Beispieldokument: Diese Methodik ist ein nicht freigegebener Musterentwurf für die fiktive „Muster GmbH“. Skalen, Klassen, Befugnisse und Fristen müssen vor betrieblicher Nutzung organisationsbezogen festgelegt und genehmigt werden.
Betroffenenperspektive: Bewertet werden mögliche Auswirkungen auf Rechte und Freiheiten natürlicher Personen. Schäden für das Unternehmen sind nur insoweit relevant, wie sie das Szenario oder die Schutzmöglichkeiten beeinflussen.
DSFA-Regel: Ein rechnerischer Risikowert entscheidet nicht allein über die Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung. Artikel 35 DSGVO, konkrete Verarbeitungsmerkmale und aktuelle Aufsichtslisten werden gesondert geprüft.
| Feld | Wert |
|---|---|
| Dokumenten-ID | DSGVO-MA-05-01 |
| Dokumentenart | Methodik zur Bewertung von Datenschutzrisiken |
| Wiki.js-Pfad | /DSGVO/05-Risiken-DSFA-und-TOM/Datenschutz-Risikomethodik |
| Verantwortlich | festzulegende Datenschutzkoordination / Risikomanagement |
| Fachlich geprüft durch | Datenschutzbeauftragte/r, sofern benannt, Rechtsfunktion, Informationssicherheit und betroffene Fachrollen |
| Freigabe durch | Geschäftsführung beziehungsweise dokumentierte befugte Leitung |
| Status | Entwurf – Skalen, Klassen, Schwellen, Befugnisse und Fristen nicht organisationsbezogen freigegeben |
| Version | 0.4 |
| Stand | 08.08.2026 |
| Gültig ab | Nach fachlicher Prüfung, Praxistest, Kalibrierung und formaler Freigabe |
| Nächste Prüfung | Mindestens jährlich sowie bei Rechts-, Aufsichts-, Methoden- oder wesentlichen Prozessänderungen |
| Schutzklasse | Intern; konkrete Bewertungen, Systeme, Schwachstellen und Nachweise vertraulich |
| DSGVO-Bezug | Erwägungsgründe 75, 76, 77 und 84 sowie Artikel 24, 25, 32, 35 und 36 DSGVO |
| Schnittstellen | Datenschutz-Risikoregister, VVT, DSFA, TOM, Projekte, Lieferanten, Transfers, Vorfälle und ISMS |
Die Methodik macht Annahmen, Bewertung, Maßnahmenwirkung, Restrisiko und DSFA-Eskalation nachvollziehbar. Eigene redaktionelle SVG-Grafik. Zum Vergrößern öffnen.
Die Methodik schafft einen einheitlichen und prüfbaren Bewertungsrahmen für Datenschutzrisiken. Sie soll vergleichbare Entscheidungen unterstützen, ohne fachliches Urteil durch eine Punktzahl zu ersetzen.
Ergebnisse werden im Datenschutz-Risikoregister dokumentiert.
Eine Bewertung wird insbesondere ausgelöst durch:
Mindestens zu dokumentieren sind:
Unvollständiger Kontext führt zum Status Bewertung unvollständig.
Das Szenario folgt der Struktur:
Aufgrund von
[Ursache oder Rahmenbedingung]kann[Ereignis]eintreten. Für[betroffene Personengruppe]können daraus[materielle oder immaterielle Folgen]entstehen.
Ein Szenario enthält nicht nur eine Schwachstelle wie „fehlende Verschlüsselung“, sondern die mögliche Auswirkung für Menschen.
Mehrere wesentlich unterschiedliche Folgen werden getrennt bewertet, wenn Wahrscheinlichkeit, Schwere oder Maßnahmen voneinander abweichen.
Geprüft werden insbesondere:
Folgen können einzeln gering erscheinen, sich aber durch Dauer, Wiederholung, Reichweite oder Verknüpfung verstärken.
Die Wahrscheinlichkeit beschreibt, wie plausibel das Ereignis unter den konkreten Umständen innerhalb des betrachteten Zeitraums ist.
| Stufe | Bezeichnung | Orientierung |
|---|---|---|
| 1 | gering | Ereignis ist unter den konkreten Umständen wenig plausibel; wirksame Kontrollen und geringe Exposition sind belegt |
| 2 | möglich | Ereignis kann eintreten, ist aber nicht regelmäßig zu erwarten; einzelne Voraussetzungen oder Unsicherheiten bestehen |
| 3 | erhöht | Ereignis ist plausibel, wiederkehrend oder durch erkennbare Schwächen begünstigt |
| 4 | hoch | Ereignis ist wahrscheinlich, häufig, bereits eingetreten oder kaum kontrollierbar |
Berücksichtigt werden unter anderem Exposition, Zugriffsbreite, Komplexität, Akteursfähigkeiten, Änderungsdynamik, bekannte Vorfälle und Wirksamkeit bestehender Kontrollen.
Die Schwere beschreibt das Ausmaß möglicher Nachteile für betroffene Personen, nicht Kosten oder Reputationsschäden des Unternehmens.
| Stufe | Bezeichnung | Orientierung |
|---|---|---|
| 1 | begrenzt | kurzfristige, lokal begrenzte und leicht behebbare Nachteile |
| 2 | spürbar | erkennbare Nachteile mit zumutbarem Korrekturaufwand oder begrenzter Dauer |
| 3 | erheblich | länger wirkende, schwer behebbare, wirtschaftliche, soziale oder persönliche Nachteile |
| 4 | sehr schwer | dauerhafte, breite, existenzielle, körperliche oder kaum umkehrbare Folgen |
Die höchste plausible Folge wird nicht durch eine durchschnittliche Auswirkung verwässert. Besonders schutzbedürftige Gruppen werden ausdrücklich berücksichtigt.
Faktoren werden nicht doppelt in Wahrscheinlichkeit und Schwere eingerechnet, ohne dies zu erklären.
Als internes Orientierungsmuster gilt:
Risikowert = Wahrscheinlichkeit × Schwere
| Schwere \ Wahrscheinlichkeit | 1 | 2 | 3 | 4 |
|---|---|---|---|---|
| 4 – sehr schwer | 4 | 8 | 12 | 16 |
| 3 – erheblich | 3 | 6 | 9 | 12 |
| 2 – spürbar | 2 | 4 | 6 | 8 |
| 1 – begrenzt | 1 | 2 | 3 | 4 |
Die folgenden Klassen sind Musterwerte und vor Nutzung zu kalibrieren und freizugeben:
| Wert | Klasse | Mindestreaktion |
|---|---|---|
| 1–3 | niedrig | dokumentieren, angemessene Basiskontrollen und Review |
| 4–6 | mittel | Maßnahmenbedarf prüfen, Owner und Termin festlegen |
| 8–9 | hoch | vertiefte Behandlung, formale Eskalation und DSFA-Screening |
| 12–16 | sehr hoch | Verarbeitung nicht beginnen beziehungsweise beschränken; DSFA und Leitungsentscheidung erforderlich |
Nur die tatsächlich möglichen Produktwerte treten auf. Die Klassen sind keine gesetzlichen Grenzwerte.
Das Ausgangsrisiko beschreibt den aktuellen Zustand vor zusätzlichen Maßnahmen. Bereits bestehende Kontrollen dürfen berücksichtigt werden, wenn:
Nicht umgesetzte Planmaßnahmen werden gesondert ausgewiesen.
Maßnahmen werden gezielt einer Ursache, Wahrscheinlichkeit oder Auswirkung zugeordnet. Kategorien sind:
Die Maßnahme beschreibt erwartete Wirkung, Owner, Frist, Ressourcen und Nachweis.
Eine Maßnahme gilt erst als risikomindernd, wenn Umsetzung und Wirkung geprüft wurden. Geeignete Nachweise können sein:
Selbstauskünfte und Richtlinien ohne Umsetzungsbezug genügen nicht allein.
Nach wirksamer Umsetzung werden Wahrscheinlichkeit, Schwere und Faktoren vollständig neu bewertet. Das Restrisiko wird nicht durch bloßen Abzug eines pauschalen Maßnahmenwertes berechnet.
Bleibt ein unvertretbares oder hohes Risiko, folgen zusätzliche Gestaltung, Beschränkung, Nichtbeginn, Beendigung oder gesetzlich erforderliche Konsultation.
Die DSFA-Prüfung berücksichtigt unabhängig vom Matrixwert:
Die Entscheidung wird im DSFA-Prüfregister mit Muss-Fällen, Aufsichtslisten, EDSA-Kriterien, Begründung und Review geführt. Die vollständigen Screeningunterlagen verbleiben in der geschützten Risikodokumentation.
Ergibt eine DSFA ein hohes Restrisiko, das auch mit vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichend gemindert werden kann, wird vor der Verarbeitung die vorherige Konsultation nach Artikel 36 DSGVO geprüft und eingeleitet.
Eine interne Risikoakzeptanz ersetzt die Konsultationspflicht nicht.
| Restrisikoklasse | Musterbefugnis | Mindestanforderung |
|---|---|---|
| niedrig | Risikoeigentümer innerhalb freigegebener Grenzen | Begründung und Reviewtermin |
| mittel | Prozesseigner und Datenschutzkoordination | Maßnahmenprüfung, dokumentierte Entscheidung und Frist |
| hoch | befugte Leitung nach Datenschutz- und Rechtsprüfung | DSFA-Screening, Behandlungsplan, enge Überwachung |
| sehr hoch | keine reguläre Freigabe durch bloße Akzeptanz | Nichtbeginn, Umgestaltung oder gesetzlich erforderliche DSFA/Konsultation |
Diese Befugnisse sind Muster und müssen organisationsbezogen freigegeben werden. Rechtswidrige Verarbeitungen und nicht erfüllte Mindestpflichten sind nicht akzeptierbar.
Fehlen belastbare Informationen, wird:
Einzelrisiken werden nicht isoliert betrachtet, wenn gemeinsame Ursachen, kumulative Wirkungen oder derselbe Personenkreis betroffen sind. Abhängigkeiten zwischen Systemen, Lieferanten, Datenquellen und Maßnahmen werden referenziert.
Eine niedrige Einzelbewertung kann durch Kombination mehrerer Verarbeitungen zu einem höheren Gesamtrisiko führen.
Jede Bewertung enthält:
Vor Freigabe und anschließend regelmäßig werden Beispielbewertungen durch mehrere Rollen verglichen. Abweichungen dienen zur Schärfung von Skalen und Beispielen.
Qualitätssicherung prüft insbesondere:
Die Methodik wird überprüft bei:
Registereinträge werden zusätzlich bei jeder wesentlichen Änderung ihres Bezugsobjekts neu bewertet.
| Seite | Funktion |
|---|---|
| Datenschutz-Risikoregister | operative Dokumentation der Bewertungen und Maßnahmen |
| Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten | Kontext, Zweck, Daten, Personen, Systeme und Empfänger |
| Datenschutzleitlinie | Grundsätze, Verantwortlichkeit und Risikoorientierung |
| ISMS-Methodik der Risikobewertung | Unternehmens- und Informationssicherheitsrisiken als getrennte Schnittstelle |
| Datenschutz-Folgenabschätzung | vertiefte Bewertung und Behandlung voraussichtlich hoher Risiken |
| DSFA-Prüfregister | Muss-Fälle, Aufsichtslisten, EDSA-Kriterien, begründete Entscheidung und Review |
| Technische und organisatorische Maßnahmen | Maßnahmenbestand, Risikozuordnung, Status und Wirksamkeit |

Erstgespräch unter info@smct-management.de vereinbaren
| Version | Datum | Änderung | Erstellt/geändert durch | Freigabe |
|---|---|---|---|---|
| 0.4 | 08.08.2026 | TOM-Verzeichnis als führende Quelle für Maßnahmenstatus und belastbare Wirksamkeitsnachweise verknüpft | Datenschutzkoordination / Musterrolle | Ausstehend |
| 0.3 | 08.08.2026 | Datenschutz-Folgenabschätzung als vertieftes Bewertungs- und Entscheidungsverfahren verknüpft | Datenschutzkoordination / Musterrolle | Ausstehend |
| 0.2 | 08.08.2026 | DSFA-Prüfregister als führende Dokumentation für Screening, Entscheidung, Begründung und Review verknüpft | Datenschutzkoordination / Musterrolle | Ausstehend |
| 0.1 | 08.08.2026 | Muster-Methodik mit 4x4-Skalen, Risikoklassen, Maßnahmenwirkung, Restrisiko und eigenständigem DSFA-Screening erstellt | Datenschutzkoordination / Musterrolle | Ausstehend |