Musterstatus: Diese Seite bestätigt keine reale Website-Konfiguration, Einwilligungsplattform, Rechtsgrundlage oder Anbieterfreigabe. Scannergebnisse allein sind kein vollständiger Nachweis.
Zweistufige Prüfung: Zugriff auf Informationen in Endeinrichtungen wird nach § 25 TDDDG geprüft; eine anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten zusätzlich nach der DSGVO.
| Feld | Wert |
|---|---|
| Dokumenten-ID | DSGVO-SP-07-04 |
| Dokumentenart | Verfahren für digitale Dienste, Cookies und Tracking |
| Wiki.js-Pfad | /DSGVO/07-Spezielle-Verarbeitungen/Website-Cookies-und-Tracking |
| Verantwortlich | festzulegende Website-, Marketing- und Datenschutzverantwortung |
| Status | Entwurf – kein reales Inventar, Banner oder Consent-Nachweis bestätigt |
| Version / Stand | 1.0 / 09.08.2026 |
| Schutzklasse | Intern; Konfigurationen und Sicherheitsdetails geschützt |
| Rechtsbezug | § 25 TDDDG; Artikel 5 bis 7, 12 bis 14, 21, 25, 28, 32 und 44 ff. DSGVO |
Website-Dienste technisch inventarisieren, rechtlich einordnen und wirksam steuern. Eigene redaktionelle SVG-Grafik. Zum Vergrößern öffnen.
Für jedes Cookie, Pixel, SDK, eingebettete Medium, Local Storage, Fingerprinting, Server-Tagging oder vergleichbare Verfahren werden Anbieter, Zweck, Auslöser, Daten, Lebensdauer, Empfänger, Drittlandzugriff, Rechtsgrundlage und technische Blockierung erfasst.
Serverseitige Verarbeitung, „cookielos“ oder ein berechtigtes Interesse befreien nicht automatisch von dieser Prüfung.
Geprüft werden Erstaufruf, Ablehnen, Teilzustimmung, Zustimmung, Widerruf, erneuter Besuch, mobile Darstellung, eingeloggter Zustand, Fehlerfälle und Browservarianten. Automatisierte Scanner werden durch manuelle Netzwerk- und Funktionsprüfungen ergänzt.
Eine verständliche Prüfung trennt mindestens zwei Ebenen:
Eine Einwilligung nach § 25 TDDDG beantwortet nicht automatisch die DSGVO-Frage. Umgekehrt erlaubt ein berechtigtes Interesse nicht ohne Weiteres einen nicht erforderlichen Endgerätezugriff. Die Entscheidung wird je Dienst und Zweck dokumentiert.
| Dienstbeispiel | Endgeräteprüfung | Nachgelagerte Prüfung | Typische Zusatzfrage |
|---|---|---|---|
| Warenkorb oder Sitzungssteuerung | Erforderlichkeit für ausdrücklich gewünschten Dienst prüfen | Vertrag, Sicherheit oder technische Bereitstellung | Wird die Kennung später für weitere Zwecke genutzt? |
| Reichweitenmessung | Erforderlichkeit nicht pauschal annehmen | Zweck, Datenumfang, Anbieter, Identifikatoren und Rechtsgrundlage | Kann die Messung wirklich ohne personenbeziehbare Profile erfolgen? |
| Marketing- oder Retargeting-Tag | regelmäßig vorherige Auswahl erforderlich | Einwilligung, Profiling, Empfänger, Widerruf und Transfer | Starten Skripte tatsächlich erst nach positiver Wahl? |
| eingebettetes Video oder Karte | technische Einbindung und alternative Darstellung prüfen | Anbieterzugriff, IP-Adresse, Cookies, Transfer und Transparenz | Gibt es eine Zwei-Klick- oder datensparsame Alternative? |
| Sicherheits- oder Bot-Schutz | konkrete technische Erforderlichkeit dokumentieren | Sicherheit, Anbieter, Protokolle und Aufbewahrung | Ist die Maßnahme verhältnismäßig und auf den Sicherheitszweck begrenzt? |
Fachbereich und Technik legen Zweck, Anbieter, Skriptquelle, Cookies oder Speicherobjekte, Laufzeit, Identifikatoren, Ereignisdaten, Empfänger, Länder und Konfiguration offen. Der Datenschutz prüft Rechtsgrundlagen und Informationen; Informationssicherheit bewertet Einbindung, Integrität und Anbieterzugriff. Erst danach wird der Tag in einer Testumgebung zugelassen.
Die erste Ebene nennt die wesentlichen Zwecke verständlich. Zustimmung und Ablehnung dürfen nicht durch Farbe, Größe, zusätzliche Klicks oder irreführende Formulierungen verzerrt werden. Nicht erforderliche Dienste bleiben bis zur aktiven Auswahl blockiert. Eine pauschale Schaltfläche „Einstellungen speichern“, die ohne Auswahl Einwilligung erzeugt, ist ausgeschlossen.
Die Oberfläche ermöglicht eine granulare Entscheidung nach sinnvollen Zwecken oder Diensten. Anbieter, Speicherdauer, Widerrufsmöglichkeit und wesentliche Drittlandinformationen sind erreichbar. Eine bereits getroffene Auswahl lässt sich später leicht ändern.
Die Consent-Plattform ist kein Selbstzweck. Entscheidend ist, was Browser und Netzwerk tatsächlich tun. Tests werden mindestens in einem privaten Browserfenster und in allen unterstützten Browsern durchgeführt:
Netzwerkaufrufe, Speicherobjekte, Laufzeiten und übermittelte Parameter werden mit dem freigegebenen Inventar verglichen. Ein Banner, das optisch richtig erscheint, aber Tags bereits vorher lädt, besteht den Test nicht.
Der Baustein zeigt Bearbeitungslücken, speichert keine Eingabe und erteilt keine rechtliche oder technische Freigabe.
Entwurfshinweis: Das Ergebnis ist eine Orientierungshilfe und keine Freigabe eines realen Dienstes.
Website-Deployments, Plugin-Updates, neue Marketingkampagnen und Anbieteränderungen können unbemerkt neue Tags aktivieren. Deshalb werden automatisierte oder manuelle Scans regelmäßig mit dem freigegebenen Inventar abgeglichen. Abweichungen erhalten Owner, Risiko, Sofortmaßnahme und Termin. Ein unbekannter oder vorzeitig ladender Tag wird bis zur Klärung deaktiviert, soweit dies technisch und betrieblich möglich ist.
Beschwerden, unerwartete Datenübertragungen oder fehlerhafte Einwilligungsprotokolle können zugleich eine Datenschutzverletzung darstellen. Der Meldeweg wird ausgelöst; die Bewertung nach Artikel 33 und 34 erfolgt getrennt von der bloßen Bannerkorrektur.
Geschützte Nachweise umfassen Scanbericht, Netzwerkprotokoll, Screenshots der Auswahlwege, Text- und Konfigurationsversion, Freigabe, Widerrufstest, Vertragsstatus und Transferprüfung. Sinnvolle Kennzahlen sind ungeklärte Dienste, vorzeitig ladende Tags, überfällige Reviews, fehlgeschlagene Widerrufstests und Zeit bis zur Deaktivierung. Eine hohe Zustimmungsquote ist keine Datenschutzkennzahl und kein Beleg für freiwillige Einwilligung.
Ein eingebettetes Terminbuchungstool lädt beim Seitenaufruf externe Ressourcen und setzt eine Kennung, obwohl die Person nur die Kontaktseite ansehen möchte. Das Team prüft, ob eine lokale Vorschaltseite oder ein Zwei-Klick-Verfahren den ungewollten Aufruf verhindert. Erst nach aktiver Auswahl wird der externe Dienst geladen. Anbieter, Zweck, Daten, Länder, Vertrag und Transfermechanismus werden im Inventar geführt; Ablehnung lässt die übrige Website nutzbar.
Schnellentscheidung für Lesende: Ein Dienst darf erst produktiv starten, wenn er im Inventar steht, Endgerätezugriff und nachgelagerte Verarbeitung getrennt bewertet, nicht notwendige Funktionen vor Auswahl blockiert, Informationen verständlich, Anbieter und Transfers geprüft sowie Ablehnung und Widerruf technisch getestet sind. Ein grünes Bannerdesign oder positives Scannergebnis ersetzt keinen Netzwerktest.
Sind technisch notwendige Cookies automatisch ohne Prüfung erlaubt?
Nein. Die konkrete Funktion muss für die Übertragung einer Nachricht oder den ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst unbedingt erforderlich sein. Komfort, Analyseinteresse oder ein übliches Anbieterdesign reichen nicht. Zusätzliche spätere Nutzung wird gesondert bewertet.
Ist cookieloses Tracking immer einwilligungsfrei?
Nein. Auch andere Speicher- oder Zugriffstechniken können § 25 TDDDG unterfallen. Zusätzlich kann die serverseitige Verarbeitung personenbezogener Daten eine DSGVO-Grundlage, Transparenz und Widerspruch verlangen.
Darf ein Tag-Manager vor Zustimmung geladen werden?
Die technische Hülle und jede darüber ausgelöste Funktion werden konkret geprüft. Entscheidend ist, ob bereits Informationen gespeichert, ausgelesen oder personenbezogene Daten an Anbieter übermittelt werden. Der Name „Tag-Manager“ beantwortet die Rechtsfrage nicht.
Wie lange gilt eine Auswahl?
Es gibt keine pauschale Dauer aus dem Muster. Zweck, Erwartung, Änderungen, Anbieter und Eingriffsintensität bestimmen den angemessenen Zeitraum. Bei wesentlichen Änderungen ist eine neue Information und gegebenenfalls neue Auswahl erforderlich.
Was ist mit eingebetteten Inhalten?
Videos, Karten, Schriftarten, Chats und Terminwerkzeuge werden wie andere Dienste inventarisiert. Wo möglich, verhindert eine lokale Vorschaltseite den Drittaufruf bis zur aktiven Entscheidung.
| Version | Datum | Änderung | Freigabe |
|---|---|---|---|
| 1.0 | 09.08.2026 | Zweistufige Rechtsprüfung, Consent-Lebenszyklus, technische Tests, Monitoring und interaktiven Freigabecheck ergänzt | Ausstehend |
| 0.1 | 08.08.2026 | Musterverfahren für Website, Cookies und Tracking erstellt | Ausstehend |