Beispielorganisation: Diese Seite benennt keine realen Rolleninhaber, Stellvertretungen, Befugnisse oder Erreichbarkeiten. Jede Organisation muss das Modell an Rechtsform, Größe, relevante Dienste, Risiken und bestehende Führungsstrukturen anpassen und formal freigeben.
Verantwortungsgrenze: Operative Aufgaben dürfen qualifizierten Rollen übertragen werden. Die gesetzliche Pflicht der Geschäftsleitung, die Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen und ihre Umsetzung zu überwachen, wird dadurch nicht auf IT, CISO, NIS2-Koordination oder externe Dienstleister verlagert.
Ein wirksames Rollenmodell beantwortet mehr als die Frage, wer eine Funktionsbezeichnung trägt. Es legt fest, wer entscheiden darf, wer ausführt, wer fachlich prüft, wer unabhängig kontrolliert, wer informiert wird und wer bei Abwesenheit übernimmt. Dazu gehören ausreichende Befugnisse, Ressourcen, Kompetenz, Zugänge, Berichtswege und Eskalationsrechte. Erst diese Verbindung macht aus einem Organigramm eine belastbare NIS2-Governance.
| Feld | Wert |
|---|---|
| Dokumenten-ID | NIS2-ORG-01-03 |
| Dokumentenart | Rollen- und Verantwortlichkeitsmodell |
| Wiki.js-Pfad | /NIS2/01-Governance-und-Geschaeftsleitung/Rollen-und-Verantwortlichkeiten |
| Prozesseigner | Geschäftsleitung / NIS2-Koordination |
| Mitwirkende Rollen | Informationssicherheit, Diensteigner, IT/OT, BCM, Einkauf, Personal, Recht, Datenschutz und Audit |
| Status | Entwurf – Rollen, Befugnisse und Stellvertretungen nicht organisationsbezogen bestätigt |
| Version / Stand | 0.3 / 09.08.2026 |
| Schutzklasse | Intern; persönliche Kontaktdaten und Bereitschaftspläne geschützt |
| Rechtsbezug | Insbesondere § 2 Nummer 13 sowie §§ 30, 32, 33 und 38 BSIG |
| Prüfanlass | mindestens jährlich sowie bei Reorganisation, Rollenwechsel, neuem Dienst, Vorfall oder Kontrollfeststellung |
Verantwortung, Ausführung, Prüfung, Freigabe und Vertretung eindeutig zuordnen. Eigene redaktionelle SVG-Grafik; zum Vergrößern öffnen.
Das Rollenmodell soll sicherstellen, dass
Arbeitsergebnisse sind ein Rollenregister, genehmigte Rollenaufträge, prozessbezogene RACI-Matrizen, Kompetenzprofile, Stellvertretungs- und Eskalationsregeln sowie Nachweise regelmäßiger Rollenreviews.
§ 2 Nummer 13 BSIG definiert Geschäftsleitung als eine natürliche Person, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung einer besonders wichtigen oder wichtigen Einrichtung berufen ist. Die konkrete Zuordnung richtet sich somit nach Rechtsform und Organisationsverfassung – nicht nach einer frei gewählten Projektbezeichnung.
Mögliche Geschäftsleitungsfunktionen können je nach Rechtsform beispielsweise Vorstand, Geschäftsführung oder eine vergleichbare gesetzlich beziehungsweise satzungsmäßig berufene Leitung sein. Nicht jede Bereichsleitung, jeder Prokurist und nicht automatisch CISO, CIO oder IT-Leitung ist dadurch Geschäftsleitung im Sinne des BSIG.
Die organisationsbezogene Prüfung dokumentiert:
Die Geschäftsleitung kann fachliche Vorbereitung und operative Durchführung organisieren. Dazu gehören beispielsweise Risikoanalysen, Maßnahmenumsetzung, Registerpflege, technische Bewertungen, Berichtserstellung und Vorfallkoordination. Die Beauftragung muss eindeutig sein und der beauftragten Rolle Befugnisse, Informationen, Kompetenz und Ressourcen geben.
Bei der Geschäftsleitung verbleiben insbesondere:
Delegation ist daher keine Entlastung durch bloße Benennung. Die Leitung muss Berichte verstehen, kritische Annahmen hinterfragen, Entscheidungen treffen und deren Umsetzung bis zur Wirksamkeitsprüfung verfolgen.
Das Modell unterscheidet vier Ebenen:
| Ebene | Zweck | Typische Rollen |
|---|---|---|
| Leitung und Entscheidung | Ziele, Ressourcen, Risiko- und Eskalationsentscheidungen | Geschäftsleitung, gegebenenfalls zuständiges Leitungsgremium |
| Koordination und Steuerung | Pflichten, Termine, Berichte und Schnittstellen zusammenführen | NIS2-Koordination, Informationssicherheitsmanagement |
| Eigentum und Ausführung | Dienste, Risiken, Maßnahmen, Systeme und Prozesse verantwortlich betreiben | Diensteigner, Risk Owner, Control Owner, IT/OT und Fachbereiche |
| Prüfung und unabhängige Beurteilung | Kriterien, Nachweise, Wirksamkeit und Governance bewerten | Kontrollfunktion, Compliance, interne Revision oder unabhängige Prüfung |
Recht, Datenschutz, Kommunikation und Personal können je nach Fragestellung beratende, prüfende, freigebende oder ausführende Aufgaben haben. Diese Rollen werden nicht pauschal einer Ebene zugeordnet, sondern pro Prozess eindeutig beschrieben.
Die Geschäftsleitung
Bei mehrgliedrigen Leitungsorganen werden Ressortzuständigkeiten dokumentiert. Eine Ressortzuordnung darf weder Informationslücken im Gesamtorgan erzeugen noch die erforderliche gemeinsame Beschlussfassung umgehen. Welche Punkte das Gesamtorgan behandeln muss, richtet sich nach Rechtsform, Geschäftsordnung, Risikowirkung und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben.
Die NIS2-Koordination ist die zentrale Steuerungs- und Konsistenzfunktion. Sie
Die Koordination ist nicht automatisch fachlicher Owner jedes Risikos oder jeder Maßnahme. Sie darf den operativen Verantwortlichen nicht deren Bestätigungspflichten abnehmen und besitzt keine pauschale Vollmacht zur Risikoakzeptanz oder Behördenmeldung.
Die Informationssicherheitsfunktion entwickelt und pflegt Methoden für Risikoanalyse, Maßnahmensteuerung, Nachweisführung und Wirksamkeitsbewertung. Sie unterstützt bei Sicherheitsanforderungen, analysiert Querschnittsrisiken und berichtet wesentliche Abweichungen.
Abzugrenzen sind:
Wenn die Informationssicherheitsfunktion zugleich operative Maßnahmen umsetzt, wird die spätere Wirksamkeitsprüfung durch eine ausreichend unabhängige Rolle oder eine kompensierende Kontrolle abgesichert.
Der Diensteigner verantwortet die fachliche Leistung eines relevanten Dienstes. Er bestätigt insbesondere:
Der Diensteigner ist nicht automatisch technischer Systemowner. Bei gemeinsam genutzten Plattformen müssen Dienst- und Systemverantwortung über dokumentierte Leistungs-, Schutz- und Eskalationsanforderungen verbunden werden.
Diese Rollen werden getrennt geführt:
| Rolle | Verantwortungsgegenstand | Typische Entscheidung oder Bestätigung |
|---|---|---|
| Risk Owner | konkretes Risiko und dessen Behandlung | Bewertung, Behandlungsoption, Restrisiko und Eskalation vorbereiten |
| Control Owner | dauerhafte organisatorische oder technische Kontrolle | Design, Betrieb, Nachweise und Kontrollverbesserung bestätigen |
| Maßnahmenverantwortlicher | zeitlich begrenzte Veränderungsmaßnahme | Umsetzung, Termin, Ressourcen und Abschlussnachweis steuern |
| Wirksamkeitsprüfer | definierte Wirkung unabhängig oder ausreichend objektiv beurteilen | Prüfergebnis, Abweichung und Aussagegrenze dokumentieren |
Ein Projektabschluss bedeutet nicht automatisch, dass die zugrunde liegende Kontrolle dauerhaft betrieben wird. Deshalb werden Maßnahmenverantwortung und Control Ownership bei Übergabe ausdrücklich verbunden.
Technische Verantwortliche sorgen innerhalb ihres Auftrags für:
Bei IT-/OT-Schnittstellen wird geklärt, wer Anlagenverfügbarkeit, Produktionsrisiko, Wartungsfenster, Fernzugriff, Sicherheitsfreigabe und Notfallentscheidung verantwortet. Dienstleisterzugänge werden nicht als rein vertragliche Frage behandelt.
Zeitkritische Ereignisse benötigen ein vorab abgestimmtes Rollenmodell:
| Rolle | Aufgabe im Ereignis |
|---|---|
| Incident Lead | technische und organisatorische Bearbeitung koordinieren, Zeitlinie führen |
| Diensteigner | Dienstwirkung, Kritikalität und betriebliche Folgen beurteilen |
| NIS2-Meldekoordination | Erheblichkeitsprüfung, gesetzliche Fristen, Portalweg und Meldungsfassungen steuern |
| Recht / Datenschutz | parallele Rechtsfragen und getrennte Meldepflichten prüfen |
| Kommunikation | interne, Kunden-, Partner- und Öffentlichkeitskommunikation vorbereiten |
| Krisenleitung | bei festgelegtem Auslöser Prioritäten, Notbetrieb und Ressourcen entscheiden |
| Geschäftsleitung | wesentliche Entscheidungen treffen und angemessene Überwachung sicherstellen |
Das Rollenmodell darf die Fristen nach § 32 BSIG nicht durch unnötige Freigabestufen blockieren. Vorab definierte Befugnisse, Stellvertretungen und Eskalationswege stellen sicher, dass eine erforderliche Meldung auch nachts, am Wochenende oder bei Nichterreichbarkeit einzelner Personen bearbeitet werden kann.
BCM- und Krisenrollen verantworten Business-Impact-Analyse, Notfallvorsorge, Wiederanlauf, Übungen und Krisenkommunikation innerhalb des genehmigten Rahmens. Sie stimmen fachliche Wiederanlaufziele mit Diensteignern und technische Möglichkeiten mit IT/OT ab.
Ein Wechsel vom Sicherheitsvorfall zur Krise wird durch definierte Kriterien ausgelöst. Dokumentiert werden Auslöser, Entscheidungsbefugnis, Führungswechsel, Informationsübergabe, Protokollierung und Rückkehr in den Normalbetrieb. Rollenübungen prüfen nicht nur Erreichbarkeit, sondern Entscheidungs- und Übergabefähigkeit.
Einkauf und Lieferantenmanagement
Der Einkauf allein kann das technische oder fachliche Risiko eines Dienstes nicht bewerten. Der Diensteigner bestätigt die geschäftliche Abhängigkeit, Informationssicherheit die Sicherheitsanforderungen und Recht die vertragliche Gestaltung. Die Geschäftsleitung entscheidet wesentliche Konzentrations-, Rest- oder Exitrisiken.
Die Personalorganisation unterstützt Rollenbesetzung, Kompetenzentwicklung und geregelte Veränderungen. Sie verbindet Eintritt, Wechsel, längere Abwesenheit und Austritt mit den zuständigen Fachrollen.
Der Rollenwechsel umfasst:
Eine neue Rollenbezeichnung ohne verfügbare Zeit, Kompetenz oder Zugriffsmöglichkeiten gilt nicht als wirksame Besetzung.
Recht und Compliance unterstützen insbesondere bei Betroffenheit, Rechtsauslegung, Registrierung, Behördenkommunikation, Verträgen, Haftungs- und Aufsichtsfragen. Sie ersetzen nicht die technische oder dienstbezogene Sachverhaltsaufklärung.
Datenschutz und NIS2 können bei einem Sicherheitsvorfall parallel betroffen sein. Die Datenschutzfunktion führt die Bewertung nach DSGVO eigenständig und koordiniert Fakten und Zeitlinien mit dem Incident-Team. Eine NIS2-Meldung ersetzt keine Datenschutzmeldung – und umgekehrt. Gesetzliche Unabhängigkeits- und Verschwiegenheitsanforderungen der jeweiligen Funktion bleiben bestehen.
Die Kommunikationsrolle bereitet abgestimmte Informationen für Beschäftigte, Kunden, Partner, Behörden und Öffentlichkeit vor. Sie erhält bestätigte Fakten, Aussagegrenzen und Freigaberegeln. Technische Spekulationen, personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse und Ermittlungsinformationen werden geschützt.
Vordefinierte Textbausteine dürfen den konkreten Sachverhalt nicht vorwegnehmen. Im Vorfall ist geregelt, wer Inhalte liefert, wer rechtlich prüft, wer freigibt und wer tatsächlich kommuniziert.
Prüfrollen beurteilen Kriterien, Nachweise, Umsetzung und Wirksamkeit mit angemessener Objektivität. Je nach Organisation können operative Kontrolle, Compliance-Prüfung und interne Revision unterschiedliche Ebenen bilden.
Grundregeln sind:
Kleine Organisationen dürfen Rollen kombinieren, müssen Interessenkonflikte aber sichtbar machen und durch Vier-Augen-Prüfung, externe Stichprobe oder unabhängigen Leitungsreview kompensieren.
Technische Administratoren betreiben Plattform, Berechtigungen, Datensicherung und Verfügbarkeit. Diese technische Rolle verleiht keine fachliche Freigabebefugnis. Umgekehrt darf eine fachlich verantwortliche Person nicht allein wegen ihrer Rolle administrative Vollrechte erhalten.
Für kritische Systeme gelten genehmigte Rollen, protokollierte Änderungen, regelmäßige Berechtigungsreviews, Notfallzugänge und Trennung zwischen Inhaltseigentum und Systembetrieb. Das Wiki veröffentlicht nur freigegebene Methodik; geschützte Originalnachweise bleiben außerhalb der öffentlichen Seite.
Jede wesentliche Rolle erhält einen dokumentierten Auftrag mit mindestens:
Rollen-ID · Bezeichnung · Zweck · Aufgaben · Entscheidungen · Befugnisse · Informationszugang · Berichtslinie · Eskalationsrecht · erforderliche Kompetenz · Kapazität · Stellvertretung · Unvereinbarkeiten · Nachweise · Reviewtermin · Annahme durch Rolleninhaber
Der Rolleninhaber bestätigt den Auftrag und offene Einschränkungen. Fehlen Budget, Zeit, Datenzugang oder Weisungsbefugnis, wird dies als Governance-Lücke behandelt und an die entscheidende Stelle eskaliert.
| Feld | Mindestinhalt |
|---|---|
| Rollen-ID | eindeutige Referenz |
| Rolle / Prozess | Funktionsbezeichnung und betroffener Prozess |
| Organisationseinheit | Rechtsträger, Bereich und Berichtslinie |
| Rolleninhaber | geschützte Referenz auf benannte Person oder Funktion |
| Stellvertretung | primäre und gegebenenfalls weitere Vertretung |
| Befugnisse | Entscheidungen, Freigaben, Weisungs- und Eskalationsrechte |
| Kompetenz | Sollprofil, Iststand, Lücke und Qualifizierungsmaßnahme |
| Kapazität | vorgesehene Zeit, Bereitschaft und bekannte Einschränkung |
| Zugänge | erforderliche Systeme, Portale und Notfallinformationen |
| Unvereinbarkeiten | Rollenkonflikte und kompensierende Kontrollen |
| Nachweise | Auftrag, Schulung, Übung, Review und Übergabe |
| Lebenszyklus | Beginn, letzter Review, nächste Prüfung und Ende |
Persönliche Telefonnummern, private Kontaktdaten und Bereitschaftspläne werden nicht auf der öffentlichen Wiki-Seite gespeichert.
Das RACI-Modell wird einheitlich verwendet:
A – Accountable: trägt die Ergebnis- und Entscheidungsverantwortung; je Aktivität grundsätzlich genau eine eindeutig führende Rolle,R – Responsible: führt die Aktivität aus; mehrere ausführende Rollen sind möglich,C – Consulted: wird rechtzeitig fachlich einbezogen,I – Informed: erhält die erforderliche Information.RACI ersetzt keine Prozessbeschreibung. Für zeitkritische Schritte werden zusätzlich Frist, Auslöser, Übergabepunkt, Befugnis und Stellvertretung dokumentiert. Ist „A“ überall die Geschäftsleitung, ohne operative Owner und Entscheidungsgrenzen zu benennen, ist die Matrix nicht handlungsfähig.
| Aktivität | Geschäftsleitung | NIS2-Koordination | Fach-/Diensteigner | Prüfung |
|---|---|---|---|---|
| Betroffenheitsentscheidung | A | R | C | Recht C |
| NIS2-Geltungsbereich | A | R | R/C | Informationssicherheit C |
| Risikomethodik freigeben | A | R | C | Kontrollfunktion C |
| Risiko bewerten | I/A bei wesentlichem Risiko | C | R | Informationssicherheit C |
| Risikobehandlung entscheiden | A | C | R für Vorlage | Recht/Finanzen C |
| Maßnahme umsetzen | I | C | R | Control Owner C |
| Wirksamkeit beurteilen | I/A für Ergebnis | C | C | unabhängige Prüffunktion R |
| Leitungsbericht | A für Behandlung | R | C | Daten-/Kontrollowner C |
Die konkrete Matrix wird an Rechtsform und Prozesse angepasst. „A“ beschreibt keine automatische Einzelzeichnungsbefugnis; Satzung, Geschäftsordnung und Vertretungsregeln bleiben maßgeblich.
| Aktivität | Geschäftsleitung | NIS2-Koordination | Fachrolle | Prüfung/Beratung |
|---|---|---|---|---|
| Registrierungsdatensatz erstellen | I/A nach interner Regel | R | IT/Dienst R/C | Recht C |
| Registrierung aktualisieren | I | R | Datenowner R/C | Recht C |
| Vorfall technisch behandeln | I | C | Incident/IT R | Forensik C |
| Dienstwirkung beurteilen | I | C | Diensteigner R | BCM C |
| Erheblichkeit prüfen | I/A nach Regel | R | Incident/Dienst C | Recht/Datenschutz C |
| NIS2-Meldung übermitteln | I/A nach vorab definierter Befugnis | Meldekoordination R | Incident C | Recht C |
| Krise ausrufen | A | C | Krisenleitung R/C | Recht/Kommunikation C |
| Abschluss und Lessons Learned | A für wesentliche Maßnahmen | R | beteiligte Owner R/C | Prüfung C |
Die Matrix darf keine zusätzliche Freigabehürde erzeugen, die gesetzliche Meldefristen gefährdet. Die reale Organisation legt vorab fest, wer bei Zeitdruck verbindlich handeln darf.
| Schnittstelle | Erforderliche Übergabe |
|---|---|
| Geschäftsleitung – NIS2-Koordination | Risiken, Entscheidungen, Ressourcen, Termine und Eskalationen |
| Diensteigner – IT/OT | Schutzanforderungen, Abhängigkeiten, Änderungen und Dienstwirkung |
| Informationssicherheit – Datenschutz | gemeinsame Fakten, getrennte Rechtsbewertungen und Meldewege |
| Einkauf – Diensteigner – Sicherheit | Kritikalität, Vertragsanforderungen, Nachweise, Änderungen und Exit |
| SOC/IT – Incident Lead | Alarm, Zeitlinie, technische Befunde, Eindämmung und Beweise |
| Incident Lead – Meldekoordination | Kenntniszeitpunkt, Erheblichkeit, Auswirkungen und Meldedaten |
| BCM – Krisenleitung | Aktivierung, Notbetrieb, Wiederanlauf und Kommunikationslage |
| Maßnahmenverantwortlicher – Control Owner | Projektabschluss, Betriebsübergabe, Nachweis und Wirksamkeitskriterium |
Für jede Übergabe werden Format, Frist, führende Quelle, Empfänger und Bestätigung definiert. Eindeutige IDs verbinden Register; unkontrollierte Kopien sollen vermieden werden.
Eine Stellvertretung ist erst wirksam, wenn sie
Für zeitkritische Rollen werden mehrere Eskalationsstufen, sichere Kontaktwege und ein Vorgehen bei Nichterreichbarkeit festgelegt. Gemeinsame Abwesenheiten von Primärrolle und Vertretung werden in der Planung berücksichtigt.
Besonders kritisch sind:
Wenn organisatorische Trennung nicht möglich ist, werden kompensierende Kontrollen festgelegt: dokumentierte Zweitprüfung, unabhängige Stichprobe, Vier-Augen-Freigabe, externe Prüfung, verstärkte Protokollierung oder Managementreview.
Jede Rolle besitzt ein Sollprofil aus Fachwissen, Methodenkompetenz, Entscheidungskompetenz und praktischer Erfahrung. Die Befähigung kann durch Schulung, Einweisung, Übungen, betreute Anwendung und nachgewiesene Erfahrung aufgebaut werden.
Kapazität wird separat geprüft. Eine fachkundige Person ohne verfügbare Zeit oder ohne Vertretung ist keine ausreichende Rollenabdeckung. Kompetenzlücken erhalten Maßnahme, Owner, Termin und befristete Zwischenregelung.
| Phase | Mindestkontrolle |
|---|---|
| Bedarf | Rolle aus Pflicht, Prozess, Risiko oder Dienst ableiten |
| Design | Aufgaben, Befugnisse, RACI, Kompetenz und Unvereinbarkeiten festlegen |
| Benennung | Person oder Funktion formal beauftragen und Annahme dokumentieren |
| Befähigung | Zugänge, Informationen, Schulung, Zeit und Stellvertretung bereitstellen |
| Betrieb | Aufgaben, Berichte, Entscheidungen und Eskalationen wahrnehmen |
| Review | Wirksamkeit, Konflikte, Kapazität und Aktualität prüfen |
| Änderung | Übergabe, Zugangsänderung und Kommunikation steuern |
| Beendigung | Berechtigungen entziehen, offene Aufgaben übergeben, Nachweise archivieren |
Auslöser für einen außerplanmäßigen Review sind Reorganisation, neuer relevanter Dienst, wesentlicher Vorfall, wiederholte Fristverletzung, Auditfeststellung oder Ausfall einer Schlüsselrolle.
Eine Benennungsurkunde allein belegt keine wirksame Rollenwahrnehmung. Geeignete Nachweise sind beispielsweise:
Nachweise enthalten Scope, Zeitraum, Owner, Prüfer und Ergebnis. Persönliche Daten und sicherheitskritische Informationen bleiben in einer geschützten Ablage.
Mögliche Kennzahlen sind:
A und mindestens einem R,Kennzahlen besitzen Definition, Datenquelle, Stichtag, Owner, Zielwert, Eskalationsschwelle und Aussagegrenze. Eine formal besetzte, aber nicht verfügbare Rolle wird nicht als wirksam gezählt.
| Feld | Musterwert |
|---|---|
| Rollen-ID | NIS2-ROLE-MUSTER-01 |
| Rolle | NIS2-Meldekoordination – Mustereintrag |
| Rolleninhaber | nicht benannt |
| Stellvertretung | nicht benannt |
| Befugnis | organisationsbezogen festzulegen |
| Kompetenzstatus | nicht bewertet |
| Kapazität / Bereitschaft | nicht bestätigt |
| erforderliche Zugänge | BSI-Portal und geschützte Vorfallakte – nur als Muster |
| Rollenkonflikt | noch zu prüfen |
| nächster Schritt | Auftrag, Vertretung und Meldebefugnis freigeben |
Der Mustereintrag bestätigt weder eine benannte Person noch die tatsächliche Meldebereitschaft.
| Fehler | Folge | Gegenmaßnahme |
|---|---|---|
| CISO wird pauschal als „NIS2-verantwortlich“ benannt | Leitungspflicht und operative Aufgaben vermischt | Geschäftsleitungs-, Koordinations- und Owner-Rollen getrennt beschreiben |
RACI enthält mehrere unklare A |
niemand entscheidet verbindlich | je Aktivität eindeutige führende Ergebnisverantwortung festlegen |
| Rolle ohne Zeit oder Befugnis | Auftrag kann nicht erfüllt werden | Ressourcen und Eskalationsrecht mitbenennen |
| Stellvertretung nur namentlich eingetragen | bei Abwesenheit keine Handlungsfähigkeit | Zugang, Kompetenz und Übung bestätigen |
| externe Leistung ersetzt internen Owner | Verantwortung und Kontrolle fehlen | internen Leistungs- und Risikoverantwortlichen benennen |
| Prüfer kontrolliert ausschließlich eigene Arbeit | Wirksamkeitsaussage nicht objektiv | unabhängige oder kompensierende Prüfung einsetzen |
| Rollenwechsel ohne Übergabe | Fristen, Risiken und Zugänge gehen verloren | Joiner-Mover-Leaver- und Übergabecheckliste anwenden |
| Kontaktliste im öffentlichen Wiki | personenbezogene und operative Informationen offengelegt | geschützte Kontakt- und Bereitschaftsakte verwenden |
Die externen Links öffnen in einem neuen Tab. Vor einer organisationsbezogenen Anwendung sind Rechtsstand, Betroffenheit und gesellschaftsrechtliche Zuständigkeiten zu prüfen.
| Version | Datum | Änderung | Freigabe |
|---|---|---|---|
| 0.3 | 09.08.2026 | Geschäftsleitungsdefinition, Delegationsgrenzen, Rollenarchitektur, Fach- und Kontrollrollen, Rollenauftrag, Register, RACI, Stellvertretung, Funktionstrennung, Rollenlebenszyklus, Nachweise und Kennzahlen umfassend ergänzt | Ausstehend |
| 0.2 | 08.08.2026 | Benennung, Funktionstrennung, Schnittstellen, Bereitschaft, Kompetenz, Kennzahlen und Freigabekriterien vertieft | Ausstehend |
| 0.1 | 08.08.2026 | NIS2-Rollen- und Verantwortlichkeitsmodell erstellt | Ausstehend |