzunternehmen, Telekommunikations- oder Energieunternehmen – können das Ergebnis verändern. Der Check macht solche offenen Punkte sichtbar und verhindert bewusst eine scheinbar eindeutige Einstufung auf unvollständiger Datenbasis.
Das Ergebnis zeigt, ob eine starke Indikation für eine NIS2-Betroffenheit besteht, eine vertiefte fachliche Prüfung erforderlich ist oder im geprüften Standardfall derzeit keine Indikation erkannt wurde. Bei einer möglichen Betroffenheit schließen sich insbesondere die Abgrenzung der relevanten Dienste und Systeme, die Prüfung der Risikomanagementmaßnahmen, die Einbindung der Geschäftsleitung sowie gegebenenfalls Registrierung und gesetzliches Meldewesen an.
Für Suchmaschinen und Leser wichtig: Diese sichtbare Zusammenfassung beschreibt den tatsächlichen Seiteninhalt. Der interaktive Check ist eine Orientierungshilfe und keine automatische Rechtsentscheidung, behördliche Feststellung oder Garantie der Nichtbetroffenheit.
| Feld | Wert |
|---|---|
| Dokumenten-ID | NIS2-CHECK-00-01 |
| Dokumentenart | Interaktive Orientierungshilfe und Prüfdokumentation |
| Wiki.js-Pfad | /NIS2/00-Start-und-Navigation/NIS2-Betroffenheitscheck |
| Verantwortlich | NIS2-/Compliance-Koordination |
| Fachlich geprüft durch | Recht/Compliance und Informationssicherheitsfunktion |
| Freigabe durch | Geschäftsführung |
| Status | Entwurf – Ergebnislogik organisationsbezogen zu prüfen |
| Version | 0.3 |
| Stand | 09.08.2026 |
| Nächste Prüfung | Bei Rechtsänderung, Änderung von Tätigkeit, Größe oder Unternehmensstruktur sowie mindestens jährlich |
| Schutzklasse | Intern |
| Rechtsbezug | § 28 BSIG, Anlagen 1 und 2 BSIG sowie Empfehlung 2003/361/EG |
Geführte Erstprüfung mit offener Begründung und klarer Aussagegrenze. Eigene redaktionelle SVG-Grafik. Zum Vergrößern öffnen.
Erstindikation nach § 28 BSIG
Beantworten Sie die Fragen mit belastbaren Unternehmensdaten. Unklare Angaben führen bewusst zu „Vertiefte Prüfung erforderlich“.
Ergebnis
Beantworten Sie die fünf Prüfschritte und starten Sie anschließend die Auswertung.
| Ergebnis | Bedeutung | Erforderliche Reaktion |
|---|---|---|
| Starke Indikation: besonders wichtige Einrichtung | Sonderrolle oder Kombination aus Anlage 1 und großer Unternehmensgröße spricht dafür | Rechtsprüfung, Geschäftsleitungsbeschluss, Scope, Registrierung und Pflichtenplanung veranlassen |
| Starke Indikation: wichtige Einrichtung | Sonderrolle oder Kombination aus Anlage 1/2 und mittlerer Unternehmensgröße spricht dafür | Rechtsprüfung, Scope, Registrierung und Umsetzungsplan veranlassen |
| Vertiefte Prüfung erforderlich | Angaben fehlen, Konzernzurechnung ist offen oder ein Sonderregime kann die Pflichten verändern | offene Daten und Rechtsfragen mit Verantwortlichen und Quellen klären |
| Derzeit keine Indikation aus dem Standardfall | Weder erfasste Einrichtungsart noch einschlägige Größen- oder Sonderrolle wurde angegeben | Ergebnis dokumentieren und bei Änderungen oder neuen Erkenntnissen erneut prüfen |
„Derzeit keine Indikation“ ist keine behördliche Negativfeststellung. Individuelle Anordnungen, KRITIS-Eigenschaft, Bundesverwaltung, Landesrecht und weitere Fachgesetze können gesondert zu prüfen sein.
Mindestens zu dokumentieren sind:
Die Quellen sind vor einer verbindlichen Entscheidung erneut auf Aktualität zu prüfen.
| Version | Datum | Änderung | Erstellt durch | Fachlich geprüft | Freigabe |
|---|---|---|---|---|---|
| 0.3 | 09.08.2026 | SEO-Kommentar, Wiki.js-Kurzbeschreibung und sichtbare Einleitung zur NIS2-Betroffenheitsprüfung inhaltlich erweitert | NIS2-/Compliance-Koordination | Ausstehend | – |
| 0.2 | 08.08.2026 | Weiterführende Links zu NIS2-Anforderungen, Rechtsprüfung, Risiken, Managementbewertung und Vorfallmanagement ergänzt | NIS2-/Compliance-Koordination | Ausstehend | – |
| 0.1 | 07.08.2026 | Interaktiven Betroffenheitscheck mit fünf Prüfschritten, transparenter Ergebnislogik und Prüfnachweis erstellt | NIS2-/Compliance-Koordination | Ausstehend | – |