Beispieldokument: Diese Seite ist ein Musterentwurf für die fiktive „Muster GmbH“. Sie enthält keine realen Vertragsparteien, SCC, Transfers, Länderbewertungen oder freigegebenen Zusatzmaßnahmen.
Instrumentenregel: Eine Unterschrift allein legitimiert keinen Transfer. Rollenmodul, Anlagen, Transferbeschreibung, TIA, Maßnahmen und tatsächliche Verarbeitung müssen zusammenpassen.
Änderungsregel: Die EU-Standardvertragsklauseln werden nicht inhaltlich verändert. Ergänzungen dürfen den Klauseln weder unmittelbar noch mittelbar widersprechen und Betroffenenrechte nicht beeinträchtigen.
| Feld | Wert |
|---|---|
| Dokumenten-ID | DSGVO-MA-04-07 |
| Dokumentenart | Verfahren für Standardvertragsklauseln und zusätzliche Maßnahmen |
| Wiki.js-Pfad | /DSGVO/04-Auftragsverarbeitung-und-Drittland/Standardvertragsklauseln-und-zusaetzliche-Massnahmen |
| Verantwortlich | festzulegender Datenexporteur / Vertragsmanagement / Datenschutzkoordination |
| Fachlich geprüft durch | Datenschutzbeauftragte/r, sofern benannt, Rechtsfunktion, Informationssicherheit, IT und Einkauf |
| Freigabe durch | Geschäftsführung beziehungsweise dokumentierte befugte Leitung |
| Status | Entwurf – keine realen SCC, Anlagen, TIAs oder Maßnahmen organisationsbezogen freigegeben |
| Version | 0.2 |
| Stand | 08.08.2026 |
| Gültig ab | Nach Rollen-, Instrumenten-, TIA-, Maßnahmen- und Vertragsprüfung sowie formaler Freigabe |
| Nächste Prüfung | Mindestens jährlich sowie bei Rechts-, Parteien-, Rollen-, Datenfluss-, Unterauftragnehmer- oder Maßnahmenänderungen |
| Schutzklasse | Vertraulich; unterzeichnete SCC, Anlagen, TIAs und Sicherheitsnachweise geschützt |
| DSGVO-Bezug | Artikel 28, 32, 44 und 46 DSGVO; Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 |
| Schnittstellen | Transferinventar, TIA, VVT, Auftragsverarbeitung, Unterauftragnehmer, TOM, Vorfälle, Lieferantenkontrolle und Exit |
Das richtige SCC-Modul bildet die Rollen ab; vollständige Anlagen, TIA und wirksame Zusatzmaßnahmen machen die Schutzentscheidung nachvollziehbar. Eigene redaktionelle SVG-Grafik. Zum Vergrößern öffnen.
Das Verfahren steuert den Einsatz der von der Europäischen Kommission mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 angenommenen Standardvertragsklauseln für internationale Datenübermittlungen.
Es unterscheidet diese insbesondere von:
Die Seite veröffentlicht keine eigene bearbeitbare SCC-Vorlage. Verwendet wird eine kontrollierte Kopie der jeweils maßgeblichen offiziellen EU-Fassung.
Vor Auswahl eines Moduls wird geprüft:
Die jeweils aktuelle Anwendbarkeit wird anhand des Beschlusses und der aktuellen Erläuterungen der EU-Kommission geprüft. Eine Anbieterangabe „SCC abgeschlossen“ ersetzt diese Prüfung nicht.
| Modul | Datenexporteur | Datenimporteur | Typische Konstellation |
|---|---|---|---|
| Modul 1 | Verantwortlicher | Verantwortlicher | Übermittlung an eine Stelle mit eigenen Zwecken und Mitteln |
| Modul 2 | Verantwortlicher | Auftragsverarbeiter | Verarbeitung im Auftrag eines Verantwortlichen |
| Modul 3 | Auftragsverarbeiter | Auftragsverarbeiter / Unterauftragsverarbeiter | weitere Verarbeitung innerhalb einer Auftragskette |
| Modul 4 | Auftragsverarbeiter | Verantwortlicher | Übermittlung durch einen an die DSGVO gebundenen Auftragsverarbeiter an einen Drittlandsverantwortlichen |
Die tatsächlichen Rollen entscheiden. Vertragsbezeichnungen, Konzernzugehörigkeit oder technische Plattformnamen sind nicht maßgeblich.
Für unterschiedliche Datenflüsse können unterschiedliche Module oder getrennte Vertragsbeziehungen erforderlich sein.
Die Parteien dürfen:
Sie dürfen die SCC nicht so verändern oder ergänzen, dass:
Abweichende kommerzielle Regelungen werden einer Widerspruchsprüfung unterzogen.
Anlage I.A führt jeden Datenexporteur und Datenimporteur mit:
Soll die optionale Beitrittsklausel verwendet werden, regelt der kontrollierte Vertrag, wer neue Parteien aufnehmen darf, wie Anlagen aktualisiert werden und wie der Beitritt nachgewiesen wird.
Die Beschreibung umfasst mindestens:
Pauschale Angaben wie „alle Daten“, „Geschäftszwecke“ oder „branchenübliche Dauer“ reichen nicht aus.
Die zuständige Aufsichtsbehörde wird nach Klausel 13 und der Situation des Datenexporteurs bestimmt und ausdrücklich eingetragen. Die Auswahl wird dokumentiert und bei Niederlassungs- oder Vertreterwechsel überprüft.
Die Maßnahmen werden spezifisch und transferbezogen beschrieben. Für jede Maßnahme werden mindestens festgelegt:
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Schutzmaßnahme | konkrete technische oder organisatorische Ausgestaltung |
| Geltungsbereich | Daten, System, Importeur und Verarbeitungsschritt |
| Verantwortlich | umsetzende und kontrollierende Rolle |
| Wirksamkeit | erwartete Schutzwirkung gegen die festgestellte Gefahr |
| Nachweis | Konfiguration, Test, Protokoll, Zertifikat oder Prüfbericht |
| Review | Prüffrist und Änderungsauslöser |
Generische Aussagen wie „Verschlüsselung nach Stand der Technik“ werden durch Algorithmus, Schlüsselkontrolle, Einsatzphase und Zugriffsmöglichkeiten konkretisiert.
Soweit das gewählte Modul und die gewählte Genehmigungsform dies vorsehen, werden weitere Auftragsverarbeiter mit Rechtsträger, Ort, Tätigkeit und Verarbeitungsbeschreibung aufgeführt.
Die Anlage wird mit dem Unterauftragsverarbeiterverfahren abgeglichen. Neue oder geänderte Unterauftragnehmer lösen Vertrags-, Transfer-, TIA- und Widerspruchsprüfung aus.
Die Parteien dokumentieren, warum sie keinen Grund zu der Annahme haben, dass die für den Importeur geltenden Rechtsvorschriften und Praktiken die Erfüllung der SCC verhindern.
Die Prüfung umfasst:
Die vollständige Methodik wird im Transfer Impact Assessment geführt.
Technische Maßnahmen haben Vorrang, wenn ein Zugriff auf Klartext sonst nicht wirksam verhindert werden kann. Geprüft werden insbesondere:
Eine Maßnahme wird nur angerechnet, wenn sie im konkreten Verarbeitungsschritt wirksam ist und getestet beziehungsweise anderweitig belastbar nachgewiesen wird.
Je nach Feststellung können ergänzt werden:
Vertragliche Zusagen binden die Vertragspartei, verhindern aber allein keinen technisch möglichen Zugriff durch öffentliche Stellen.
Organisatorische Maßnahmen werden mit den technischen und vertraglichen Maßnahmen als Schutzpaket bewertet.
Der Importeur wird operativ in die Lage versetzt, soweit rechtlich zulässig:
Geheimhaltungsverbote und direkte Zugriffe werden in TIA, Eskalation und Überwachung berücksichtigt.
| Status | Bedeutung |
|---|---|
| Entwurf | Parteien, Modul oder Anlagen werden bearbeitet |
| Unvollständig | Pflichtangaben, TIA oder Nachweise fehlen |
| In Prüfung | Rechts-, Sicherheits- und Vertragsprüfung läuft |
| Mit Auflagen | Maßnahmen sind vor Transferstart nachweislich umzusetzen |
| Freigegeben | definierter Transferumfang ist geprüft und formal genehmigt |
| Ausgesetzt | SCC können aktuell nicht wirksam eingehalten werden |
| Beendet | Transfer und Zugriffe sind beendet; Rückgabe oder Löschung nachgewiesen |
Eine Vertragsunterschrift setzt den Status nicht automatisch auf „Freigegeben“.
Wenn der Importeur die SCC nicht einhalten kann oder das Schutzniveau nicht mehr gewährleistet ist, werden Transfer und Zugriffe ausgesetzt. Je nach Lage folgen Abhilfe, Wechsel des Instruments, Kündigung oder Beendigung.
Der Exit regelt:
Erneut geprüft werden insbesondere:
Wesentliche Änderungen führen vor Fortsetzung des Transfers zur erneuten Freigabe.
Unterzeichnete Verträge, vollständige TIAs und technische Sicherheitsdetails verbleiben in der geschützten Ablage.
| Seite | Funktion |
|---|---|
| Drittlandtransfers | Transferinventar, Instrument und Freigabereihenfolge |
| Transfer Impact Assessment | Klausel-14-Prüfung von Recht, Praxis und Maßnahmen |
| Auftragsverarbeiterregister | Dienstleister, Vertrag, Orte und Kontrollstatus |
| Auftragsverarbeitung | Rollen-, Auswahl-, Weisungs- und Vertragsprozess |
| Unterauftragsverarbeiter | Genehmigung, Anlage III, Änderungen und Pflichtendurchgriff |
| Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten | Zweck, Daten, Personen, Systeme und Empfänger |
| Lieferantenkontrollen und Exit | laufende Überwachung, Feststellungen, Aussetzung, Rückgabe und Löschung |

Erstgespräch unter info@smct-management.de vereinbaren
| Version | Datum | Änderung | Erstellt/geändert durch | Freigabe |
|---|---|---|---|---|
| 0.2 | 08.08.2026 | Verfahren für Lieferantenkontrollen und Exit verknüpft | Datenschutzkoordination / Musterrolle | Ausstehend |
| 0.1 | 08.08.2026 | Musterverfahren für Standardvertragsklauseln und zusätzliche Maßnahmen erstellt | Datenschutzkoordination / Musterrolle | Ausstehend |