Beispieldokument: Diese Seite ist ein Musterentwurf für die fiktive „Muster GmbH“. Sie enthält keine realen Anbieter, Verträge, Weisungen, Prüfberichte oder organisationsbezogenen Freigaben.
Verantwortungsregel: Die Beauftragung überträgt nicht die Verantwortung des Verantwortlichen. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet innerhalb der vereinbarten und dokumentierten Weisungen; eigene Zwecke oder wesentliche abweichende Mittel können eine andere Rollenbewertung auslösen.
Startregel: Personenbezogene Daten werden erst bereitgestellt, wenn Rolle, ausreichende Garantien, Vertrag, TOM, Unterauftragnehmer, internationale Zugriffe und erforderliche Freigaben geprüft sind.
| Feld | Wert |
|---|---|
| Dokumenten-ID | DSGVO-MA-04-02 |
| Dokumentenart | Lebenszyklusverfahren für Auftragsverarbeitung |
| Wiki.js-Pfad | /DSGVO/04-Auftragsverarbeitung-und-Drittland/Auftragsverarbeitung |
| Verantwortlich | festzulegende Datenschutzkoordination / Dienstleister- und Prozesseigner |
| Fachlich geprüft durch | Datenschutzbeauftragte/r, sofern benannt, Rechtsfunktion, Einkauf, IT, Informationssicherheit und betroffene Fachrollen |
| Freigabe durch | Geschäftsführung beziehungsweise dokumentierte befugte Leitung |
| Status | Entwurf – Auswahl-, Vertrags-, Weisungs-, Kontroll- und Exitprozess nicht organisationsbezogen freigegeben |
| Version | 1.0 |
| Stand | 10.08.2026 |
| Gültig ab | Nach Prozesskonfiguration, Praxistest und formaler Freigabe |
| Nächste Prüfung | Mindestens jährlich sowie nach Vorfall, wesentlicher Änderung oder Rechtsänderung |
| Schutzklasse | Vertraulich; Anbieterbewertungen, Verträge, TOM, Weisungen, Prüfungen und Exit-Nachweise geschützt |
| DSGVO-Bezug | Insbesondere Artikel 24, 28, 29, 32, 33 und 35 DSGVO |
| Schnittstellen | Auftragsverarbeiterregister, VVT, Einkauf, ISMS-Lieferantensteuerung, Drittlandprüfung, Betroffenenrechte, Vorfälle und Dokumentenlenkung |
Die Auftragsverarbeitung wird vor Datenzugriff geprüft, im Betrieb gesteuert und beim Exit nachweisbar beendet. Eigene redaktionelle SVG-Grafik. Zum Vergrößern öffnen.
Der Baustein hilft, die tatsächliche Leistungssituation vor der Auswahl eines Vertragsmodells zu strukturieren. Er trifft keine automatische Rollen- oder Freigabeentscheidung und speichert keine Eingaben.
1. Leistungssituation wählen. Die Ausgabe zeigt einen ersten Prüfpfad, das mögliche Instrument, typische Nachweise und ein Warnsignal.
Prüfpfad: –
–
–
Der Baustein unterstützt die Vorprüfung, entscheidet aber keine datenschutzrechtliche Rolle.
🔴 Rot – Leistung und tatsächliche Datenverarbeitung zuerst abgrenzen.
Die Ampel bewertet nur den Bearbeitungsstand der acht Felder. Grün bescheinigt weder eine zutreffende Rolle noch Vertragskonformität, technische Umsetzung oder Wirksamkeit.
Das Verfahren gilt für externe und konzerninterne Leistungen, bei denen personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden oder eine solche Rolle möglich ist. Das Auftragsverarbeiterregister ist die führende Übersicht.
Der Prozess startet insbesondere bei:
Kostenlose Testkonten, Pilotierungen und Schatten-IT sind eingeschlossen, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden können.
Vor der Auswahl werden beschrieben:
Ist die Rolle nicht eindeutig, wird sie vor Vertragsschluss fachlich und rechtlich geklärt. Ein Muster-AV-Vertrag darf die tatsächliche Rollenlage nicht verdecken.
| Konstellation | Maßgebliche Frage | Typisches Instrument |
|---|---|---|
| Auftragsverarbeitung | verarbeitet der Anbieter für die festgelegten Zwecke des Verantwortlichen und innerhalb dokumentierter Weisungen? | Vertrag oder anderes bindendes Rechtsinstrument nach Artikel 28 |
| Gemeinsame Verantwortlichkeit | bestimmen zwei oder mehr Stellen Zwecke und wesentliche Mittel gemeinsam? | transparente Vereinbarung nach Artikel 26 |
| Getrennte Verantwortliche | entscheidet der Empfänger für eigene Zwecke und wesentliche Mittel? | Rechtsgrundlagen-, Transparenz-, Empfänger- und gegebenenfalls Transferregelung |
| Keine personenbezogene Verarbeitung | sind personenbezogene Daten und mögliche administrative, Support- oder Telemetriezugriffe tatsächlich ausgeschlossen? | dokumentierter Negativ-Scope und Änderungsprüfung |
Die Einordnung erfolgt je Verarbeitungsschritt. Derselbe Anbieter kann für eine Leistung Auftragsverarbeiter und für eine andere Nutzung eigenständig Verantwortlicher sein. Bestimmt ein Auftragsverarbeiter entgegen der DSGVO selbst Zwecke und Mittel, gilt er für diese Verarbeitung nach Artikel 28 Absatz 10 als Verantwortlicher.
Der Vermerk beantwortet mindestens:
Die Prüftiefe richtet sich unter anderem nach:
Die Auswahlentscheidung enthält Kriterien, Ergebnisse, offene Punkte, Auflagen, Verantwortliche und Freigabe.
Geprüft werden mindestens:
Offene Abweichungen erhalten Risikoentscheidung, Maßnahme, Frist und Owner. Eine positive Anbieterwerbung ersetzt keine Prüfung.
Vor Verarbeitungsbeginn werden Vertrag oder anderes bindendes Rechtsinstrument sowie die notwendigen Anlagen abgeschlossen. Geprüft werden:
Die EU-Standardvertragsklauseln nach Artikel 28 können verwendet werden, wenn sie zur Konstellation passen. Sie sind von Standardvertragsklauseln als Transferinstrument für Drittländer zu unterscheiden.
| Vertragsfeld | Was konkret festzulegen ist | Typischer Prüfnachweis |
|---|---|---|
| Ausgangsdaten | Gegenstand, Dauer, Art und Zweck; Datenarten; Kategorien betroffener Personen; Rechte und Pflichten des Verantwortlichen | Leistungs- und Datenanlage mit Version |
| dokumentierte Weisung | zulässige Zwecke, Weisungsberechtigte, Kanäle, Drittlandübermittlungen und gesetzlich erzwungene Verarbeitung | Weisungsmatrix und Eskalationsweg |
| Vertraulichkeit | verpflichtete oder gesetzlich verschwiegenheitspflichtige Personen | Verpflichtungs- und Rollenprozess |
| Sicherheit | geeignete Maßnahmen nach Artikel 32, dienst- und risikobezogen | TOM-Anlage, Konfigurations- und Prüfnachweis |
| weitere Auftragsverarbeiter | vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung, Änderungsinformation und Einspruchsmöglichkeit | aktuelle Liste, Frist- und Entscheidungsweg |
| Betroffenenrechte | Unterstützung entsprechend Art und technischer Möglichkeit der Verarbeitung | getesteter Anfrage- und Suchprozess |
| Artikel 32 bis 36 | Unterstützung bei Sicherheit, Verletzungen, DSFA und vorheriger Konsultation | Meldeweg, Kontaktliste und Unterstützungsnachweis |
| Ende der Leistung | Wahl des Verantwortlichen zwischen Rückgabe und Löschung; Kopien löschen, soweit keine Rechtspflicht entgegensteht | Exitplan, Lösch- oder Rückgabebestätigung und Test |
| Information und Prüfung | alle erforderlichen Informationen bereitstellen; Überprüfungen einschließlich Inspektionen ermöglichen und unterstützen | Kontrollklausel, Berichte, Audit- und Maßnahmenprozess |
| rechtswidrige Weisung | Verantwortlichen unverzüglich informieren | Eskalationsklausel und dokumentierter Kontaktweg |
Der Vertrag wird nicht nur auf das Vorhandensein von Überschriften geprüft. Anlagen, Leistungsbeschreibung, Sicherheitskonzept, Anbieterbedingungen und tatsächliche Systemkonfiguration müssen widerspruchsfrei zusammenpassen. Der Vertrag ist schriftlich abzufassen; ein elektronisches Format ist nach Artikel 28 Absatz 9 möglich.
Die Grundweisungen ergeben sich aus Vertrag, Zweck, Leistungsbeschreibung und Anlagen. Weitere Weisungen werden nur durch befugte Rollen erteilt und nachvollziehbar dokumentiert.
Der Prozess regelt:
Vor Produktivsetzung werden mindestens bestätigt:
| Gate | Entscheidung | Sperrkriterium |
|---|---|---|
| Bedarf | Verarbeitung erforderlich und datensparsame Alternative geprüft | unklarer Zweck oder unnötige Echtdaten im Test |
| Rolle | tatsächliche Zwecke, Mittel und Weisungen eingeordnet | Rolle nur aus Anbieterbezeichnung oder Vertragsmuster abgeleitet |
| Anbieter | Garantien, TOM, Orte und Kette ausreichend bewertet | wesentliche Risiken ohne Entscheidung oder Abhilfe |
| Vertrag | bindendes Instrument und aktuelle Anlagen vollständig | fehlender Artikel-28-Kerninhalt oder widersprüchliche Bedingungen |
| Technik | Rechte, Schnittstellen, Protokolle, Löschung und Backup konform konfiguriert | produktiver Zugriff vor Freigabe oder übermäßige Berechtigungen |
| Betrieb | Owner, Kontakte, Register, Kontrollen und Exit vorbereitet | kein Vorfall-, Rechte-, Änderungs- oder Beendigungsweg |
Eine kaufmännische Bestellung oder technisch erfolgreiche Verbindung ersetzt keines dieser Gates. Abweichungen werden mit Risiko, kompensierender Maßnahme, Befristung, Entscheidungskompetenz und erneutem Prüfdatum geführt.
Im laufenden Betrieb werden gesteuert:
Die operativen Kontakt- und Fristwege werden getestet. Anfragen werden unverzüglich an den Verantwortlichen weitergeleitet und nur auf dessen dokumentierte Weisung bearbeitet.
Bei Datenschutzverletzungen meldet der Auftragsverarbeiter ohne unangemessene Verzögerung und liefert verfügbare Informationen fortlaufend nach. Vertragliche Stundenangaben sind interne Vereinbarungen; sie ersetzen nicht die rechtliche Bewertung und Meldeentscheidung des Verantwortlichen.
Änderungsinformationen werden nicht nur technisch empfangen, sondern bewertet. Der Prozess enthält:
Kontrollen werden nach Risiko und Anlass geplant. Sie können Dokumentenprüfung, technische Prüfung, Interview, Stichprobe, unabhängigen Bericht oder Audit umfassen. Feststellungen werden nach Schwere, Frist und Risiko gesteuert.
Kontrolliert wird nicht nur, ob Dokumente vorliegen, sondern ob der konkret genutzte Dienst und seine Einstellungen den Vereinbarungen entsprechen.
| Klasse | Typische Merkmale | Beispielhafte Kontrolle |
|---|---|---|
| A – erhöht | besondere Datenkategorien, große Mengen, kritischer Dienst, privilegierte Zugriffe oder komplexe Transferkette | mindestens jährliche vertiefte Prüfung, technische Stichprobe, Berichtsbewertung und Maßnahmenverfolgung |
| B – mittel | regelmäßige Verarbeitung mit begrenztem Scope und beherrschbaren Abhängigkeiten | dokumentierte Jahresprüfung, Konfigurationsabgleich und anlassbezogene Stichprobe |
| C – begrenzt | wenige, wenig sensible Daten, minimale Zugriffe und leicht ersetzbarer Dienst | turnusmäßige Selbstauskunft plus Prüfung wesentlicher Änderungen und Vorfälle |
Die Klasse ist ein Organisationsmodell und keine Vorgabe der DSGVO. Frequenz und Tiefe werden aus dem konkreten Risiko hergeleitet. Ein Zertifikat oder Prüfbericht wird auf Aussteller, Zeitraum, Geltungsbereich, Ausnahmen und Bezug zum tatsächlich genutzten Dienst geprüft.
Anzeichen eigener oder abweichender Zwecke werden unverzüglich eskaliert. Mögliche Maßnahmen sind:
Der Exit wird möglichst vor Vertragsschluss planbar gemacht und vor Beendigung konkretisiert. Er umfasst:
| Rolle | Musteraufgabe |
|---|---|
| Prozesseigner | Bedarf, Zweck, Daten, fachliche Leistung und Betriebssteuerung |
| Einkauf / Vertragsmanagement | Beschaffungsstopp, Vertrag, Laufzeit, Änderungen und Kündigung |
| Datenschutzkoordination | Rollen-, Vertrags-, Register-, Rechte- und Transferprüfung koordinieren |
| Informationssicherheit / IT | TOM, technische Konfiguration, Zugriffe, Vorfälle und Exit prüfen |
| Datenschutzbeauftragte/r | beraten und die Einhaltung im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben überwachen |
| Geschäftsführung / befugte Leitung | wesentliche Risiken, Ausnahmen und formale Freigaben entscheiden |
Reale Rollen, Befugnisse und Vertretungen sind organisationsbezogen festzulegen.
| Arbeitsergebnis | Ergebnisverantwortlich | Durchführend / beratend | Muss informiert werden |
|---|---|---|---|
| Rollen- und Scopeentscheidung | Prozesseigner mit befugter Datenschutz-/Rechtsfreigabe | Datenschutzkoordination, DSB beratend | Einkauf, IT, Informationssicherheit |
| Anbieter- und TOM-Bewertung | Dienstleisterowner / Informationssicherheit | IT, Datenschutz, Einkauf | Prozesseigner |
| Vertrag und Anlagen | Vertragsmanagement / befugte Leitung | Datenschutz, Informationssicherheit, Fachbereich | Systemowner, Registerführung |
| Produktivsetzung | Prozesseigner / Systemowner gemäß Freigabemodell | IT-Betrieb, Datenschutzkoordination | Support, Incident- und Rechteprozess |
| Kontrolle und Abhilfe | Dienstleisterowner | Datenschutz, Informationssicherheit, Einkauf | Leitung bei wesentlichem Risiko |
| Exit und Löschabschluss | Prozesseigner / Vertragsowner | IT, Anbieter, Datenschutzkoordination | Register- und VVT-Verantwortliche |
Die Originale verbleiben in der geschützten Ablage; das öffentliche Wiki enthält keine Vertrags- oder Anbieterdetails.
Ein Vorgang ist erst vollständig, wenn:
Reines Muster – kein realer Anbieter: Die Muster GmbH plant ein cloudbasiertes Ticketsystem. Der Anbieter verarbeitet Kundenkontakte und Supportinhalte für den festgelegten Servicezweck. Eine optionale Nutzung der Inhalte zum Training eigener Modelle wird technisch deaktiviert und vertraglich ausgeschlossen. Vor Produktivstart werden Artikel-28-Vertrag, TOM, Unterauftragnehmer, Supportländer, Rollen und Löschfristen geprüft. Der Testnutzer erhält nur Minimalrechte. Ein fiktiver Auskunftsfall, eine Vorfallmeldung und der Datenexport werden geprobt. Erst nach dokumentierter Freigabe werden Echtdaten zugelassen. Ein später angekündigter neuer Unterauftragnehmer öffnet die Änderungs- und Transferprüfung erneut.
| Kennzahl | Zweck | Musterstatus |
|---|---|---|
| Dienste ohne abgeschlossene Rollenentscheidung | verhindert Schein-AV-Verträge und ungesteuerte Empfänger | Keine freigegebenen Echtdaten |
| Produktivstarts ohne vollständiges Gate | misst Durchsetzung des Beschaffungsstopps | Erhebungsmethode festzulegen |
| Überfällige Artikel-28- und TOM-Reviews | zeigt Aktualitätsrisiken | Zielwert und Eskalationsschwelle festzulegen |
| Nicht bewertete Unterauftragnehmeränderungen | zeigt Lücken in Genehmigungs- und Transfersteuerung | Sollwert: keine überfälligen Änderungen |
| Überfällige Kontrollmaßnahmen | misst Abweichungsabbau bis zur Wirksamkeitsprüfung | Keine belastbare Messreihe vorhanden |
| Erfolgreiche Exit- und Löschtests | zeigt praktische Beendigungsfähigkeit | Testplan organisationsbezogen freizugeben |
Die Kennzahlen bescheinigen in dieser Musterseite keine Umsetzung. Für jede Kennzahl werden Definition, Datenquelle, Owner, Zeitraum, Zielwert und Eskalationsweg festgelegt.
| Seite | Funktion |
|---|---|
| Auftragsverarbeiterregister | führende Übersicht, Status und Nachweisreferenzen |
| Gemeinsame Verantwortung | Abgrenzung bei gemeinsam festgelegten Zwecken und wesentlichen Mitteln |
| Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten | Zwecke, Daten, Empfänger, Systeme und TOM |
| Betroffenenanfragen und Identitätsprüfung | Frist- und Unterstützungsprozess |
| Lieferanten und Dienstleister | Informationssicherheits- und Lieferantensteuerung |
| Unterauftragsverarbeiter | Genehmigung, Änderung, Widerspruch und Weitergabe von Pflichten |
| Lieferantenkontrollen und Exit | risikobasierte Kontrollen, Abweichungen, Aussetzung, Rückgabe, Löschung und Zugriffsentzug |
| AVV-Prüfliste | öffentliches Kriterienmodell für Rollen-, Vertrags-, TOM-, Transfer- und Exitprüfung |
Erstgespräch unter info@smct-management.de vereinbaren
| Version | Datum | Änderung | Erstellt/geändert durch | Freigabe |
|---|---|---|---|---|
| 1.0 | 10.08.2026 | Rollenmatrix, Artikel-28-Vollständigkeit, Freigabegates, Kontrollklassen, RACI, Qualitätsgate, Praxisbeispiel, Kennzahlen und interaktiven AV-Prüfpfad ergänzt | Datenschutzkoordination / Musterrolle | Ausstehend |
| 0.2 | 08.08.2026 | Verfahren für Lieferantenkontrollen und Exit verknüpft | Datenschutzkoordination / Musterrolle | Ausstehend |
| 0.1 | 08.08.2026 | Musterverfahren für den Lebenszyklus der Auftragsverarbeitung erstellt | Datenschutzkoordination / Musterrolle | Ausstehend |
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