Keine Vertragsvorlage: Diese Seite ist ein öffentliches Kriterienmodell und ersetzt weder die Prüfung der tatsächlichen Rollen noch einen kundenindividuell abgestimmten Vertrag. Verträge, Anbieterbewertungen und Anlagen verbleiben geschützt.
| Feld | Wert |
|---|---|
| Dokumenten-ID | DSGVO-VOR-09-06 |
| Dokumentenart | Prüfliste für Auftragsverarbeitung |
| Wiki.js-Pfad | /DSGVO/09-Vorlagen-und-Archiv/AVV-Pruefliste |
| Status | Entwurf – keine reale Vertrags- oder Anbieterprüfung enthalten |
| Version / Stand | 1.0 / 09.08.2026 |
| Schutzklasse | Öffentliches Kriterienmodell; Verträge und Prüfnachweise vertraulich |
| DSGVO-Bezug | Artikel 28, 29, 32, 33 und 44 ff. DSGVO |
Auftragsverarbeitung vor Beginn, während des Betriebs und beim Exit prüfen. Eigene redaktionelle SVG-Grafik. Zum Vergrößern öffnen.
Die Bezeichnung des Vertrags entscheidet nicht über die tatsächliche Rollenverteilung.
Die Prüfliste beginnt deshalb mit dem tatsächlichen Verarbeitungsgeschehen: Wer legt Zwecke fest? Wer bestimmt wesentliche Mittel? Darf der Dienstleister Daten für eigene Produktverbesserung, Analysen oder Werbung verwenden? Welche Weisungen sind praktisch möglich? Die Antworten werden mit Leistungsbeschreibung, Datenfluss und tatsächlicher Konfiguration abgeglichen.
| Ergebnis | Kennzeichen | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Auftragsverarbeitung | Verarbeitung ausschließlich für dokumentierte Zwecke und Weisungen des Verantwortlichen | Artikel-28-Vertrag und Anbieterprüfung |
| gemeinsame Verantwortung | Parteien bestimmen Zwecke oder wesentliche Mittel gemeinsam | Rollenmatrix und Vereinbarung nach Artikel 26 |
| getrennte Verantwortung | jede Partei verfolgt eigene Zwecke in eigener Verantwortung | Rechtsgrundlage, Transparenz und Übermittlung prüfen |
| unklar | Vertrag, Produktfunktion und Praxis widersprechen sich | Einsatz nicht freigeben, offene Punkte klären |
| Bereich | Prüfkriterien |
|---|---|
| Gegenstand und Dauer | Dienst, Verarbeitung, Beginn, Laufzeit und Beendigung eindeutig |
| Art und Zweck | Tätigkeiten, Zwecke, Datenarten und betroffene Personen vollständig |
| Weisungen | Grundweisungen, Weisungsberechtigte, Kanäle und Umgang mit rechtswidriger Weisung |
| Vertraulichkeit | verpflichtete Personen, Rollen, Berechtigungen und Geheimnisschutz |
| Sicherheit | konkrete TOM nach Artikel 32, Geltungsbereich, Änderungen und Nachweise |
| Unterauftragnehmer | aktuelle Liste, Genehmigungsmodell, Information, Widerspruch und Weitergabe der Pflichten |
| Unterstützung | Betroffenenrechte, Sicherheit, Verletzungen, DSFA, Aufsicht und Nachweise |
| Löschung und Rückgabe | Wahlrecht, Fristen, Formate, Backups, Bestätigung und gesetzliche Aufbewahrung |
| Kontrolle | Informations-, Prüf- und Auditmöglichkeiten sowie Behandlung von Abweichungen |
| Drittland | Speicher-, Support- und Zugriffsländer, Transferinstrument und zusätzliche Maßnahmen |
| Exit | Export, Migration, Konten, Schlüssel, Unterauftragnehmer und Löschverifikation |
Änderungsmitteilungen, Unterauftragnehmer, Zertifikate, Vorfälle, Serviceänderungen und Prüfergebnisse werden fortlaufend überwacht. Ein einmal geprüfter AVV bleibt nicht automatisch aktuell. Wesentliche Änderungen lösen eine erneute Rollen-, Vertrags- und Risikoprüfung aus.
Die Organisation prüft Datenexport, Format, Vollständigkeit, Konten, Schnittstellen, Schlüssel, Rückgabe, Löschung und verbleibende Sicherungen. Eine allgemeine Vertragsklausel ersetzt nicht die dokumentierte Durchführung und Bestätigung.
Ein Anbieter hostet eine Kundenanwendung in der EU, nutzt aber einen globalen Supportdienst und mehrere Unterauftragnehmer. Die Prüfung darf nicht beim Rechenzentrumsstandort enden. Sie klärt unter anderem:
Das Ergebnis kann eine Freigabe mit Auflagen, eine befristete Risikobehandlung oder eine Ablehnung sein. Ein vorhandenes ISO-Zertifikat wird als Nachweisbaustein betrachtet, aber auf Scope, Aktualität und Relevanz für den genutzten Dienst geprüft.
Die Prüfung dokumentiert Versionen, Prüfer, Datum, Ergebnis, offene Punkte, Risiko, Auflagen, Owner, Frist und Freigabe. Ein vorhandener Vertrag oder ein Zertifikat belegt nicht automatisch die tatsächliche und wirksame Umsetzung für den genutzten Dienst.
Eine Freigabe gilt nur für den dokumentierten Dienst, Umfang, Zweck und Konfigurationsstand. Erweiterungen oder neue Module werden nicht stillschweigend von der alten Prüfung umfasst.
Verträge, Sicherheitsanlagen, Auditberichte, Testate, Korrespondenz und technische Details werden geschützt geführt. Das öffentliche Wiki kann Anbieter-ID, Prüfstatus und Referenzmodell erläutern, enthält aber keine vertraulichen Vertrags- oder Sicherheitsunterlagen.
| Version | Datum | Änderung | Freigabe |
|---|---|---|---|
| 1.0 | 09.08.2026 | Rollenentscheidung, Lebenszyklusprüfung, Cloud-Praxisfall, Qualitätsgate und Anbieterakte ergänzt | Ausstehend |
| 0.1 | 08.08.2026 | Öffentliches Kriterienmodell zur AVV-Prüfung erstellt | Ausstehend |