Beispieldokument: Diese Seite ist ein Musterentwurf für die fiktive „Muster GmbH“. Sie enthält keine realen Berichtigungsanträge, personenbezogenen Daten oder organisationsbezogenen Systemfreigaben.
Richtigkeitsregel: Unrichtige personenbezogene Daten werden unverzüglich berichtigt. Unvollständige Daten werden unter Berücksichtigung des Verarbeitungszwecks vervollständigt, gegebenenfalls durch eine ergänzende Erklärung.
Integritätsregel: Eine Berichtigung wird nicht nur im Eingangssystem vorgenommen. Betroffene Kopien, Schnittstellen, Empfänger und abgeleitete Ergebnisse werden ermittelt und konsistent behandelt.
| Feld | Wert |
|---|---|
| Dokumenten-ID | DSGVO-MA-03-03 |
| Dokumentenart | Detailverfahren für Berichtigung und Vervollständigung |
| Wiki.js-Pfad | /DSGVO/03-Betroffenenrechte/Berichtigung |
| Verantwortlich | festzulegende Datenschutzkoordination / fachlicher Dateneigner |
| Fachlich geprüft durch | Datenschutzbeauftragte/r, sofern benannt, Rechtsfunktion, IT, Datenqualität und betroffene Fachrollen |
| Freigabe durch | Geschäftsführung beziehungsweise dokumentierte befugte Leitung |
| Status | Entwurf – keine organisationsbezogenen Systeme, Datenowner oder Korrekturwege freigegeben |
| Version | 1.0 |
| Stand | 09.08.2026 |
| Gültig ab | Nach fachlicher Prüfung, Systemtest und formaler Freigabe |
| Nächste Prüfung | Spätestens zwölf Monate nach Freigabe sowie nach Fehlkorrekturen, Beschwerden oder Systemänderungen |
| Schutzklasse | Vertraulich; Anträge, Nachweise, Altdaten, Empfängerlisten und Korrekturprotokolle geschützt |
| DSGVO-Bezug | Insbesondere Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d, Artikel 12, 16 und 19 DSGVO |
| Schnittstellen | zentrales Anfragenverfahren, Auskunft, VVT, Datenqualität, Empfänger, Auftragsverarbeiter, Einschränkung und Nachweislenkung |
Kontrollierte Berichtigung mit Quellenprüfung, systemweiter Umsetzung und nachvollziehbarer Empfängerinformation. Eigene redaktionelle SVG-Grafik. Zum Vergrößern öffnen.
Das Verfahren ergänzt Betroffenenanfragen und Identitätsprüfung. Eingang, Identität, Vertretung, Monatsfrist, sichere Kommunikation und der übergreifende Nachweis bleiben dort führend.
| Fall | mögliche Maßnahme |
|---|---|
| objektiv unrichtige Angabe | durch richtige Angabe ersetzen |
| veraltete und dadurch unrichtige Angabe | aktualisieren und zeitlichen Bezug dokumentieren |
| unvollständige Angabe | zweckbezogen vervollständigen oder ergänzende Erklärung aufnehmen |
| bestrittene Tatsachenlage | Richtigkeit prüfen, bis dahin gegebenenfalls Verarbeitung einschränken |
| Werturteil oder fachliche Einschätzung | Tatsachengrundlage, Zweck, Kennzeichnung und Kontext prüfen |
| falsche Zuordnung zu einer Person | Zuordnung korrigieren und mögliche Offenlegungen bewerten |
| fehlerhafte Ableitung oder Score | Eingabedaten, Logik, Ergebnis und Folgeentscheidungen prüfen |
Nicht jede unerwünschte oder nachteilige Information ist unrichtig. Umgekehrt darf eine organisationsinterne Bezeichnung nicht allein deshalb beibehalten werden, weil sie technisch erzeugt wurde.
Erfasst werden:
Die Person wird bei der Konkretisierung unterstützt. Es werden nur Nachweise verlangt, die zur Prüfung der konkreten Richtigkeit erforderlich und verhältnismäßig sind.
Eine Kopie eines Ausweises wird nicht routinemäßig als Nachweis verlangt. Abhängig vom Datenfeld können weniger eingriffsintensive Unterlagen oder bereits bestätigte Kontodaten ausreichen.
Unter Berücksichtigung des Zwecks kann eine unvollständige Information durch eine ergänzende Erklärung vervollständigt werden. Sie wird so mit dem ursprünglichen Datensatz verbunden, dass:
Eine ergänzende Erklärung ersetzt keine objektiv erforderliche Korrektur eines falschen Datenfelds.
Bestreitet die betroffene Person die Richtigkeit und kann die Prüfung nicht sofort abgeschlossen werden, wird die Einschränkung nach Artikel 18 geprüft. Kritische automatische Übernahmen, Veröffentlichungen, Entscheidungen oder Offenlegungen werden bis zur Klärung soweit erforderlich gestoppt.
Die Kennzeichnung „ungeprüft“ allein genügt nicht, wenn das System die bestrittene Angabe weiterhin wirksam verwendet.
Der Umsetzungsplan erfasst:
Historische Dokumente werden nicht verfälscht. Soweit erforderlich, werden Berichtigungsvermerk, Ergänzung oder korrigierter Folgedatensatz mit nachvollziehbarem Zeitbezug verwendet.
Wurde eine unrichtige Angabe für Profiling, Scoring, Auswahl oder andere Entscheidungen verwendet, werden geprüft:
Die Korrektur des Eingabefelds allein schließt den Vorgang nicht ab, wenn fehlerhafte Folgen bestehen bleiben.
Jeder Empfänger, dem die betroffenen Daten offengelegt wurden, wird über die Berichtigung informiert, außer dies ist unmöglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. Dokumentiert werden:
Die betroffene Person wird auf Verlangen über diese Empfänger unterrichtet.
Auftragsverarbeiter erhalten eine eindeutige Weisung mit Datensatz, Korrektur, betroffenen Systemen und Termin. Die Organisation prüft, ob Unterauftragnehmer, Replikate, Suchindizes und Exporte einbezogen sind. Eine allgemeine Ticketbestätigung ist noch kein Nachweis der vollständigen Umsetzung.
Wird ein Antrag nicht oder nur teilweise erfüllt, werden dokumentiert:
Eine fachliche Meinungsverschiedenheit wird nicht ohne Prüfung als Datenschutzmissbrauch behandelt.
Die Antwort enthält:
Sie wird über den im zentralen Verfahren festgelegten sicheren Kanal bereitgestellt.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Vorgangs-ID | Verbindung zum zentralen Anfragenregister |
| VVT- und Datensatzreferenz | betroffene Verarbeitung und zulässige Referenz |
| beanstandete / korrigierte Angabe | möglichst ohne unnötige öffentliche Klartextdaten |
| Prüfung und Quellen | Tatsachen, Zeitbezug und Entscheidung |
| Systeme und Schnittstellen | Umsetzungsumfang |
| Empfänger / Auftragsverarbeiter | Mitteilung und Rückmeldung |
| abgeleitete Folgen | Neuberechnung oder Abhilfe |
| Antwort / Abschluss | Datum, Kanal und Freigabe |
| Review / Verbesserung | Ursache und Präventionsmaßnahme |
Konkrete Altdaten und Nachweise bleiben in der geschützten Vorgangsakte.
| Seite | Funktion |
|---|---|
| Betroffenenanfragen und Identitätsprüfung | Eingang, Identität, Frist und sichere Antwort |
| Auskunft | Feststellung unrichtiger oder unvollständiger Daten |
| Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten | Systeme, Empfänger und verantwortliche Rollen |
| Informationspflichten | Aktualität transparenter Angaben |
| Dokumenten- und Nachweislenkung | geschützte Vorgangs- und Umsetzungsnachweise |
Die Seite Löschung und Einschränkung vertieft die vorläufige und dauerhafte Einschränkung.
Erstgespräch unter info@smct-management.de vereinbaren
Eine Person teilt mit, dass ihre frühere Anschrift weiterhin in Rechnungen, einem CRM-Export und bei einem Versanddienstleister verwendet wird. Die Bearbeitung darf sich nicht auf die Änderung im sichtbaren Kundenprofil beschränken. Zuerst wird geklärt, welche Angabe unrichtig ist, seit wann die neue Anschrift gilt und welche Nachweise für den konkreten Zweck angemessen sind. Unnötige Ausweiskopien oder zusätzliche Daten werden nicht routinemäßig verlangt.
Der Fälleigner erstellt anschließend eine Wirkungskette:
| Ebene | Prüffrage | Erwarteter Nachweis |
|---|---|---|
| führender Datensatz | Welches System ist für die aktuelle Anschrift maßgeblich? | protokollierte Änderung mit Fall-ID |
| Replikate und Exporte | Welche Systeme, Listen oder Schnittstellen übernehmen die Angabe? | Abgleich der angebundenen Ziele |
| Dokumente und Historie | Was muss berichtigt werden und was bleibt als rechtmäßige historische Dokumentation erhalten? | begründete Abgrenzungsentscheidung |
| Empfänger | Wer hat die unrichtige Angabe erhalten? | Artikel-19-Prüfung und Versandnachweis |
| abgeleitete Ergebnisse | Haben Bonitäts-, Risiko-, Preis- oder Zugangsentscheidungen auf der falschen Angabe beruht? | erneute fachliche Bewertung |
| Wiederherstellung | Kann ein Backup oder Import den Fehler erneut einspielen? | Wiederanlauf- und Negativtest |
Der Fall wird auch als Datenqualitätsabweichung betrachtet. Mögliche Ursachen sind unklare Datenführerschaft, fehlende Schnittstellenregeln, verzögerte Synchronisation, manuelle Schattenlisten oder ein nicht kontrollierter Import. Die Maßnahme adressiert die festgestellte Ursache. Eine bloße Schulung ist nur dann geeignet, wenn ein Wissens- oder Bedienfehler tatsächlich nachgewiesen wurde.
Der Vorgang wird erst geschlossen, wenn die Korrektur in allen relevanten produktiven Systemen bestätigt, notwendige Empfänger informiert, abgeleitete Entscheidungen geprüft und ein Wiederauftreten durch Import oder Wiederherstellung getestet wurde. Die Antwort an die Person nennt verständlich, was berichtigt, ergänzt, nicht geändert oder rechtmäßig weiter dokumentiert wurde. Offene technische Maßnahmen bleiben mit Verantwortlichkeit und Termin sichtbar.
| Version | Datum | Änderung | Erstellt/geändert durch | Freigabe |
|---|---|---|---|---|
| 1.0 | 09.08.2026 | Praxisszenario, Wirkungskette, Ursachenprüfung und Abschlusskriterien ergänzt | Datenschutzkoordination / Musterrolle | Ausstehend |
| 0.1 | 08.08.2026 | Musterverfahren für Berichtigung und Vervollständigung erstellt | Datenschutzkoordination / Musterrolle | Ausstehend |