Muster und Entwurf: Diese Seite ist ein Arbeitsmodell für die organisationsbezogene Ausgestaltung der Risikomanagementmaßnahmen. Sie bestätigt weder die Betroffenheit einer bestimmten Organisation noch die Umsetzung, Angemessenheit oder Wirksamkeit einzelner Kontrollen.
Wichtige Abgrenzung: § 30 Absatz 2 BSIG verlangt, dass die Maßnahmen zumindest alle zehn Mindestbereiche umfassen. Jeder Bereich muss deshalb nachvollziehbar betrachtet werden. Das ist keine Statement-of-Applicability-Logik, bei der ganze gesetzliche Mindestbereiche ohne Prüfung abgewählt werden dürfen. Nur auf Ebene konkreter Detailanforderungen, Technologien oder Ausprägungen kann sich nach Rechtsgrundlage, Scope, Risiko und Verhältnismäßigkeit eine begründete andere Umsetzung oder Nichtanwendbarkeit ergeben.
Der Maßnahmenkatalog übersetzt gesetzliche Mindestbereiche in steuerbare Kontrollen. Eine bloße Verlinkung auf eine Richtlinie oder ISO-27001-Kontrolle reicht nicht aus. Für jeden relevanten Dienst muss erkennbar sein, welches Risiko begrenzt wird, welche Kontrolle tatsächlich angewendet wird, wer verantwortlich ist, wie die Wirksamkeit geprüft wird und welche Lücke noch besteht.
| Feld | Wert |
|---|---|
| Dokumenten-ID | NIS2-REG-02-05 |
| Dokumentenart | Anforderungs-, Kontroll- und Maßnahmenregister nach § 30 BSIG |
| Wiki.js-Pfad | /NIS2/02-Risikomanagement-und-Nachweise/Massnahmenkatalog-nach-BSIG |
| Prozesseigner | Geschäftsleitung / NIS2-Koordination / Informationssicherheitsmanagement |
| Fachverantwortliche | Control Owner der zehn Mindestbereiche |
| Status | Entwurf – keine organisationsbezogene Umsetzung oder Wirksamkeit bestätigt |
| Version / Stand | 0.3 / 09.08.2026 |
| Schutzklasse | Intern; technische Nachweise und Schwachstelleninformationen geschützt |
| Rechtsbezug | § 30 BSIG; ergänzend §§ 31 und 39 BSIG sowie Artikel 21 NIS2-Richtlinie |
| Regelprüfung | mindestens jährlich und anlassbezogen; Kontrollfrequenzen risikobasiert |
Gesetzliche Mindestbereiche in prüfbare Kontrollen, Nachweise und Verbesserungen überführen. Eigene redaktionelle SVG-Grafik; zum Vergrößern öffnen.
Der Katalog soll die Organisation in die Lage versetzen,
Arbeitsergebnisse sind ein freigegebener Scope, eine Anforderungsmatrix, Kontrollsteckbriefe, eine Gap-Analyse, ein Risikobehandlungsplan, ein Prüfplan, ein Nachweisregister sowie regelmäßige Managementberichte. Die geschützten Originalnachweise verbleiben außerhalb des öffentlichen Wikis.
Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen müssen nach § 30 Absatz 1 BSIG geeignete, verhältnismäßige und wirksame technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen. Ziel ist, Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der für die Dienste genutzten informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse zu vermeiden und die Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen möglichst gering zu halten.
Bei der Verhältnismäßigkeit sind insbesondere zu berücksichtigen:
Die Einhaltung ist zu dokumentieren. Die Maßnahmen sollen den Stand der Technik einhalten, einschlägige europäische und internationale Normen berücksichtigen und auf einem gefahrenübergreifenden Ansatz beruhen. Der Katalog darf deshalb weder auf reine IT-Angriffe noch auf Dokumentenbesitz reduziert werden.
Vor dem Aufbau einzelner Kontrollen wird geklärt, welche Rechts- und Detailanforderungen für die Einrichtung gelten.
| Prüfebene | Leitfrage | Ergebnis im Katalog |
|---|---|---|
| Betroffenheit | Ist die Organisation besonders wichtige oder wichtige Einrichtung? | dokumentierte Einstufung und betroffene Dienste |
| Einrichtungsart | Gehört sie zu einer in § 30 Absatz 3 genannten digitalen Einrichtungsart? | Vorrangprüfung der EU-Durchführungsverordnung |
| Sektor | Gelten besondere sektorale Rechtsakte oder Aufsichtsvorgaben? | zusätzliche oder vorrangige Anforderungen |
| Kritische Anlage | Wird eine kritische Anlage betrieben? | Zusatzanforderungen aus §§ 31 und 39 BSIG |
| Verträge und Kunden | Bestehen weitergehende Sicherheitsanforderungen? | getrennte Vertragsreferenz, keine Vermischung mit Gesetz |
| Normen | Werden ISO 27001, TISAX oder andere Standards genutzt? | unterstützendes Mapping mit dokumentierter Deckungsprüfung |
Für DNS-Diensteanbieter, TLD-Namenregister, Cloud-Computing-Dienstleister, Anbieter von Rechenzentrumsdiensten, Betreiber von Content Delivery Networks, Managed Service Provider, Managed Security Service Provider, Online-Marktplätze, Online-Suchmaschinen, Plattformen sozialer Netzwerke und Vertrauensdiensteanbieter ist insbesondere die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 zu prüfen. Eine Zuordnung allein zu den zehn Überschriften des § 30 Absatz 2 genügt für diese Einrichtungsarten nicht.
Der Katalog wird nicht pauschal für „die IT“ geführt. Jede Kontrolle wird auf die Erbringung der relevanten Dienste bezogen. Zum Scope gehören je nach Sachverhalt:
Scope-Grenzen, Ausschlüsse und Schnittstellen werden begründet. Ein System außerhalb des formalen ISMS-Geltungsbereichs kann dennoch für einen NIS2-relevanten Dienst wesentlich sein und muss dann in der NIS2-Betrachtung berücksichtigt werden.
Jede Anforderung und Kontrolle erhält eine eindeutige Referenz. Ein mögliches Schema ist:
NIS2-30-[Mindestbereich]-[Kontrollnummer]
Beispiel: NIS2-30-03-04 bezeichnet die vierte Kontrolle im Bereich Aufrechterhaltung des Betriebs. Detailanforderungen aus der Durchführungsverordnung erhalten eine separate Referenz, beispielsweise EU-2024-2690-07.2. Dadurch bleiben Rechtsquelle, interne Kontrolle und Nachweis voneinander unterscheidbar.
Der Katalog besteht mindestens aus:
| Nr. | Mindestbereich nach § 30 Absatz 2 BSIG | Primäres Steuerungsziel | Beispielhafte führende Wiki-Seiten |
|---|---|---|---|
| 1 | Risikoanalyse und Sicherheit in der Informationstechnik | Risiken der relevanten Dienste vollständig erkennen und behandeln | NIS2-Risikomethodik, NIS2-Risikoregister |
| 2 | Bewältigung von Sicherheitsvorfällen | Vorfälle erkennen, begrenzen, bearbeiten und auswerten | Incident Response, Meldeweg Sicherheitsvorfälle |
| 3 | Aufrechterhaltung des Betriebs, Backup, Wiederherstellung und Krisenmanagement | relevante Dienste in Störungen fortführen oder geordnet wiederanlaufen lassen | Notfallvorsorge und BCM, Wiederanlaufplanung |
| 4 | Sicherheit der Lieferkette | Abhängigkeiten und Risiken unmittelbarer Anbieter beherrschen | Lieferanten und Dienstleister |
| 5 | Sicherheit bei Erwerb, Entwicklung und Wartung einschließlich Schwachstellenmanagement und -offenlegung | Sicherheitsanforderungen über den Lebenszyklus durchsetzen | Sichere Entwicklung, Schwachstellen- und Patchmanagement |
| 6 | Bewertung der Wirksamkeit | feststellen, ob Kontrollen tatsächlich funktionieren | Wirksamkeitsprüfung, Wirksamkeitsmessungen |
| 7 | grundlegende Schulungen und Sensibilisierung | sicheres Verhalten und rollenbezogene Fähigkeiten stärken | Personal und Schulungen, Schulung der Geschäftsleitung |
| 8 | kryptografische Verfahren | Informationen und Kommunikation angemessen kryptografisch schützen | Kryptografie und Schlüssel |
| 9 | Personalsicherheit, Zugriffskontrolle und Verwaltung von IKT-Systemen, -Produkten und -Prozessen | vertrauenswürdige Personen, minimale Berechtigungen und kontrollierte Assets sicherstellen | Zugriff und Berechtigungen, Asset-Inventar |
| 10 | MFA oder kontinuierliche Authentifizierung sowie gesicherte Kommunikation und gegebenenfalls Notfallkommunikation | Identitäten und Kommunikationskanäle gegen Missbrauch schützen | Netzwerke und Kommunikation, Kontakt- und Eskalationslisten |
Risiken für die Erbringung der relevanten Dienste werden systematisch, wiederholbar und entscheidungsorientiert identifiziert, bewertet, behandelt und überwacht.
Risikomethodik, Dienst- und Assetinventar, Bedrohungsszenarien, Risikoregister, dokumentierte Risikobehandlung, Freigaben von Restrisiken, Review-Protokolle und nachvollziehbare Verknüpfungen zwischen Risiko, Kontrolle und Nachweis. Die Existenz eines Risikoregisters belegt noch nicht, dass die Bewertung vollständig oder aktuell ist.
Sicherheitsvorfälle werden rechtzeitig erkannt, klassifiziert, eingedämmt, untersucht, gemeldet, behoben und nachbereitet.
Incident-Response-Plan, Alarmierungsregeln, Bereitschaftslisten, Fallakten, Zeitlinien, technische Protokolle, Kommunikationsfreigaben, Melderegister, Nachbesprechungen und Maßnahmenverfolgung. Übungen müssen realistische Entscheidungs- und Eskalationssituationen enthalten; eine reine Lesebestätigung genügt nicht als Funktionsnachweis.
Kritische Leistungen können bei Störungen in einem festgelegten Mindestumfang fortgeführt und innerhalb akzeptierter Zeiten wiederhergestellt werden.
Business-Impact-Analyse, Notfallkonzept, Wiederanlaufpläne, Backup-Architektur, Restore-Protokolle, Notfallübungen, Krisenstabsprotokolle, alternative Kommunikationswege und Maßnahmen aus Tests. Eine erfolgreiche Backup-Meldung ersetzt keinen Wiederherstellungstest des relevanten Dienstes.
Cyberrisiken aus unmittelbaren Anbietern und Diensteanbietern werden über Auswahl, Vertrag, Betrieb, Überwachung und Beendigung hinweg beherrscht.
Lieferanteninventar, Kritikalitätsbewertung, Due-Diligence-Unterlagen, Vertragsklauseln, Sicherheitsanlagen, Zertifikatsprüfungen, Serviceberichte, Auditberichte, Vorfallmeldungen, Exit-Pläne und Lieferantenreviews. Ein Zertifikat des Anbieters ist ein möglicher Nachweisbaustein, ersetzt aber nicht die Prüfung des tatsächlich bezogenen Dienstes und seines Scopes.
Sicherheitsanforderungen werden über Beschaffung, Entwicklung, Änderung, Wartung und Außerbetriebnahme von IKT-Systemen, Komponenten und Prozessen gesteuert; Schwachstellen werden rechtzeitig behandelt und gegebenenfalls verantwortungsvoll offengelegt.
Security-by-Design-Vorgaben, Beschaffungschecklisten, Architekturfreigaben, Code- und Abhängigkeitsscans, Penetrationstests, Änderungsprotokolle, Schwachstellenregister, Patchberichte, Ausnahmegenehmigungen, End-of-Life-Pläne und Veröffentlichungsprozesse. Scannerabdeckung und Datenqualität müssen bekannt sein; eine grüne Oberfläche allein ist kein Wirksamkeitsnachweis.
Die Organisation kann nachweisen, dass ausgewählte Maßnahmen nicht nur dokumentiert oder technisch eingerichtet, sondern im relevanten Scope wirksam umgesetzt und aufrechterhalten werden.
Kontrolltests, technische Stichproben, Wiederherstellungstests, Berechtigungsreviews, Angriffssimulationen, Red-/Purple-Team-Ergebnisse, interne Audits, Kennzahlen und dokumentierte Wiederholungsprüfungen. Der Katalog verweist auf den Nachweis, enthält aber keine vertraulichen technischen Rohdaten.
Beschäftigte, Fachrollen, Administratoren, Incident-Rollen und Geschäftsleitung verfügen über die für ihre Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und können diese anwenden.
Schulungskonzept, Zielgruppenmatrix, Lehrpläne, versionierte Lerninhalte, Einladungen, geschützte Teilnahme- und Testergebnisse, Phishing- oder Szenarioübungen, Nachholtermine und Wirksamkeitsauswertung. Personenbezogene Lerndaten werden nur zweckgebunden und geschützt verarbeitet.
Kryptografie schützt Daten und Kommunikation entsprechend Informationswert, Risiko, Lebenszyklus und regulatorischen Anforderungen; Schlüssel und Zertifikate werden kontrolliert verwaltet.
Kryptografierichtlinie, Schlüssel- und Zertifikatsinventar, Konfigurationsstandards, Ablaufüberwachung, HSM-Protokolle, Schlüsselwechsel, TLS-Prüfungen, Ausnahmeentscheidungen und Migrationspläne. Sensible Schlüsselmaterialien und technische Details gehören nicht in das öffentliche Wiki.
Nur geeignete und autorisierte Personen erhalten aufgabenbezogenen Zugriff; IKT-Systeme, Produkte und Prozesse werden über ihren Lebenszyklus kontrolliert verwaltet.
Rollen- und Berechtigungskonzepte, Identitätsregister, Genehmigungsworkflows, Rezertifizierungen, privilegierte Sitzungsprotokolle, Offboarding-Checks, Asset- und Konfigurationsinventare, Änderungsnachweise sowie Ausnahmen mit kompensierenden Kontrollen.
Identitäten werden mit angemessener Sicherheit authentifiziert; sensible Regel- und Notfallkommunikation bleibt verfügbar, vertraulich und manipulationsgeschützt.
Authentifizierungsrichtlinie, MFA-Abdeckungsbericht, Conditional-Access-Regeln, privilegierte Zugriffskontrollen, sichere Kommunikationsplattformen, Recovery-Prozesse, Notfallkontakte, Kommunikationsübungen und dokumentierte Ausnahmebehandlungen. Eine MFA-Lizenz belegt keine vollständige oder wirksame Nutzung.
Für Betreiber kritischer Anlagen reicht die allgemeine Betrachtung nicht aus. Nach § 31 BSIG können für maßgebliche Systeme, Komponenten und Prozesse über das Schutzniveau besonders wichtiger Einrichtungen hinausgehende Maßnahmen verhältnismäßig sein. Zusätzlich sind Systeme zur Angriffserkennung einzusetzen, die geeignete Parameter und Merkmale kontinuierlich und automatisch erfassen und auswerten.
Der Katalog ergänzt daher mindestens:
Die KRITIS-Einstufung und die konkreten Nachweisfristen werden nicht aus diesem Muster abgeleitet, sondern organisationsbezogen bestätigt.
Bestehende Kontrollen können mehrfach genutzt werden, wenn ihre Eignung geprüft ist. Das Mapping beantwortet mindestens:
Eine ISO-27001-Zertifizierung oder TISAX-Prüfung kann wertvolle Nachweise liefern. Sie stellt für sich allein aber keine automatische Bestätigung aller gesetzlichen Anforderungen, aller relevanten Dienste oder der organisationsbezogenen Verhältnismäßigkeit dar.
| Feld | Erwartete Aussage |
|---|---|
| Kontroll-ID | eindeutige und versionierte Referenz |
| Rechts-/Anforderungsreferenz | § 30-Bereich, EU-Detailanforderung, sektorale oder vertragliche Quelle |
| Kontrollziel | welches Risiko oder welche Dienstwirkung begrenzt werden soll |
| Scope | Dienste, Systeme, Standorte, Daten, Personen und Anbieter |
| Beschreibung | wer führt was wann womit und nach welchen Kriterien durch |
| Frequenz/Auslöser | kontinuierlich, periodisch oder ereignisbezogen |
| Control Owner | für Gestaltung und Betrieb verantwortliche Rolle |
| Ausführende Rolle | tatsächliche Durchführung der Kontrolle |
| Prüfer | Bewertung von Umsetzung und Wirksamkeit |
| Akzeptanzkriterium | messbarer Sollwert oder nachvollziehbare qualitative Bedingung |
| Nachweisreferenz | Metadaten und geschützter Ablageort des Originals |
| Status | Bewertung nach der freigegebenen Statuslogik |
| Lücke und Risiko | Abweichung, Ursache, Auswirkung und Priorität |
| Behandlung | Maßnahme, Zwischenkontrolle, Owner, Termin und Eskalation |
| Review | letzte Prüfung, Ergebnis und nächster Termin |
| Status | Zulässige Aussage | Nicht zulässige Schlussfolgerung |
|---|---|---|
| nicht bewertet | Scope oder Sollanforderung noch offen | keine Lücke vorhanden |
| zugeordnet | mögliche interne Referenz gefunden | Kontrolle deckt Anforderung ab |
| fachlich geprüft | Deckung und Scope wurden verglichen | Kontrolle ist umgesetzt |
| Lücke erkannt | Sollzustand fehlt oder reicht nicht aus | Risiko ist bereits behandelt |
| geplant | Behandlung ist beschlossen oder vorbereitet | Maßnahme ist produktiv |
| umgesetzt | Kontrolle wird im Scope angewendet | Kontrolle ist wirksam |
| geprüft | Test oder Bewertung wurde durchgeführt | Akzeptanzkriterien wurden erfüllt |
| wirksam | definierte Kriterien wurden mit aktuellem Nachweis erfüllt | Wirkung bleibt ohne weitere Prüfung dauerhaft bestehen |
| teilweise wirksam | Teile erfüllen die Kriterien; Restlücke besteht | Bereich ist abgeschlossen |
| Abweichung akzeptiert | befristete Entscheidung mit Risiko, Auflagen und Termin | dauerhafte Befreiung von der gesetzlichen Pflicht |
Status werden je Kontrolle und Scope vergeben. Ein zusammengefasster Prozentwert darf Unterschiede zwischen kritischen und weniger kritischen Kontrollen nicht verdecken.
Die zehn gesetzlichen Mindestbereiche werden nicht pauschal als „nicht anwendbar“ markiert. Für jeden Bereich ist zu dokumentieren, wie er im konkreten Geltungsbereich berücksichtigt wird.
Bei einzelnen Detailanforderungen kann eine begründete Bewertung erforderlich sein. Sie enthält mindestens:
Für Einrichtungen im Anwendungsbereich der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 sind deren Formulierungen zu „angemessen“, „anwendbar“ oder „durchführbar“ und die Pflicht zur verständlichen Dokumentation der Begründung auf Ebene der konkreten Anforderung zu beachten. Diese Möglichkeit ist kein pauschaler Verzicht auf einen der zehn Mindestbereiche.
Verhältnismäßigkeit bedeutet nicht automatisch die kostengünstigste Lösung. Die Entscheidung vergleicht mindestens:
Die Entscheidung enthält Annahmen, Alternativen, Verantwortliche, Gültigkeitsdauer und Review-Auslöser. Wesentliche Restrisiken oder Ressourcenentscheidungen werden der Geschäftsleitung vorgelegt.
Ein Nachweisregister hält Metadaten und Referenzen, nicht zwingend vertrauliche Originalinhalte. Geeignete Nachweise können sein:
Jeder Nachweis erhält Owner, Schutzklasse, Zeitraum, betroffenen Scope, Anforderungs- und Kontrollreferenz, Ergebnis, geschützten Ablageort, Aufbewahrungsregel und nächsten Prüftermin. Screenshots ohne System-, Zeit-, Scope- und Ergebnisbezug sind regelmäßig zu schwach.
Wirksamkeit wird vor Durchführung einer Prüfung operationalisiert. Für jede wesentliche Kontrolle werden festgelegt:
Beispiele sind der vollständige Entzug ausgeschiedener Zugänge innerhalb der Sollfrist, die Wiederherstellung eines relevanten Dienstes innerhalb der genehmigten Zeit, die tatsächliche MFA-Abdeckung privilegierter Zugänge oder die fristgerechte Behandlung kritischer Schwachstellen. Ergebnisse werden in Katalog, Risikoregister und Maßnahmenplan zurückgeführt.
Die Gap-Analyse vergleicht je Anforderung:
Lücken werden nicht nur nach Dokumentenbestand bewertet. Typische Befunde sind fehlender Scope, unklare Verantwortung, nicht angewendete Prozesse, unzureichende technische Abdeckung, veraltete Nachweise, nicht bestandene Tests oder fehlende Eskalation.
Jede Behandlung erhält Zielzustand, Arbeitspakete, Owner, Ressourcen, Termin, Abhängigkeiten, Zwischenkontrolle und Erfolgsprüfung. Die Priorisierung berücksichtigt:
Die Roadmap bildet sachliche Reihenfolgen ab. Ein belastbares Asset- und Dienstinventar ist beispielsweise Voraussetzung für vollständiges Schwachstellenmanagement; definierte Wiederanlaufziele sind Voraussetzung für aussagekräftige Restore- und Wiederanlauftests.
Eine Abweichung ist eine kontrollierte, befristete Differenz zum festgelegten Soll. Sie dokumentiert:
Eine interne Risikoakzeptanz hebt eine gesetzliche Verpflichtung nicht auf. Unvertretbare oder nicht ausreichend kompensierte Risiken werden eskaliert; wiederholte Verlängerungen lösen eine erneute Grundsatzentscheidung aus.
| Rolle | Kernaufgabe im Maßnahmenkatalog |
|---|---|
| Geschäftsleitung | Umsetzung überwachen, Ressourcen bereitstellen, wesentliche Risiken und Abweichungen entscheiden |
| NIS2-Koordination | Katalogmethodik, Vollständigkeit, Rechtsreferenzen, Berichtswesen und Eskalation koordinieren |
| Informationssicherheitsbeauftragte | fachlich beraten, Konsistenz mit ISMS und Sicherheitsarchitektur prüfen |
| Dienst-/Prozessverantwortliche | Scope, Kritikalität, Auswirkungen und betriebliche Anforderungen bestätigen |
| Control Owner | Kontrolle gestalten, betreiben, dokumentieren und verbessern |
| Ausführende Rollen | Kontrollhandlungen fristgerecht durchführen und belegen |
| Risikoeigner | Risiko bewerten, Behandlung verfolgen und Restrisiko vorlegen |
| Prüfer/Audit | Design, Umsetzung und Wirksamkeit mit angemessener Unabhängigkeit bewerten |
| Recht/Compliance/Datenschutz | Rechtsquellen, Meldewege, Verträge und personenbezogene Nachweise prüfen |
| Einkauf/Lieferantenmanagement | Sicherheitsanforderungen und Anbieterüberwachung steuern |
Verantwortung bleibt auch bei ausgelagerten Tätigkeiten in der Einrichtung. Die Rolle des Dienstleisters wird vertraglich und operativ präzisiert.
Der Katalog wird mindestens jährlich sowie bei relevanten Ereignissen überprüft. Auslöser sind insbesondere:
Änderungen werden versioniert. Geänderte Anforderungen lösen eine Auswirkungsanalyse auf Kontrollen, Risiken, Nachweise, Schulungen und Verträge aus.
Ein Managementbericht zeigt nicht nur einen pauschalen Erfüllungsgrad. Sinnvolle Aussagen sind:
Jede Kennzahl nennt Scope, Stichtag, Datenquelle und Aussagegrenze. Eine hohe Dokumentenabdeckung darf nicht als hohe technische Wirksamkeit dargestellt werden.
| Feld | Musterwert – nicht real umgesetzt |
|---|---|
| Kontroll-ID | NIS2-30-10-01 |
| Anforderung | MFA für risikorelevante Zugriffe |
| Scope | privilegierte Administration eines relevanten Dienstes – organisationsbezogen zu bestätigen |
| Kontrollziel | missbräuchliche Nutzung kompromittierter Zugangsdaten erschweren |
| Control Owner | IAM-/IT-Betriebsverantwortung – zu benennen |
| Kontrollbeschreibung | privilegierte Zugriffe erfordern ein freigegebenes Mehrfaktorverfahren; Ausnahmen werden befristet und kompensiert |
| Frequenz | kontinuierlich; Abdeckungsreview quartalsweise und anlassbezogen |
| Akzeptanzkriterium | vollständige Abdeckung des bestätigten Scopes; genehmigte Ausnahmen separat |
| Umsetzungsstatus | nicht bewertet |
| Wirksamkeitsstatus | nicht geprüft |
| Nachweis | IAM-Auswertung und Stichprobe – geschützter Ablageort offen |
| Lücke/Maßnahme | nach organisationsbezogener Erhebung einzutragen |
| Freigabe | ausstehend |
Der Musterwert darf nicht unverändert als Nachweis einer realen Organisation übernommen werden.
| Fehler | Folge | Gegenmaßnahme |
|---|---|---|
| zehn Überschriften ohne Detailkontrollen | keine prüfbare Umsetzung | Kontrollziele, Tätigkeiten, Owner und Kriterien ergänzen |
| vorhandene ISO-Seite gilt automatisch als erfüllt | Scope- und Deckungslücken bleiben verborgen | fachliche Mappingprüfung dokumentieren |
| „umgesetzt“ wird mit „wirksam“ gleichgesetzt | Scheinsicherheit | getrennte Status und Tests verwenden |
| ganze Mindestbereiche werden „nicht anwendbar“ gesetzt | unvollständige gesetzliche Betrachtung | jeden Mindestbereich behandeln; Detailabweichung begründen |
| nur technische Cyberangriffe werden betrachtet | gefahrenübergreifender Ansatz fehlt | physische, menschliche, Versorgungs- und Lieferkettenereignisse ergänzen |
| Screenshots ohne Kontext | Nachweis nicht reproduzierbar | System, Scope, Zeitpunkt, Prüfer und Ergebnis erfassen |
| Lieferantenzertifikat ersetzt eigene Bewertung | tatsächlicher Dienst bleibt ungeprüft | Zertifikatsscope und bezogenen Service vergleichen |
| pauschaler Erfüllungsprozentsatz | kritische Lücken werden verdeckt | risikobezogene Detail- und Trendinformation bereitstellen |
Die externen Quellen öffnen in einem neuen Tab. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Rechtsstand; Betroffenheit und konkrete Anforderungen sind organisationsbezogen zu prüfen.
| Version | Datum | Änderung | Freigabe |
|---|---|---|---|
| 0.3 | 09.08.2026 | Rechtsrahmen, Normenhierarchie, Scope, zehn Mindestbereiche mit Prüffragen und Nachweisen, KRITIS-Ergänzungen, Kontrollsteckbrief, Statusmodell, Nichtanwendbarkeit, Verhältnismäßigkeit, Gap-Analyse, Maßnahmen-, Abweichungs- und Managementsteuerung umfassend ergänzt | Ausstehend |
| 0.2 | 08.08.2026 | Katalogführung, Kontrollsteckbrief, Mapping, Reifestatus, Gap-Analyse, Prüfzyklus und Freigabekriterien vertieft | Ausstehend |
| 0.1 | 08.08.2026 | Zehn Mindestbereiche strukturiert und mit bestehenden Wiki-Seiten verknüpft | Ausstehend |