Beispieldokument: Diese Seite ist ein Musterentwurf für die fiktive „Muster GmbH“. Sie enthält keine realen Lieferanten, Bewertungen, Verträge, Abweichungen oder Exitnachweise.
Kontrollregel: Art, Tiefe und Häufigkeit der Kontrolle richten sich nach Verarbeitung, Kritikalität, Datenzugriff, Unterauftragnehmern, Drittlandbezug, Änderungshäufigkeit und bisherigen Feststellungen.
Exitregel: Ein Vertragsende ist erst datenschutzfachlich abgeschlossen, wenn Verarbeitung, Zugriffe, Datenbestände, Kopien, Schlüssel, Schnittstellen und Unterauftragnehmerketten kontrolliert beendet und nachgewiesen sind.
| Feld | Wert |
|---|---|
| Dokumenten-ID | DSGVO-MA-04-08 |
| Dokumentenart | Verfahren für Lieferantenkontrollen und Exit |
| Wiki.js-Pfad | /DSGVO/04-Auftragsverarbeitung-und-Drittland/Lieferantenkontrollen-und-Exit |
| Verantwortlich | festzulegender Service Owner / Prozesseigner / Einkauf / Datenschutzkoordination |
| Fachlich geprüft durch | Datenschutzbeauftragte/r, sofern benannt, Informationssicherheit, IT, Rechtsfunktion und Vertragsmanagement |
| Freigabe durch | Geschäftsführung beziehungsweise dokumentierte befugte Leitung |
| Status | Entwurf – keine realen Lieferantenkontrollen, Feststellungen oder Exitnachweise bestätigt |
| Version | 0.1 |
| Stand | 08.08.2026 |
| Gültig ab | Nach Festlegung von Rollen, Risikomodell, Kontrollplan, Eskalation und Exitverfahren sowie formaler Freigabe |
| Nächste Prüfung | Mindestens jährlich sowie bei wesentlichen Lieferanten-, Leistungs-, Risiko- oder Rechtsänderungen |
| Schutzklasse | Vertraulich; Verträge, Bewertungen, Auditberichte, Vorfälle, Abweichungen und Exitnachweise geschützt |
| DSGVO-Bezug | Insbesondere Artikel 5 Absatz 2, 24, 28, 32 und 44 bis 49 DSGVO |
| Schnittstellen | Auftragsverarbeiterregister, Beschaffung, VVT, TOM, SCC, TIA, Vorfälle, BCM, Zugriffsmanagement und Löschung |
Lieferanten werden vor dem Start eingestuft, während des Betriebs nach Risiko kontrolliert und erst nach vollständigem Daten-, Zugriffs- und Nachweisabschluss beendet. Eigene redaktionelle SVG-Grafik. Zum Vergrößern öffnen.
Das Verfahren steuert datenschutzrelevante Dienstleister und Lieferanten vom Bedarf bis zum nachgewiesenen Exit. Es gilt insbesondere für Auftragsverarbeiter, Unterauftragnehmer, Cloud- und Plattformanbieter, Support- und Wartungsdienste sowie sonstige Empfänger mit relevantem Daten- oder Systemzugriff.
Informationssicherheits-, Datenschutz-, Compliance-, Leistungs- und Notfallkontrollen werden abgestimmt, ohne ihre unterschiedlichen Prüfziele zu vermischen.
Jeder relevante Lieferant wird im Auftragsverarbeiterregister oder einem angebundenen Lieferantenregister mit mindestens folgenden Angaben geführt:
Technische Nutzung, Vertrag, Register und VVT müssen übereinstimmen.
| Kontrollklasse | Typische Merkmale | Mindeststeuerung |
|---|---|---|
| erhöht | umfangreiche oder sensible Daten, kritischer Dienst, privilegierte Zugriffe, komplexe Kette, Drittland- oder hohe Abhängigkeit | vertiefte Due Diligence, engmaschige Nachweise, fachliche Prüfung und dokumentierte Wirksamkeitskontrolle |
| normal | begrenzte Auftragsverarbeitung mit klaren Rollen, beherrschbaren Zugriffen und stabiler Leistung | standardisierte Prüfung, Vertrags- und Nachweisreview sowie anlassbezogene Vertiefung |
| gering | kein oder nur sehr begrenzter personenbezogener Datenzugriff und geringe Abhängigkeit | dokumentierte Einordnung und angemessene Basiskontrolle |
Die Klasse wird begründet. Eine Zertifizierung oder bekannte Marke senkt die Kontrollpflicht nicht automatisch.
Vor Auswahl und Vertrag werden mindestens geprüft:
Nicht prüfbare oder widersprüchliche Angaben werden als offene Feststellung behandelt.
Je nach Risiko können herangezogen werden:
Ein Zertifikat wird auf Aussteller, Standard, Geltungsbereich, Standort, Dienst, Laufzeit, Ausschlüsse und festgestellte Abweichungen geprüft. Es ersetzt nicht die Prüfung der konkreten Verarbeitung.
Vor dem ersten realen Datenzugriff müssen mindestens abgeschlossen sein:
Ein abgeschlossenes Bestellverfahren ist keine Datenschutzfreigabe.
| Kontrollfeld | Beispiele | Frequenz / Auslöser |
|---|---|---|
| Vertrag und Rolle | Leistungsumfang, Weisungen, Pflichten, Laufzeit | turnusmäßig und bei Leistungsänderung |
| TOM | Zugriff, Verschlüsselung, Protokollierung, Wiederherstellung | nach Kontrollklasse und technischer Änderung |
| Unterauftragnehmer | Rechtsträger, Tätigkeit, Orte, Genehmigung | bei jeder angekündigten Änderung und turnusmäßig |
| Drittland | Empfänger, Instrument, TIA, Zusatzmaßnahmen | bei Länder-, Rechts-, Zugriffs- oder Maßnahmenänderung |
| Leistung | Verfügbarkeit, Support, vereinbarte Kontrollen | nach Kritikalität und Leistungsbericht |
| Vorfälle | Meldung, Reaktion, Ursachen und Abhilfe | bei jedem relevanten Ereignis |
| Rechte und Löschung | Unterstützung, Fristen, Löschläufe | anhand von Fällen, Tests oder Nachweisen |
| Exitfähigkeit | Export, Löschung, Schlüssel, Abhängigkeiten | vor Vertrag, turnusmäßig und vor Kündigung |
Frequenzen werden organisationsbezogen festgelegt und nicht aus dieser Musterseite als erfüllt abgeleitet.
Während des Betriebs werden insbesondere bewertet:
Das Fehlen gemeldeter Vorfälle ist allein kein Wirksamkeitsnachweis.
Der Lieferant muss relevante Änderungen rechtzeitig melden. Die interne Prüfung klärt:
Wesentliche Änderungen werden vor ihrer Nutzung bewertet und freigegeben. Bis dahin können Nutzung, Datenumfang oder Zugriff beschränkt werden.
| Status | Bedeutung |
|---|---|
| Hinweis | Verbesserung ohne bestätigte Pflichtverletzung |
| Abweichung | Anforderung oder vereinbarte Kontrolle nicht erfüllt |
| Kritisch | Rechte, Schutz, Verfügbarkeit oder Rechtmäßigkeit wesentlich gefährdet |
| Maßnahme offen | Verantwortlich, Frist und erwarteter Nachweis festgelegt |
| Wirksam geprüft | Umsetzung und Schutzwirkung nachvollziehbar bestätigt |
| Eskaliert | Entscheidung über Auflage, Aussetzung oder Beendigung erforderlich |
Eine Selbstauskunft des Lieferanten schließt eine Feststellung nicht ohne Plausibilisierung und Wirksamkeitsnachweis.
Auslöser können sein:
Mögliche Entscheidungen sind Zusatzkontrolle, Fristsetzung, Zugriffsbeschränkung, Datensperre, Aussetzung, Ersatzlösung oder Vertragsbeendigung.
Der Exit wird bereits bei Auswahl und Vertrag geplant. Festgelegt werden:
Für kritische Dienste werden Ersatz-, Übergangs- und Wiederanlaufoptionen dokumentiert.
Nach Ende der Leistung werden nach dokumentierter Weisung:
Eine pauschale Erklärung „branchenüblich gelöscht“ ist kein ausreichender Einzelfallnachweis.
Der technische Exit umfasst mindestens:
Zugriffsentzug und Datenlöschung werden getrennt bestätigt.
Der Hauptauftragnehmer weist nach, dass Rückgabe, Löschung, Zugriffsentzug und fortbestehende Pflichten auch bei allen relevanten Unterauftragnehmern und Weiterempfängern umgesetzt wurden.
Kann ein Kettenglied nicht geschlossen werden, bleibt der Exit offen und wird risikogerecht eskaliert.
| Prüffeld | Abschlusskriterium |
|---|---|
| Leistung | Verarbeitung und Datenzugriff beendet |
| Daten | Rückgabe vollständig und Löschung bestätigt |
| Zugriffe | Konten, Schlüssel und Verbindungen entzogen |
| Kette | Unterauftragnehmer und Weiterübermittlungen abgeschlossen |
| Vertrag | Pflichten, offene Forderungen und Restaufbewahrung geklärt |
| Register | Status, Enddatum und Nachweisreferenzen aktualisiert |
| VVT / Systeme | Empfänger, Schnittstellen und Verfahren nachgeführt |
| Nachweise | fachlich geprüft und geschützt abgelegt |
Erst nach Abnahme erhält der Vorgang den Status beendet.
| Rolle | Verantwortung |
|---|---|
| Service Owner / Prozesseigner | Leistung, Bedarf, Datenfluss, Kontrolle und Exit fachlich steuern |
| Einkauf / Vertragsmanagement | Vertrag, Termine, Nachweise, Änderungen und Kündigung steuern |
| Datenschutzkoordination | Rollen-, Register-, Transfer- und Nachweisabgleich koordinieren |
| Informationssicherheit / IT | TOM, Zugriffe, technische Kontrollen und Deprovisionierung prüfen |
| Rechtsfunktion | Vertrags-, Haftungs- und Eskalationsfragen prüfen |
| Datenschutzbeauftragte/r | risikoorientiert beraten und überwachen, sofern benannt |
| Freigabestelle | Start, Auflagen, Aussetzung und Abschluss entscheiden |
Mögliche Kennzahlen sind:
Musterkennzahlen belegen weder Umsetzung noch Wirksamkeit. Zielwerte und Datenquellen sind organisationsbezogen festzulegen.
Reale Lieferanten-, Vertrags-, Sicherheits- und Exitnachweise verbleiben in der geschützten Ablage.
| Seite | Funktion |
|---|---|
| Auftragsverarbeiterregister | führender Lieferanten-, Vertrags-, Kontroll- und Exitstatus |
| Auftragsverarbeitung | Rollen-, Auswahl-, Vertrags- und Weisungsprozess |
| Unterauftragsverarbeiter | Genehmigung, Änderungen und Pflichtendurchgriff |
| Drittlandtransfers | internationale Zugriffe, Instrument und Überwachung |
| Transfer Impact Assessment | Rechts-, Praxis-, Zugriffs- und Maßnahmenbewertung |
| Standardvertragsklauseln und zusätzliche Maßnahmen | Vertragsmodule, Anlagen, Maßnahmen, Aussetzung und Exit |
| ISMS-Lieferantenbewertungen | Informationssicherheits-, Leistungs- und Nachweisbewertung |
| ISMS-Lieferanten und Dienstleister | übergreifende Lieferantensteuerung |

Erstgespräch unter info@smct-management.de vereinbaren
| Version | Datum | Änderung | Erstellt/geändert durch | Freigabe |
|---|---|---|---|---|
| 0.1 | 08.08.2026 | Musterverfahren für risikobasierte Lieferantenkontrollen und kontrollierten Exit erstellt | Datenschutzkoordination / Musterrolle | Ausstehend |