Rechtlicher Mindestpunkt: § 38 Absatz 3 BSIG verlangt regelmäßige Schulungen der Geschäftsleitung. Die Vorschrift nennt weder eine feste Stundenzahl noch ein bestimmtes Schulungsformat oder an dieser Stelle einen starren Jahresrhythmus. Turnus, Anlässe und Tiefe sind risikobasiert festzulegen und nachvollziehbar zu begründen.
Nachweisgrenze: Einladung, Teilnahmebescheinigung oder absolviertes E-Learning belegen Teilnahme. Sie bestätigen nicht automatisch ausreichende Kenntnisse, Entscheidungsfähigkeit oder die Anwendung des Gelernten in der Unternehmenssteuerung.
Die Schulung der Geschäftsleitung ist keine allgemeine IT-Awareness-Veranstaltung. Sie soll die Mitglieder des Leitungsorgans befähigen, Cyberrisiken und Risikomanagementpraktiken zu erkennen und zu bewerten, Auswirkungen auf relevante Dienste zu verstehen, kritische Annahmen zu hinterfragen und angemessene Entscheidungen zu Ressourcen, Maßnahmen, Vorfällen und Restrisiken zu treffen. Ein belastbares Verfahren verbindet deshalb Wissen, praktische Entscheidungssituationen, Transfer in die Leitungsarbeit und überprüfbare Nachsteuerung.
| Feld | Wert |
|---|---|
| Dokumenten-ID | NIS2-MA-01-04 |
| Dokumentenart | Schulungs- und Kompetenzverfahren für die Geschäftsleitung |
| Wiki.js-Pfad | /NIS2/01-Governance-und-Geschaeftsleitung/Schulung-der-Geschaeftsleitung |
| Prozesseigner | Geschäftsleitung / Personal / NIS2-Koordination |
| Mitwirkende Rollen | Informationssicherheit, Recht, BCM, Incident Response, Datenschutz und externe Fachlehrpersonen |
| Status | Entwurf – kein realer Schulungsplan, Teilnahme- oder Wirksamkeitsnachweis enthalten |
| Version / Stand | 0.3 / 09.08.2026 |
| Schutzklasse | Intern; personenbezogene Lern- und Teilnahmenachweise geschützt |
| Rechtsbezug | § 38 Absatz 3 BSIG; Artikel 20 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2022/2555 |
| Regelprüfung | mindestens jährlich sowie anlassbezogen; konkreter Schulungsturnus organisationsbezogen festzulegen |
Kenntnisse aufbauen, auf reale Leitungsentscheidungen übertragen und regelmäßig aktualisieren. Eigene redaktionelle SVG-Grafik; zum Vergrößern öffnen.
Das Verfahren soll sicherstellen, dass
Arbeitsergebnisse sind ein freigegebenes Schulungskonzept, eine Zielgruppen- und Bedarfsanalyse, ein rollierender Schulungsplan, versionierte Lernunterlagen, ein Schulungsregister, Wirksamkeitsbewertungen und dokumentierte Folgemaßnahmen.
Nach § 38 Absatz 3 BSIG müssen Geschäftsleitungen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen regelmäßig an Schulungen teilnehmen. Zweck ist, ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten zu erlangen, um Risiken und Risikomanagementpraktiken im Bereich der Sicherheit in der Informationstechnik zu erkennen und zu bewerten sowie deren Auswirkungen auf die von der Einrichtung erbrachten Dienste beurteilen zu können.
Artikel 20 Absatz 2 der NIS2-Richtlinie verlangt ebenfalls Schulungen für Mitglieder der Leitungsorgane. Darüber hinaus sollen die Einrichtungen allen Beschäftigten regelmäßig entsprechende Schulungen anbieten. Die Geschäftsleitungsschulung und die allgemeine Beschäftigten-Awareness sind deshalb miteinander verbunden, aber nicht austauschbar.
Das Gesetz gibt an dieser Stelle kein einheitliches Curriculum vor. Die Organisation muss deshalb begründen, warum Zielgruppe, Turnus, Dauer, Inhalte, Methode und Wirksamkeitsprüfung zu ihrer Risikolage und den Aufgaben der Geschäftsleitung passen.
Verpflichtete Zielgruppe ist die Geschäftsleitung im Sinne des BSIG. Die organisationsbezogene Bestimmung erfolgt anhand von Rechtsform, Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag. Bei mehrgliedrigen Leitungsorganen werden sämtliche betroffenen Mitglieder berücksichtigt, nicht nur das für IT oder Informationssicherheit zuständige Ressort.
Zusätzliche Zielgruppen können sinnvoll sein:
Die zusätzliche Einbeziehung begründet nicht automatisch denselben gesetzlichen Status. Im Schulungsregister wird zwischen gesetzlich verpflichteter und freiwillig beziehungsweise organisatorisch einbezogener Zielgruppe unterschieden.
| Rolle | Verantwortung |
|---|---|
| Geschäftsleitung | Schulungsteilnahme sicherstellen, Konzept und Ressourcen genehmigen, eigene Lernlücken offen behandeln |
| NIS2-Koordination | Rechts- und Themenbedarf bündeln, Plan und Nachweise koordinieren, Aktualisierungen auslösen |
| Personal / Learning | Einladungen, Termine, Lernplattform, Teilnahme und Nachholprozess organisatorisch steuern |
| Informationssicherheit | risikobezogene Inhalte, Fallbeispiele und Maßnahmenwissen beisteuern |
| Recht / Compliance | Rechtsstand, Leitungspflichten, Haftungs- und Aufsichtsthemen prüfen |
| Incident / BCM | Szenarien, Meldefristen, Krisen- und Wiederanlaufentscheidungen einbringen |
| Lehrperson | Lernziele umsetzen, Interaktion ermöglichen und Ergebnisse fachlich dokumentieren |
| Datenschutz | erforderlichenfalls Verarbeitung von Lern-, Test- und Teilnahmedaten bewerten |
| Audit / Prüfung | Verfahren, Nachweise und Wirksamkeitsaussagen unabhängig oder objektiv beurteilen |
Ein externer Schulungsanbieter übernimmt nicht die Verantwortung für Zielgruppe, organisationsbezogene Inhalte, Nachholtermine oder die Verwendung der Ergebnisse.
Das Kompetenzmodell unterscheidet sechs Ebenen:
| Kompetenzfeld | Erwartete Fähigkeit |
|---|---|
| Rechts- und Rollenverständnis | eigene Pflicht, Delegationsgrenzen, Registrierung, Meldung und Aufsicht einordnen |
| Dienst- und Risikoverständnis | relevante Dienste, Abhängigkeiten, Szenarien und Auswirkungen beurteilen |
| Entscheidungsfähigkeit | Optionen, Verhältnismäßigkeit, Ressourcen und Restrisiko fundiert entscheiden |
| Berichts- und Nachweiskritik | Datenqualität, Aussagegrenzen, Wirksamkeit und fehlende Nachweise erkennen |
| Vorfall- und Krisenfähigkeit | zeitkritische Eskalationen, Meldephasen und Kommunikationsbedarf verstehen |
| Verbesserungsfähigkeit | Abweichungen, Lessons Learned und notwendige Nachsteuerung veranlassen |
Die Geschäftsleitung muss nicht jede technische Konfiguration selbst beherrschen. Sie muss jedoch erkennen können, welche Informationen für eine Entscheidung fehlen, welche Auswirkungen wesentlich sind und wann fachliche Vertiefung oder sofortige Eskalation erforderlich ist.
Der Lernbedarf wird nicht allein aus einem Standardskript abgeleitet. Berücksichtigt werden:
Das Ergebnis wird als Kompetenz-Soll-Ist-Abgleich dokumentiert. Personenbezogene Einzelbewertungen werden nur erhoben, wenn sie für Zweck und Nachsteuerung erforderlich sind.
Lernziele beschreiben eine nach der Schulung erwartete Handlung oder Beurteilung. Geeignete Ziele sind beispielsweise:
Ungeeignete Lernziele sind bloße Themenangaben wie „NIS2 kennen“ oder „Cybersecurity verstehen“, weil deren Erreichung nicht überprüfbar ist.
Der Schulungszyklus umfasst:
Der Zyklus wird im Schulungsregister je Mitglied beziehungsweise Zielgruppe nachvollziehbar geführt.
„Regelmäßig“ wird durch einen genehmigten Rhythmus konkretisiert. Ein jährlicher Grundtermin kann praktikabel sein, ist aber nicht allein deshalb für jede Organisation ausreichend. Kürzere Aktualisierungen oder zusätzliche Übungen können bei hoher Dynamik erforderlich sein.
Anlassbezogene Schulungen werden insbesondere geprüft bei:
Neue Mitglieder erhalten zeitnah nach Bestellung beziehungsweise Eintritt eine strukturierte Einweisung. Diese umfasst mindestens:
Bis zur vollständigen Einweisung wird geregelt, wie zeitkritische Entscheidungen vorbereitet und durch bereits qualifizierte Mitglieder unterstützt werden. Eine pauschale Verzögerung gesetzlicher Aufgaben ist keine zulässige Zwischenlösung.
| Modul | Kerninhalt | Geeignete Methode |
|---|---|---|
| NIS2- und BSIG-Rahmen | Betroffenheit, Geschäftsleitung, Registrierung, Pflichten und Aufsicht | Fachinput plus Entscheidungsfragen |
| relevante Dienste und Risiken | Scope, Kritikalität, Abhängigkeiten, Szenarien und Auswirkungen | organisationsbezogene Fallanalyse |
| §-30-Maßnahmen | Mindestbereiche, Verhältnismäßigkeit, Stand der Technik und Dokumentation | Berichtskritik oder Workshop |
| Vorfall und Meldung | Erheblichkeit, 24-/72-Stunden-Phasen, Abschlussmeldung und Lagebild | Tischübung |
| BCM und Krise | Notbetrieb, Wiederanlauf, Kommunikationsfähigkeit und Entscheidungsbefugnisse | Krisenszenario |
| Lieferkette und Cloud | unmittelbare Anbieter, Konzentration, Unterauftragnehmer, Kontinuität und Exit | Entscheidungsfall |
| Ressourcen und Restrisiko | Priorisierung, Zwischenkontrollen, Akzeptanz und Follow-up | Managementvorlage prüfen |
| Wirksamkeit und Nachweise | Kennzahlen, Audits, Tests, Aussagegrenzen und Nachsteuerung | Musterbericht bewerten |
| aktuelle Lage | neue Rechts-, Bedrohungs-, Technik- oder Organisationsänderungen | Kurzbriefing oder E-Learning |
Die Module werden nach Bedarfsanalyse kombiniert. Ein allgemeines Standardmodul allein belegt keine organisationsbezogene Qualifikation.
Die Geschäftsleitungsschulung behandelt die zehn Mindestbereiche nicht als technische Checkliste, sondern als Entscheidungsfelder:
| Bereich | Leitungsfrage |
|---|---|
| Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte | Welche Dienste, Szenarien und Annahmen bestimmen die Priorität? |
| Sicherheitsvorfälle | Können Erkennung, Eskalation und Meldung fristgerecht funktionieren? |
| Betriebsaufrechterhaltung | Sind Notbetrieb, Backup und Wiederherstellung realistisch getestet? |
| Lieferkette | Welche Abhängigkeiten, Konzentrationen und Exitrisiken sind wesentlich? |
| Erwerb, Entwicklung und Wartung | Werden Sicherheitsanforderungen über den Lebenszyklus finanziert? |
| Wirksamkeitsbewertung | Welche Nachweise zeigen tatsächliche Wirkung statt nur Aktivität? |
| Schulung und Sensibilisierung | Sind relevante Zielgruppen befähigt und Lücken behandelt? |
| Kryptografie | Sind Schutz, Schlüsselmanagement und Ablösung veralteter Verfahren gesteuert? |
| Personal, Zugriff und Assets | Sind kritische Rollen, Berechtigungen und Bestände beherrscht? |
| MFA und sichere Kommunikation | Funktionieren starke Authentisierung und Notfallkommunikation im Ernstfall? |
Dieses Modul vermittelt:
Der Schwerpunkt liegt darauf, Rechtsfragen früh zu erkennen und fachkundig klären zu lassen. Die Schulung ersetzt keine Einzelfallrechtsberatung.
Die Leitung übt, einen Risikobericht auf folgende Punkte zu prüfen:
Ein hoher technischer Detaillierungsgrad darf fehlende Entscheidungsinformationen nicht verdecken.
Die Schulung behandelt die interne Kenntniserlangung, Erheblichkeitsbewertung und gesetzliche Meldephasen. Die Geschäftsleitung soll verstehen, dass frühe Meldungen auf einem noch unvollständigen Lagebild beruhen können und interne Freigaben die gesetzlichen Höchstfristen nicht blockieren dürfen.
Ein praktisches Szenario kann verlangen:
Die Geschäftsleitung bewertet, welche Risiken nicht durch einen Vertrag oder ein Zertifikat verschwinden. Lerngegenstände sind:
Ein Anbieterstatus „zertifiziert“ ist keine vollständige Risiko- oder Wirksamkeitsbewertung des tatsächlich genutzten Dienstes.
Die Leitung lernt, zwischen Aktivität, Umsetzung, Prüfung und Wirkung zu unterscheiden. Beispiele:
Kennzahlen werden mit Definition, Scope, Datenquelle, Stichtag, Trend und Aussagegrenze gelesen. Fehlende Daten dürfen nicht als positiver Nullwert erscheinen.
| Methode | Stärke | Aussagegrenze |
|---|---|---|
| Fachvortrag | kompakte Wissensvermittlung | geringe Aussage über Anwendung |
| E-Learning | flexibel, versionierbar, gut für Grundlagen und Aktualisierungen | Interaktion und Transfer müssen ergänzt werden |
| Workshop | organisationsbezogene Fragen und gemeinsames Verständnis | Qualität hängt von Vorbereitung und Moderation ab |
| Fallstudie | Entscheidungskompetenz sichtbar machen | Szenario muss zur Organisation passen |
| Tabletop-Übung | Rollen, Zeitdruck, Kommunikation und Eskalation prüfen | simuliert nicht jede technische Realität |
| Berichtsanalyse | Daten- und Nachweiskritik üben | benötigt realistische Musterdaten |
| Coaching / Briefing | individuelle Lücke oder aktuelle Änderung behandeln | ersetzt kein vollständiges Programm |
Ein kombiniertes Format ist häufig sinnvoll: Grundlagen digital vorbereiten, leitungsbezogene Entscheidungen im Workshop üben und Transfer in späteren Berichten prüfen.
Lehrpersonen sollten nachweislich über ausreichende Kenntnisse zu geltendem BSIG, NIS2-Governance, Risikomanagement und praktischer Unternehmenssteuerung verfügen. Zusätzlich werden geprüft:
Marketingaussagen oder ein allgemeines Cybersecurity-Zertifikat ersetzen diese Prüfung nicht.
| Feld | Mindestinhalt |
|---|---|
| Schulungs-ID | eindeutige interne Referenz |
| Zielgruppe | verpflichtete und zusätzlich einbezogene Rollen |
| Bedarfsquelle | Recht, Risiko, Vorfall, Audit, Änderung oder regulärer Zyklus |
| Lernziele | konkret erwartete Fähigkeiten oder Entscheidungen |
| Module / Methode | freigegebener Umfang und Lernformat |
| Unterlagenversion | Stand, Rechtsbezug, fachliche Prüfung und Freigabe |
| Termin / Frist | geplanter Termin, gesetzter interner Abschluss und Nachholfrist |
| Lehrperson | interne oder externe Verantwortung und Qualifikation |
| Teilnahme | geschützt geführter Status je Person oder Rolle |
| Wirksamkeit | Methode, Kriterien, Ergebnis und Aussagegrenze |
| Folgemaßnahme | Nachschulung, Coaching, Verfahrensänderung oder Wiederholung |
| nächster Anlass | regelmäßiger Termin und mögliche Ereignisauslöser |
Vor jeder Schulung werden geprüft:
Änderungen nach der fachlichen Freigabe werden versioniert. Die tatsächlich verwendete Fassung muss später eindeutig feststellbar sein.
Die Durchführung beginnt mit Lernzielen, Geltungsbereich und Aussagegrenzen. Fachbegriffe werden erklärt, ohne Risiken zu verharmlosen. Die Mitglieder erhalten Gelegenheit, offene Annahmen und praktische Hürden anzusprechen.
Bei Fallübungen werden Entscheidung, Begründung, fehlende Informationen, Verantwortlichkeit und Folgetermin dokumentiert. Das Ergebnis ist kein Test zur Bloßstellung einzelner Personen, sondern eine Grundlage zur Verbesserung von Kompetenz, Berichten und Verfahren.
Für jedes verpflichtete Mitglied wird Teilnahme oder begründete Abwesenheit dokumentiert. Bei Nichtteilnahme gelten vorab festgelegte Nachholfristen. Geeignete Ersatztermine müssen dieselben Lernziele und einen vergleichbaren Wirksamkeitsnachweis abdecken.
Eine bloße Weiterleitung von Folien ist regelmäßig kein gleichwertiger Ersatz. Bei längerer Abwesenheit wird geprüft, welche Zwischeninformation und Unterstützung für aktuelle Entscheidungen erforderlich sind. Überfällige Nachholungen werden an die zuständige Leitungsstelle eskaliert.
Musterszenario: Ein externer Managed Service Provider meldet eine mögliche Kompromittierung. Der betroffene Unternehmensdienst arbeitet noch, aber Administrationszugänge und Protokolldaten sind möglicherweise betroffen. Die Faktenlage ist unvollständig.
Die Geschäftsleitung soll:
Bewertet werden nicht technische Detailantworten, sondern Entscheidungsstruktur, Risikoverständnis, Eskalation, Informationsbedarf und Nachverfolgung.
Geeignete Prüfmethoden sind:
Die Kriterien werden vorab festgelegt. Ein Wissensquiz kann Grundlagen prüfen, aber nicht allein die Fähigkeit, unter Unsicherheit eine verhältnismäßige Entscheidung zu treffen.
Die Wirksamkeit wird auf mehreren Ebenen beurteilt:
| Ebene | Fragestellung | möglicher Nachweis |
|---|---|---|
| Durchführung | Wurde die geplante Zielgruppe mit der freigegebenen Fassung erreicht? | Teilnahme, Agenda und Version |
| Verständnis | Wurden wesentliche Inhalte erkannt und eingeordnet? | Fragen, Fallanalyse oder Interview |
| Anwendung | Werden Berichte kritischer geprüft und Entscheidungen klarer dokumentiert? | spätere Beschlüsse und Protokolle |
| Organisationswirkung | Verbessern sich Eskalation, Ressourcensteuerung oder Fristtreue? | Trends, Übungen, Audits und Vorfallauswertung |
Die Organisation behauptet keine Kausalität, wenn andere Maßnahmen das Ergebnis beeinflussen. Aussagegrenzen werden dokumentiert.
Festgestellte Lücken führen je nach Bedeutung zu:
Eine Lücke wird erst geschlossen, wenn die definierte Maßnahme umgesetzt und ihr Ergebnis angemessen geprüft wurde.
Die geschützte Nachweisakte enthält mindestens:
Die öffentliche Wiki-Seite enthält nur Methodik und Musterstatus, keine realen Teilnahmelisten oder Testergebnisse.
Teilnahme-, Lern- und Testergebnisse sind personenbezogene Daten. Vor der Verarbeitung werden Zweck, Umfang, Zugriff, Aufbewahrung und Löschung festgelegt. Es werden nur Daten erhoben, die für Pflichtnachweis und Nachsteuerung erforderlich sind.
Organisationsbezogene Szenarien können Schwachstellen, Lieferanten, Vorfälle und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Lernplattform, Videokonferenz, Lehrperson und Unterlagenablage müssen deshalb zum Schutzbedarf passen. Ergebnisse werden nur dem erforderlichen Empfängerkreis zugänglich gemacht.
Mögliche Kennzahlen sind:
Eine Teilnahmequote von 100 Prozent bestätigt keine Wirksamkeit. Kennzahlen werden deshalb mit qualitativer Bewertung und Aussagegrenze berichtet.
E-Learning eignet sich für Grundlagen, Wiederholung und kurzfristige Aktualisierungen. Es kann Präsenz- oder Fallformate ergänzen, wenn Lernziele, Versionierung, Teilnahme und Auswertung kontrolliert werden.
Das E-Learning-Portal QM-4U kann für kundenspezifische Schulungsinhalte genutzt und sukzessive erweitert werden. Für die Geschäftsleitung sollte ein digitales Modul mit organisationsbezogenen Fallfragen, einem Leitungsbriefing oder einer Tischübung kombiniert werden.
| Feld | Musterwert |
|---|---|
| Schulungs-ID | NIS2-TRAIN-MUSTER-01 |
| Zielgruppe | Geschäftsleitung – Musterdatensatz |
| Anlass | regelmäßige Grundqualifizierung; Turnus noch freizugeben |
| Lernziele | Risikobericht prüfen und Vorfallentscheidung strukturieren |
| Methode | E-Learning plus Tischübung – nur Planung |
| Termin | nicht festgelegt |
| Unterlagenversion | Entwurf |
| Teilnahme | nicht erfolgt |
| Wirksamkeit | Kriterien noch zu genehmigen |
| nächster Schritt | Zielgruppe, Termin, Lehrperson und Nachweisverfahren freigeben |
Der Mustereintrag belegt keine tatsächliche Schulung.
| Fehler | Folge | Gegenmaßnahme |
|---|---|---|
| allgemeine Awareness als Leitungsschulung | Entscheidungsaufgaben bleiben unbehandelt | eigenes leitungsbezogenes Kompetenzmodell verwenden |
| nur das IT-Ressort nimmt teil | Gesamtorgan erhält kein gemeinsames Risikoverständnis | vollständige verpflichtete Zielgruppe bestimmen |
| jährlicher Termin ohne Bedarfsanalyse | aktuelle Risiken und Änderungen fehlen | Regel- und Anlassschulung verbinden |
| Folienversand gilt als Nachholung | Verständnis und Transfer ungeprüft | gleichwertigen Nachholtermin mit Wirksamkeitsprüfung anbieten |
| Teilnahmequote wird als Wirksamkeit ausgegeben | Scheinsicherheit | Verständnis, Anwendung und Organisationswirkung getrennt bewerten |
| Standardfall ohne Dienstbezug | geringer Transfer | relevante Dienste, Abhängigkeiten und aktuelle Risiken einbauen |
| Unterlagen ohne Versionsstand | verwendeter Rechts- und Wissensstand unklar | Freigabe und Version dokumentieren |
| Testergebnisse öffentlich im Wiki | personenbezogene Daten offengelegt | geschützte Nachweisakte verwenden |
Die externen Links öffnen in einem neuen Tab. Vor Durchführung sind aktueller Rechtsstand, Betroffenheit und organisationsbezogener Schulungsbedarf erneut zu prüfen.
| Version | Datum | Änderung | Freigabe |
|---|---|---|---|
| 0.3 | 09.08.2026 | Pflichtenkern, Zielgruppe, Kompetenzmodell, Lernbedarfsanalyse, Schulungszyklus, Module, Methoden, Erstqualifizierung, Nachholen, Tischübung, Wirksamkeit, Datenschutz, QM-4U und Nachweisführung umfassend ergänzt | Ausstehend |
| 0.2 | 08.08.2026 | Bedarfsanalyse, Module, Durchführung, Wirksamkeit, Terminierung, Nachweise und Freigabekriterien vertieft | Ausstehend |
| 0.1 | 08.08.2026 | Musterverfahren für regelmäßige Geschäftsleitungsschulung erstellt | Ausstehend |