Beispieldokument: Dieses Verfahren ist ein Musterentwurf für die fiktive „Muster GmbH“. Es enthält keine freigegebenen Einwilligungstexte, realen Einwilligungen oder organisationsbezogenen Entscheidungen.
Wirksamkeitsregel: Eine Einwilligung muss freiwillig, für bestimmte Zwecke, informiert und unmissverständlich erklärt werden. Bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten muss sie sich ausdrücklich auf diese Daten beziehen. Schweigen, Untätigkeit oder vorausgewählte Kästchen genügen nicht.
Nachweisregel: Eine technische Meldung wie „Consent gespeichert“ belegt nur dann eine belastbare Einwilligung, wenn Person beziehungsweise zulässige Referenz, Erklärung, Informationsfassung, Zweck, Zeitpunkt, Kanal, Auswahl und spätere Änderungen nachvollziehbar sind.
Widerrufsregel: Der Widerruf muss jederzeit und so einfach wie die Erteilung möglich sein. Er wirkt für die Zukunft; die bis dahin auf Grundlage der Einwilligung erfolgte Verarbeitung wird dadurch nicht rückwirkend rechtswidrig.
| Feld | Wert |
|---|---|
| Dokumenten-ID | DSGVO-MA-02-03 |
| Dokumentenart | Verfahren für Einwilligungs- und Widerrufsmanagement |
| Wiki.js-Pfad | /DSGVO/02-Verarbeitungen-und-Rechtsgrundlagen/Einwilligungsmanagement |
| Verantwortlich | Geschäftsführung als Verantwortlicher / festzulegende Datenschutzkoordination |
| Fachlich geprüft durch | Rechtsfunktion, Datenschutzbeauftragte/r, sofern benannt, Prozesseigner, IT, Marketing, Personalwesen und betroffene Fachrollen |
| Freigabe durch | Geschäftsführung beziehungsweise dokumentierte befugte Leitung |
| Status | Entwurf – keine Einwilligungsfassungen, Verfahren, Systeme oder Nachweise organisationsbezogen freigegeben |
| Version | 0.2 |
| Stand | 09.08.2026 |
| Gültig ab | Nach fachlicher Prüfung, technischer Erprobung und formaler Freigabe |
| Nächste Prüfung | Spätestens zwölf Monate nach Freigabe sowie anlassbezogen je Einwilligungszweck |
| Schutzklasse | Intern; individuelle Einwilligungs-, Identitäts- und Widerrufsnachweise vertraulich |
| DSGVO-Bezug | Insbesondere Artikel 4 Nummer 11, Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 7, 8, 9 Absatz 2 Buchstabe a, 13, 14 und 24 DSGVO |
| Nationaler Bezug | Insbesondere § 26 BDSG und § 25 TDDDG; weitere wettbewerbs-, arbeits-, jugend- und branchenspezifische Vorgaben je Zweck prüfen |
| Schnittstellen | VVT, Rechtsgrundlagenkataster, Informationspflichten, Website-Technologien, Marketing, Beschäftigtendaten, besondere Daten, Drittlandtransfers, Löschung und Betroffenenrechte |
Gelenkter Einwilligungslebenszyklus mit transparenter Entscheidung, versionsgebundenem Nachweis und einfachem Widerruf. Eigene redaktionelle SVG-Grafik. Zum Vergrößern öffnen.
Das Verfahren stellt sicher, dass:
Vor der Entscheidung für eine Einwilligung wird im Rechtsgrundlagenkataster geprüft:
Eine Einwilligung ist keine Auffanggrundlage für ungeklärte oder nur vorsorglich gewünschte Verarbeitungen. Eine ungültige Einwilligung wird nicht nachträglich durch den Wechsel auf eine andere Rechtsgrundlage „repariert“, ohne die Rechtmäßigkeit des tatsächlichen Sachverhalts neu zu prüfen.
| Situation | warum die Einwilligung fraglich sein kann | erforderlicher nächster Schritt |
|---|---|---|
| Verarbeitung ist für Vertrag oder vorvertragliche Maßnahme objektiv erforderlich | eine zusätzliche Zustimmung schafft keine echte Wahl und kann den Zweck verschleiern | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Datenminimierung konkret prüfen |
| gesetzliche Pflicht oder hoheitliche Aufgabe bestimmt die Verarbeitung | die betroffene Person kann die Pflicht nicht wirksam abwählen | passende gesetzliche Grundlage, Umfang und Information dokumentieren |
| Leistung wird von einer nicht erforderlichen Zustimmung abhängig gemacht | mögliche unzulässige Kopplung nach Artikel 7 Absatz 4 | Erforderlichkeit, Alternativen und Folgen einer Ablehnung schriftlich bewerten |
| Machtgefälle oder Abhängigkeit besteht | Nachteile oder Erwartungsdruck können Freiwilligkeit ausschließen | tatsächliche Wahl, Alternative und Schutz vor Nachteilen nachweisen |
| Zweck ist nur mit „künftige Angebote“, „Partner“ oder „Verbesserung“ beschrieben | Bestimmtheit und informierte Entscheidung fehlen | Zwecke, Empfänger und Handlungen trennen und konkretisieren |
| Verarbeitung lässt sich technisch nicht stoppen oder rückgängig begrenzen | Widerruf wäre nur formal, nicht praktisch wirksam | Architektur, Empfängersteuerung und Löschfolgen vor Einführung klären |
| besonders eingriffsintensive oder irreversible Folgen drohen | Einwilligung allein reduziert das Risiko nicht | Erforderlichkeit, DSFA-Screening, Schutzmaßnahmen und Alternativen vertiefen |
Ein späterer Widerruf ist kein Anlass, dieselbe unveränderte Verarbeitung ohne neue Sachprüfung stillschweigend auf ein berechtigtes Interesse oder eine andere Grundlage umzubuchen. Rechtsgrundlage, Zweck, Information und Erwartungen werden für den tatsächlichen Vorgang neu bewertet.
| Element | Mindestanforderung | typische Fehler |
|---|---|---|
| freiwillig | echte Wahl, kein unangemessener Nachteil, keine unzulässige Kopplung oder Drucksituation | Dienst oder Vertrag unnötig von Zustimmung abhängig machen |
| für bestimmte Zwecke | einzeln erkennbare und hinreichend konkrete Zwecke | pauschal „für Marketing und weitere Zwecke“ |
| informiert | Verantwortlicher, Zweck, Daten, Handlungen, Empfänger, Risiken und Widerruf verständlich erläutert | versteckte oder erst nachträglich verfügbare Informationen |
| unmissverständlich | aktive bestätigende Handlung | Schweigen, Weiternutzung oder vorausgewähltes Feld |
| nachweisbar | Erklärung und Informationsstand eindeutig rekonstruierbar | nur ein Ja/Nein-Feld ohne Version und Kontext |
| widerruflich | jederzeit und ebenso einfach wie die Erteilung | Widerruf nur per Brief, obwohl Einwilligung mit einem Klick erfolgte |
Je Zweck wird eine getrennte Wahl angeboten, soweit dies für eine freie und differenzierte Entscheidung erforderlich ist.
| Artefakt | Leitfrage | erforderlicher Nachweis |
|---|---|---|
| Eignungsentscheidung | warum ist Einwilligung für diesen Zweck tragfähig und wirklich frei? | dokumentierte Rechtsgrundlagen- und Kopplungsprüfung |
| Einwilligungsersuchen | welche konkrete Zustimmung wird aktiv abgefragt? | freigegebener Wortlaut mit Zweck- und Versions-ID |
| Datenschutzinformation | was muss die Person vor ihrer Entscheidung verstehen? | zugeordnete Fassung der Informationen nach Artikel 13 oder 14 |
| Oberfläche und Prozess | kann zustimmen, ablehnen, auswählen und widerrufen gleichwertig ausgeübt werden? | geprüfte Benutzerführung und technische Positiv-/Negativtests |
| Einwilligungsnachweis | was wurde wann, über welchen Kanal und zu welcher Fassung erklärt? | geschützter Datensatz mit Status- und Änderungshistorie |
Ein guter Text kompensiert keine manipulative Oberfläche. Eine gut gestaltete Oberfläche kompensiert keinen unbestimmten Zweck. Ein gespeicherter Zeitstempel kompensiert keinen fehlenden Wortlaut oder eine technisch wirkungslose Ablehnung.
Die Wirksamkeit hängt nicht an einem einzelnen Kästchen, sondern an einer durchgängigen Kette aus Eignung, Gestaltung, Erklärung, Nachweis und tatsächlich umgesetztem Widerruf. Eigene redaktionelle SVG-Grafik. Zum Vergrößern öffnen.
| Rolle | Verantwortung |
|---|---|
| Geschäftsführung | Rahmen, Ressourcen und wesentliche Einwilligungsmodelle freigeben |
| Prozesseigner | Zweck, Ablauf, Daten, Empfänger und Folgen von Ablehnung beziehungsweise Widerruf beschreiben |
| Rechtsfunktion / Datenschutzkoordination | Eignung, Rechtsgrundlage, Text, Nachweis, Fristen und Schnittstellen prüfen |
| Datenschutzbeauftragte/r | unabhängig beraten und Einhaltung überwachen |
| IT / Systemverantwortliche | Sperrlogik, Statusabgleich, Protokollierung, Sicherheit und Löschung umsetzen |
| Marketing / Kommunikation | Kampagnen, Kanäle, Zielgruppen und Wettbewerbsrecht berücksichtigen |
| Personalwesen | Abhängigkeit, Freiwilligkeit und Beschäftigtendatenschutz besonders prüfen |
| Einkauf / Dienstleistersteuerung | Empfänger, Auftragsverarbeiter, Unterauftragnehmer und Statusweitergabe regeln |
| Kundenservice / Betroffenenrechte | Erteilung, Widerruf, Rückfragen und Beschwerden erkennen und korrekt weiterleiten |
| Audit / Kontrolle | ausgewählte Einwilligungswege, Nachweise und Widerrufe praktisch prüfen |
Der Qualitätscheck verbindet den Verarbeitungskontext mit zehn Mindestprüfungen. Er speichert keine Eingaben und erteilt keine Rechtsfreigabe. Ein vollständiger Check bedeutet nur, dass ein Entwurf strukturiert zur fachlichen Prüfung vorbereitet ist.
Der Check beurteilt weder die tatsächliche Freiwilligkeit einer Person noch die Rechtswirksamkeit, technische Umsetzung oder Beweiskraft. Diese Punkte müssen am konkreten Prozess, System und Nachweis fachlich geprüft werden.
Das Ergebnis wird nicht als „wirksam“ in ein Register übernommen. Dokumentiert werden vielmehr offene Punkte, prüfende Rollen, getestete Versionen und die formale Freigabeentscheidung.
Die Erklärung und unmittelbar zugehörige Information enthalten je nach Zweck mindestens:
Die Einwilligung wird von Vertragsbedingungen, allgemeinen Datenschutzhinweisen und anderen Erklärungen klar unterscheidbar dargestellt.
Einwilligungsdialoge werden so gestaltet, dass:
Die Benutzeroberfläche wird fachlich und technisch getestet. Ein Screenshot allein belegt nicht, dass die dahinterliegende Steuerung funktioniert.
Einwilligungen können abhängig vom Zweck erfolgen durch:
Der Kanal ändert nicht die materiellen Anforderungen. Bei mündlicher Einwilligung müssen Inhalt, Identität, Zeitpunkt, erklärende Person und Nachweisverfahren besonders belastbar geregelt sein.
Der Nachweis enthält nur die erforderlichen Informationen, mindestens:
IP-Adresse, Gerätekennung oder detaillierte Nutzungsdaten werden nicht automatisch vollständig gespeichert. Ihre Erforderlichkeit, Aussagekraft, Schutz und Frist werden gesondert geprüft.
| Ereignis | Mindestinformationen | was dadurch noch nicht bewiesen ist |
|---|---|---|
| Ersuchen angezeigt | Einwilligungs- und Informationsversion, Zwecke, Kanal, Zeitpunkt | dass die Person die Information verstanden oder zugestimmt hat |
| Auswahl abgegeben | aktive Auswahl je Zweck, zulässige Referenz, Zeitpunkt, Kanal | dass Freiwilligkeit und Gestaltung rechtlich wirksam waren |
| Status verteilt | Zielsysteme, übertragener Status, Fassung, technische Bestätigung | dass jedes Zielsystem seine Verarbeitung tatsächlich korrekt gesteuert hat |
| Widerruf eingegangen | Eingangskanal, betroffene Zwecke, Zeitpunkt, Zuordnung | dass alle abhängigen Prozesse bereits gestoppt wurden |
| Widerruf umgesetzt | Systeme, Empfänger, Abschlusszeitpunkte, Fehler und Nacharbeit | dass alle Daten automatisch zu löschen sind oder gelöscht wurden |
| Nachweis archiviert | Zweck, getrennte Aufbewahrungsgrundlage, Frist, Zugriff und Integrität | dass eine unbegrenzte Speicherung zulässig wäre |
Zeitangaben werden mit nachvollziehbarer Zeitzone geführt. Bei technisch verteilten Verfahren werden Quellsystem, Übertragungsstatus und Fehlerversuche getrennt ausgewiesen. Ein einzelner Datenbankwert ohne zugehörige Fassung und Systemkette ist kein vollständiger Rechenschaftsnachweis.
Soll Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a genutzt werden, muss sich die Einwilligung ausdrücklich auf die Verarbeitung der konkreten besonderen Kategorien und Zwecke beziehen. Zusätzlich wird geprüft:
Eine allgemeine Zustimmung zu Datenschutzbestimmungen ist keine ausdrückliche Einwilligung in besondere Daten.
Bei Beschäftigten werden insbesondere die bestehende Abhängigkeit und die Umstände der Erklärung nach § 26 BDSG berücksichtigt. Geprüft werden:
Eine Unterschrift im Arbeitsvertrag belegt nicht automatisch Freiwilligkeit.
Bei Angeboten von Diensten der Informationsgesellschaft, die einem Kind direkt gemacht werden, wird Artikel 8 DSGVO einschließlich des anwendbaren nationalen Altersrahmens geprüft. Die Regel wird nicht pauschal auf jede Verarbeitung von Kindern übertragen.
Das Verfahren berücksichtigt:
Bei Speicherung von Informationen in einer Endeinrichtung oder Zugriff auf bereits gespeicherte Informationen werden § 25 TDDDG und die nachgelagerte DSGVO-Verarbeitung getrennt dokumentiert.
Vor einer Einwilligung werden insbesondere angegeben beziehungsweise geprüft:
Eine Consent-Management-Plattform ersetzt weder die rechtliche Klassifizierung noch die Prüfung der tatsächlichen Skripte, SDKs, Tags und Netzwerkaufrufe.
Technische Systeme müssen mindestens sicherstellen:
Positiv- und Negativtests umfassen Zustimmung, Ablehnung, granulare Auswahl, erneuten Aufruf, Widerruf, Gerätewechsel, Browserwechsel und Ausfall eines Drittsystems.
Widerrufe werden über alle vorgesehenen Eingangskanäle erkannt. Der Prozess umfasst:
Ein Widerruf wird nicht mit einem Widerspruch nach Artikel 21 oder einer allgemeinen Löschanfrage gleichgesetzt. Die jeweiligen Rechte und Folgen werden getrennt bewertet.
| Steuerungsfeld | vor Freigabe festzulegen | Wirksamkeitsnachweis |
|---|---|---|
| Eingangskanäle | Konto, Link, Oberfläche, E-Mail, Service und weitere tatsächliche Kanäle | Test je vorgesehenem Kanal |
| führender Status | System, Statuswert, Zeitquelle und Verantwortlichkeit | konsistenter Status nach Ablehnung und Widerruf |
| abhängige Systeme | Tags, Kampagnen, Profile, Apps, CRM, Data Warehouse und Dienstleister | Ende-zu-Ende-Test mit dokumentierten Zielsystemen |
| operative Reaktionszeit | risikobasierter interner Zielwert und Eskalationsschwelle | Zeit zwischen Eingang, Verteilung und tatsächlichem Stopp |
| Fehlerbehandlung | Warteschlange, Alarm, Wiederholung, manuelle Sperre und Owner | provozierter Schnittstellenfehler und nachvollzogene Behebung |
| Datenfolgen | Löschen, anonymisieren, sperren oder auf getrennter Grundlage begrenzt behalten | Stichprobe je Datenbestand einschließlich Kopien und Exporte |
| Empfänger | Informationspflicht, Rückmeldung und Vertragsregel | bestätigte Statusweitergabe und Abweichungsbehandlung |
„Widerrufen“ im führenden System ist nur ein Zwischenstatus, solange abhängige Verarbeitung weiterläuft. Deshalb werden organisatorischer Eingang, technische Verteilung und tatsächliche Wirkung getrennt gemessen.
Nach Widerruf wird je Datenbestand dokumentiert:
Ein minimaler Sperrvermerk kann erforderlich sein, um erneute unerwünschte Verarbeitung zu verhindern. Zweck, Inhalt, Rechtsgrundlage, Zugriff und Frist dieses Vermerks werden eigenständig bestimmt.
Eine erneute Prüfung erfolgt bei:
Einwilligungen besitzen kein pauschales, gesetzlich festgelegtes Ablaufdatum. Ob eine Aktualisierung oder erneute Einholung nötig ist, richtet sich nach Zweck, Kontext, Erwartungen, Fassung und Veränderung. Ein bloßes jährliches Neuanklicken behebt keine inhaltlichen Mängel.
Verträge und technische Schnittstellen regeln:
Der Verantwortliche bleibt für die eigene Nachweis- und Steuerungsfähigkeit verantwortlich. Eine Dienstleisterbestätigung ersetzt keine Prüfung der tatsächlichen Umsetzung.
| Status | Bedeutung |
|---|---|
| Entwurf | Zweck, Text oder Verfahren wird erstellt |
| In Prüfung | Rechts-, Fach- und Technikprüfung läuft |
| Freigegeben | konkrete Fassung und Verfahren sind befugt freigegeben |
| Erteilt | gültige Zustimmung zu den dokumentierten Zwecken liegt vor |
| Teilweise erteilt | nur ausgewählte Zwecke sind freigegeben |
| Abgelehnt | Zustimmung wurde nicht erteilt |
| Widerrufen | Zustimmung gilt für zukünftige Verarbeitung nicht mehr |
| Ersetzt | neue Fassung oder neue Erklärung ist führend |
| Ungültig / nicht nachweisbar | Voraussetzungen oder Nachweis reichen nicht aus |
| Archiviert | historische Fassung beziehungsweise Nachweis ist geschützt abgelegt |
Technische Speicherung, Freigabe der Vorlage und tatsächliche Einwilligung sind getrennte Status.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Einwilligungsart-ID | eindeutige Art und Zweckkombination |
| VVT- und Rechtsgrundlagen-ID | Verbindung zu Verarbeitung und Rechtsprüfung |
| Verantwortlicher / Owner | rechtlicher und fachlicher Kontext |
| Zwecke | einzeln auswählbare Zielsetzungen |
| Daten und Handlungen | betroffener Umfang |
| Empfänger / Transfers | Beteiligte und Risiken |
| Einwilligungs- und Informationsversion | eindeutiger Wortlaut und Stand |
| Erteilungsweg | Kanal und aktive Handlung |
| Nachweissystem | führende geschützte Ablage |
| Widerrufswege | gleichwertige und erreichbare Möglichkeiten |
| Umsetzungsfrist / Systeme | technische Wirkung und Schnittstellen |
| Aufbewahrung / Löschung | Regeln für operative Daten und Nachweis |
| Status / Freigabe | Lebenszyklus und Entscheidung |
| Review | Anlass, letzter und nächster Prüftermin |
Strukturmuster: Diese Tabelle enthält keine realen Personen oder Einwilligungen und ist kein Wirksamkeitsnachweis.
| Art-ID | VVT-ID | Zweck | Fassung | Erteilungsweg | Widerrufsweg | Owner | Status | nächster Review | Nachweisreferenz |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
[EW-XXX] |
[VVT-XXX] |
[konkreter Zweck] |
[Version] |
[Kanal] |
[Kanal] |
[Rolle] |
Entwurf |
[Datum] |
[geschützte Referenz] |
Keine Freigabe: Die Fälle zeigen nur erforderliche Prüfungen. Sie bestätigen keine wirksame Einwilligung und dürfen nicht ungeprüft übernommen werden.
| Musterfall | zentrale Prüfpunkte | Status |
|---|---|---|
| Newsletter-Anmeldung | Zwecktrennung, Nachweis, Wettbewerbsrecht, Abmeldung, Sperrvermerk | Offen |
| optionale Website-Technologie | § 25 TDDDG, Anbieter, Tags, granulare Wahl, Blockierung, Widerruf | Offen |
| Veröffentlichung von Beschäftigtenfotos | Freiwilligkeit, Alternativen, Reichweite, Dauer, Widerruf und Folgen | Offen |
| Gesundheitsdaten für freiwilliges Angebot | ausdrückliche Erklärung, Artikel 9, Geheimhaltung, Zweck und Löschung | Offen |
| App-Angebot direkt an Kinder | Artikel 8, Altersrahmen, verständliche Information und Vertretungsnachweis | Offen |
| Weitergabe an eigenständig Verantwortliche | konkrete Empfänger, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Transparenz und Widerrufswirkung | Offen |
Einwilligungs- und Widerrufsnachweise werden nur so lange aufbewahrt, wie dies für Rechenschaft, Rechtsverteidigung und kontrollierte Statussteuerung erforderlich und rechtlich zulässig ist. Festgelegt werden:
Einwilligungsnachweise werden nicht unbegrenzt „für alle Fälle“ gespeichert.
Mögliche Kontrollen umfassen:
Eine hohe Zustimmungsquote ist kein Qualitäts- oder Wirksamkeitsnachweis. Ungewöhnlich hohe Quoten können Anlass sein, Freiwilligkeit und Gestaltung kritisch zu prüfen.
| Testfall | erwartetes Verhalten | Nachweis |
|---|---|---|
| keine Auswahl | keine einwilligungspflichtige Verarbeitung startet | Netzwerk-, Tag-, API- oder Prozessprotokoll |
| alles ablehnen | funktional gleichwertiger Ablehnungsweg; optionale Zwecke bleiben aus | Oberflächen- und Systemtest |
| granulare Auswahl | nur gewählte Zwecke werden aktiviert | Zweck-/Systemmatrix mit Testergebnis |
| Zustimmung | richtige Fassung und Auswahl werden zugeordnet | Nachweisdatensatz und Systemstatus |
| Widerruf eines Zwecks | nur der betroffene Zweck endet, soweit getrennte Grundlagen nicht greifen | Ende-zu-Ende-Test und Datenfolgenprüfung |
| neue Fassung | alte und neue Fassung bleiben unterscheidbar; Betroffene werden korrekt behandelt | Versions- und Migrationstest |
| Schnittstellenausfall | Verarbeitung bleibt sicher begrenzt; Fehler wird erkannt und eskaliert | Fehlerprotokoll, Alarm und Wiederanlaufnachweis |
| mobiler und barrierearmer Zugriff | Wahl und Widerruf funktionieren ohne versteckte oder unbedienbare Elemente | dokumentierter Geräte- und Accessibility-Test |
Tests verwenden möglichst keine produktiven personenbezogenen Daten. Testumfang, Systemversion, Zeitpunkt, Prüfergebnis und offene Abweichungen werden so dokumentiert, dass die geprüfte Aussage nicht über den tatsächlichen Scope hinausgeht.
| Seite | Funktion |
|---|---|
| DSGVO-Startseite | Navigation und dokumentierter Gesamtstatus |
| Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten | führende Verarbeitungen und Zwecke |
| Rechtsgrundlagenkataster | Eignungs- und Rechtmäßigkeitsprüfung |
| Dokumenten- und Nachweislenkung | Versionierung, Freigabe, Schutz und Aufbewahrung |
| Rollen und Verantwortlichkeiten | Owner, Prüfung, Freigabe und Eskalation |
Vorhandene Vertiefungen:
Weitere vorhandene Vertiefungen:
| SMCT-Information | Beschreibung |
|---|---|
| Datenschutzmanagement | Einwilligungen, Verarbeitungen, Rechtsgrundlagen und Betroffenenrechte verbinden |
| Datenschutz-Leistungen | Unterstützung bei Datenschutzverfahren, Texten und Kontrollen |
| Pflichten von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern | Rechenschafts- und Nachweispflichten einordnen |
Erstgespräch unter info@smct-management.de vereinbaren
Die SMCT-Links sind ergänzende Fach- und Leistungsinformationen. Maßgeblich bleiben amtliche Rechtsquellen, die konkrete Gestaltung und die Prüfung des Einzelfalls.
Eine freigegebene Einwilligungsvorlage oder ein vorhandener Consent-Datensatz bestätigt noch nicht, dass jede konkrete Erklärung freiwillig und wirksam war oder dass alle verbundenen Systeme den Status korrekt umsetzen.
| Version | Datum | Änderung | Erstellt/geändert durch | Freigabe | Freigabedatum |
|---|---|---|---|---|---|
| 0.2 | 09.08.2026 | Eignungs- und Warnsignale, Trennung der fünf Einwilligungsartefakte, zusätzliche SVG-Wirksamkeitskette, interaktiver Qualitätscheck mit fünf Kontexten und zehn Prüfkriterien, Ereignis-/Nachweiskette, Widerrufs-Steuerungsmatrix, technische Mindesttests sowie amtliche Quellen und externe Tab-Ziele ergänzt | Datenschutzkoordination / Musterrolle | Ausstehend | – |
| 0.1 | 08.08.2026 | Erste Musterfassung mit Eignungsprüfung, Wirksamkeitselementen, fairer Gestaltung, Erteilungs- und Nachweiswegen, besonderen Daten, Beschäftigten, Kindern, TDDDG, technischer Steuerung, Widerruf, Dienstleistern, leerem Register, offenen Musterfällen, SEO-Beschreibung, SVG sowie amtlichen und SMCT-Links | Datenschutzkoordination / Musterrolle | Ausstehend | – |