Beispieldokument: Diese Seite ist ein Musterentwurf für die fiktive „Muster GmbH“. Sie enthält keine bestätigten Zielgruppen, Altersgrenzen, Einwilligungsverfahren, Vertretungsnachweise oder organisationsbezogenen Schutzmaßnahmen.
Schutzregel: Kinder und andere schutzbedürftige Personen werden nicht als homogene Gruppe behandelt. Alter, Verständnis, Abhängigkeit, Gesundheits- oder Lebenssituation, mögliche Folgen und tatsächliche Einflussmöglichkeiten werden im konkreten Verarbeitungskontext bewertet.
Abgrenzung: Der besondere Schutz von Kindern beschränkt sich nicht auf Artikel 8 DSGVO. Rechtmäßigkeit, Fairness, Transparenz, Datenminimierung, Sicherheit, Datenschutz durch Technikgestaltung und Betroffenenrechte gelten unabhängig von der gewählten Rechtsgrundlage.
Aussagegrenze: Der Schutzpfad-Navigator dieser Seite trifft keine Rechtsentscheidung über Alter, Geschäftsfähigkeit, elterliche Verantwortung, Einwilligungsfähigkeit oder Schutzbedürftigkeit. Diese Fragen sind anhand des Angebots, der Person, des Mitgliedstaats und gegebenenfalls weiterer Fachgesetze zu prüfen.
| Feld | Wert |
|---|---|
| Dokumenten-ID | DSGVO-MA-02-07 |
| Dokumentenart | Verfahren für Kinder und besonders schutzbedürftige Zielgruppen |
| Wiki.js-Pfad | /DSGVO/02-Verarbeitungen-und-Rechtsgrundlagen/Kinder-und-Schutzbeduerftige |
| Verantwortlich | Prozesseigner / festzulegende Datenschutzkoordination |
| Fachlich geprüft durch | Datenschutzbeauftragte/r, sofern benannt, Rechtsfunktion, Kommunikation, Barrierefreiheit, IT, Informationssicherheit und betroffene Fachrollen |
| Freigabe durch | Geschäftsführung beziehungsweise dokumentierte befugte Leitung |
| Status | Entwurf – keine Zielgruppen, Verfahren, Altersgrenzen, Texte oder Schutzmaßnahmen organisationsbezogen bestätigt |
| Version | 0.2 |
| Stand | 09.08.2026 |
| Gültig ab | Nach fachlicher Prüfung, Zielgruppen- und Techniktest sowie formaler Freigabe |
| Nächste Prüfung | Spätestens zwölf Monate nach Freigabe sowie vor neuen oder wesentlich geänderten Angeboten |
| Schutzklasse | Intern; Alters-, Identitäts-, Gesundheits-, Familien- und Vertretungsnachweise vertraulich |
| DSGVO-Bezug | Insbesondere Erwägungsgrund 38 sowie Artikel 5, 6, 8, 9, 12, 21, 22, 25, 32 und 35 DSGVO |
| Schnittstellen | VVT, Einwilligung, Informationspflichten, Betroffenenrechte, besondere Daten, Profiling, DSFA, TOM, Beschwerden, Vorfälle und Dienstleister |
Zielgruppengerechter Datenschutz mit verständlichen Informationen, fairer Gestaltung und wirksamen Rechten. Eigene redaktionelle SVG-Grafik. Zum Vergrößern öffnen.
Das Verfahren soll Schutzbedürftigkeit früh erkennen und in Entscheidungen über Zwecke, Rechtsgrundlagen, Gestaltung, Voreinstellungen, Technik, Dienstleister und Rechte einbeziehen. Es soll insbesondere verhindern, dass:
| möglicher Kontext | mögliche Verwundbarkeit | notwendige Prüfperspektive |
|---|---|---|
| Kinder und Jugendliche | begrenzte Erfahrung, sich entwickelndes Verständnis, langfristige Folgen | Alter, Entwicklungsstand, Reichweite, Design, Rechte |
| Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige | gesundheitliche Belastung, Abhängigkeit, besondere Daten | Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Vertretung, Sicherheit |
| Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen | erschwerte Informationsverarbeitung oder schwankende Entscheidungsfähigkeit | verständliche Formate, Unterstützung, Einzelfallprüfung |
| Beschäftigte, Bewerbende und Lernende | Machtgefälle und mögliche Nachteile | Rechtsgrundlage, Freiwilligkeit, Zugriff, Eskalation |
| ältere oder digital unerfahrene Personen | Täuschungs-, Fehlbedienungs- und Zugangsrisiken | klare Bedienung, alternative Wege, Betrugsschutz |
| Personen in finanzieller oder rechtlicher Notlage | hoher Entscheidungsdruck | Kopplung, Scoring, Profiling, Folgen einer Ablehnung |
| sprachlich oder sensorisch eingeschränkte Personen | Informationen oder Rechtewege sind praktisch nicht erreichbar | Sprache, Barrierefreiheit, alternative Kommunikation |
Die Zuordnung ist keine dauerhafte Etikettierung. Dokumentiert wird die konkrete Verarbeitungssituation, nicht eine pauschale Bewertung der Person.
| Schutzebene | Leitfrage | typischer Nachweis |
|---|---|---|
| Zielgruppe | wer nutzt das Angebot tatsächlich oder vorhersehbar? | Zielgruppen- und Nutzungsanalyse |
| Rechtmäßigkeit | welche Grundlage und welche Sonderregel greift? | Rechtsgrundlagen- und Artikel-8-Prüfung |
| Gestaltung | kann die Zielgruppe verstehen und frei handeln? | Informations-, UX- und Verständlichkeitstest |
| Technik | begrenzen Voreinstellungen Sichtbarkeit und Datennutzung? | Konfigurations- und Negativtest |
| Nachweis | was wurde geprüft, freigegeben und tatsächlich umgesetzt? | geschützte Prüfakte und Versionsreferenz |
| Rechte | können Person und gegebenenfalls Vertretung sicher handeln? | Rechteprozess-, Identitäts- und Konflikttest |
Besonderer Schutz entsteht nicht durch eine Altersangabe allein, sondern durch eine durchgängige Kette aus Zielgruppenverständnis, Risikobewertung, fairer Gestaltung, technischer Begrenzung und wirksamer Rechteausübung. Eigene redaktionelle SVG-Grafik. Zum Vergrößern öffnen.
Artikel 8 wird geprüft, wenn alle folgenden Ausgangspunkte zusammenkommen:
Dann ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung erteilt oder genehmigt werden muss und welche angemessenen Anstrengungen zur Vergewisserung erforderlich sind. Artikel 8 lässt das allgemeine nationale Vertragsrecht unberührt.
| Sachverhalt | zusätzliche oder andere Prüfung |
|---|---|
| Verarbeitung beruht nicht auf Einwilligung | Artikel 6 und gegebenenfalls nationale Spezialnormen prüfen |
| Offline-Angebot oder kein direkt an Kinder angebotener Dienst | Artikel 8 kann nicht allein wegen Minderjährigkeit angenommen werden |
| besondere Kategorien personenbezogener Daten | zusätzlich Artikel 9 und gegebenenfalls Spezialrecht prüfen |
| Vertrag mit Minderjährigen | nationales Vertrags- und Minderjährigenrecht bleibt relevant |
| Vertretung bei Betroffenenrechten | Vertretungsbefugnis, Kindesinteressen und Konflikte gesondert prüfen |
| Werbung, Profiling oder Plattformdesign | Fairness, Interessenabwägung, Artikel 21, 22, 25, 35 und weitere Regelwerke prüfen |
Die Altersgrenze wird nicht aus einer globalen Vorlage übernommen. Zielmarkt, Niederlassung, anwendbares nationales Recht und mögliche Abweichungen zwischen Mitgliedstaaten werden dokumentiert.
„Age Assurance“ ist ein Oberbegriff für Methoden, mit denen Alter oder Altersbereich mit unterschiedlichem Sicherheitsniveau festgestellt werden. Vor Auswahl einer Methode werden Schutzbedarf und Eingriffsintensität gegeneinander abgewogen.
| Methode | mögliche Aussage | besonderes Risiko |
|---|---|---|
| Selbstauskunft | angegebenes Alter | leicht umgehbar, falsche Sicherheit |
| Altersbereich ohne Identität | Person liegt wahrscheinlich über oder unter einer Schwelle | Fehlklassifikation und undurchsichtige Technik |
| Bestätigung durch Sorgeberechtigte | eine Person erklärt elterliche Verantwortung und stimmt zu | falsche Zuordnung, familiäre Konflikte, unnötige Kontodaten |
| Attributnachweis durch Dritte | Altersmerkmal oder Schwellenbestätigung | Anbieter-, Transfer- und Verkettungsrisiken |
| Ausweisdokument | Identität und Geburtsdatum | übermäßige Datenerhebung, Kopier- und Missbrauchsrisiko |
| biometrische Altersschätzung | statistische Alterseinschätzung | besondere Risiken, Verzerrung, Genauigkeit und Artikel-9-Prüfung |
Das niedrigste geeignete Sicherheits- und Datenverarbeitungsniveau wird bevorzugt. Ein vollständiger Identitätsnachweis ist nicht automatisch erforderlich, nur weil eine Altersgrenze besteht.
In Anlehnung an die Erklärung 1/2025 des Europäischen Datenschutzausschusses werden insbesondere geprüft:
Die Methode darf nicht dazu verwendet werden, neue dauerhafte Profile zu bilden oder Personen über Dienste hinweg zu verfolgen, wenn dies für den Alterszweck nicht erforderlich ist.
| Rolle | Verantwortung |
|---|---|
| Geschäftsführung | Schutzniveau, Ressourcen und wesentliche Risikomodelle freigeben |
| Produkt- / Prozesseigner | Zielgruppe, Zweck, Funktionen, Folgen und Geschäftsmodell beschreiben |
| Datenschutzkoordination / Rechtsfunktion | Artikel 8, Rechtsgrundlage, nationale Regeln, Vertretung und Nachweise prüfen |
| Datenschutzbeauftragte/r | unabhängig beraten, DSFA und Kontrollen begleiten |
| UX / Kommunikation | verständliche, faire, barrierearme und altersangemessene Gestaltung |
| IT / Entwicklung | Voreinstellungen, Zugriff, Alterslogik, Protokollierung und sichere Löschung umsetzen |
| Informationssicherheit | Missbrauchs-, Umgehungs-, Offenlegungs- und Angriffsszenarien bewerten |
| Einkauf / Dienstleistersteuerung | Anbieter, SDKs, Altersdienste, Unterauftragnehmer und Transfers prüfen |
| Kundenservice / Betroffenenrechte | kindgerechte Hilfe, Vertretung, Konflikte und Eskalationen behandeln |
| Audit / Kontrolle | Zielgruppenannahmen, Einstellungen, Rechtewege und Nachweise praktisch testen |
Der Navigator verbindet sechs typische Kontexte mit einem Arbeitsfokus, geeigneten Nachweisen und Warnsignalen. Er speichert keine Eingaben. Das Ergebnis ist weder eine Altersfeststellung noch eine Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit, Schutzbedürftigkeit oder Rechtmäßigkeit.
Informationen werden so gestaltet, dass die tatsächliche Zielgruppe Zweck, wesentliche Folgen und Handlungsmöglichkeiten verstehen kann:
Eine Fassung für Sorgeberechtigte ersetzt nicht automatisch die verständliche Information des Kindes. Umgekehrt darf eine vereinfachte Kinderfassung die vollständigen Pflichtinformationen nicht entfallen lassen.
| riskantes Muster | Schutzanforderung | Test |
|---|---|---|
| Belohnung für unnötige Datenfreigabe | Kernfunktion ohne sachfremde Preisgabe nutzbar | Ablehnungs- und Nutzungstest |
| beschämende oder drohende Ablehnung | neutrale, gleichwertige Entscheidung | Text- und Buttonvergleich |
| vorausgewählte Öffentlichkeit | private beziehungsweise engste Sichtbarkeit als Standard | Neukonto- und Reset-Test |
| wiederholte Zustimmungssuche | begrenzte und begründete erneute Nachfrage | Zeit- und Ereignistest |
| künstliche Verknappung | keine manipulative Dringlichkeit | UX-Review |
| versteckte Kontakt- oder Standortfreigabe | getrennte, verständliche und jederzeit änderbare Kontrolle | Berechtigungs- und Widerrufstest |
| erschwerte Löschung | einfacher, auffindbarer und sicherer Rechteweg | Ende-zu-Ende-Test |
Spielerische Gestaltung ist nicht automatisch unzulässig. Sie darf jedoch nicht dazu dienen, Schutzentscheidungen zu unterlaufen oder die Preisgabe unnötiger Daten zu belohnen.
Standardmäßig werden nur die für den jeweiligen Kernzweck erforderlichen Daten, Funktionen und Sichtbarkeiten aktiviert. Zu prüfen sind insbesondere:
Ein Hinweis „kann in den Einstellungen geändert werden“ kompensiert keine unangemessen offene Standardeinstellung.
Besonders kritisch geprüft werden:
Bei Interessenabwägungen werden vernünftige Erwartungen, Alter, Machtgefälle, langfristige Wirkung und Fähigkeit zur Gegenwehr ausdrücklich berücksichtigt. Ein kommerzielles Interesse erhält nicht allein deshalb Vorrang, weil die Funktion branchenüblich ist.
Bei Gesundheits-, biometrischen, religiösen oder sonstigen Artikel-9-Daten gelten eine zusätzliche Rechtsgrundlagenprüfung und erhöhte Schutzmaßnahmen. Auch nicht in Artikel 9 genannte Angaben können im konkreten Kontext hochsensibel sein, etwa:
Die Schutzbewertung folgt deshalb nicht allein der formalen Datenkategorie, sondern auch möglichem Missbrauch, Reichweite und Folgen.
| Bereich | besonderes Risiko | zusätzliche Prüfung |
|---|---|---|
| Lernplattform / Schule | Leistungsprofile, Abhängigkeit, Elternzugriff | Rechtsgrundlage, Rollen, Sichtbarkeit, Löschung |
| Gesundheits- oder Beratungsdienst | besondere Daten, Notlage, Vertraulichkeit | Artikel 9, Vertretung, sichere Kommunikation |
| Spiel / Community | Kontakte, Chat, Grooming, Veröffentlichung | Moderation, Meldung, private Standards, Alterskonzept |
| Bewerbungs- oder Ausbildungsportal | Machtgefälle und Zukunftschancen | Freiwilligkeit, Zugriff, Fristen, Transparenz |
| Bonus-, Kredit- oder Scoringangebot | finanzielle Verletzlichkeit und Profiling | Interessenabwägung, Artikel 22, Erklärbarkeit |
| Kamera, Zutritt oder Standort | Beobachtung und Bewegungsprofile | Erforderlichkeit, DSFA, Sichtbarkeit, Zugriff |
Vertretung wird nicht mit unbegrenztem Datenzugang gleichgesetzt. Geprüft werden:
Ein Elternkonto erhält nicht automatisch Zugang zu sämtlichen Gesundheits-, Beratungs-, Kommunikations- oder Profildaten. Umgekehrt wird eine Anfrage nicht pauschal abgelehnt, nur weil sie durch eine vertretende Person gestellt wird.
Wenn Einwilligung verwendet wird, werden neben Artikel 8 die allgemeinen Anforderungen an Freiwilligkeit, Bestimmtheit, Informiertheit, aktive Erklärung und Widerruf geprüft. Besonders zu beachten sind:
Ein gespeicherter Haken oder ein Elternkonto belegt nicht automatisch eine wirksame und noch aktuelle Einwilligung.
Rechte werden erreichbar und verständlich ausgestaltet:
Datenschutzprozesse ersetzen keine fachlichen Kinderschutz-, Medizin-, Pflege- oder Notfallprozesse. Schnittstellen und Zuständigkeiten werden dennoch so geregelt, dass Hinweise nicht verloren gehen.
Ein DSFA-Screening wird insbesondere ausgelöst durch:
Das Screening dokumentiert nicht nur einzelne Datenarten, sondern Zweck, Kontext, Machtgefälle, Dauer, Skalierung, Missbrauch und langfristige Folgen.
Vor Einsatz werden mindestens geprüft:
Ein Anbieterlabel „für Kinder geeignet“ ersetzt keine eigene Rechts-, Konfigurations- und Technikprüfung.
| Szenario | Schutzmaßnahme | Testnachweis |
|---|---|---|
| Umgehung der Altersbarriere | risikogerechte Erkennung und sichere Reaktion | Negativ- und Wiederholungstest |
| falsche Elternzuordnung | getrennte Verifizierung und Konfliktweg | Rollen- und Identitätstest |
| Kontoübernahme | starke, angemessene Authentisierung und Wiederherstellung | Wiederherstellungstest |
| öffentliche Offenlegung | private Standards und Warnung vor Reichweitenwechsel | Neukonto- und Freigabetest |
| Kontaktanbahnung durch Fremde | begrenzte Kontaktfunktionen, Meldung und Moderation | Kommunikations- und Sperrtest |
| Missbrauch von Altersnachweisen | getrennte Verarbeitung, kurze Speicherung, Zugriffsschutz | Datenfluss- und Löschtest |
| diskriminierende Fehlklassifikation | Genauigkeitsprüfung und erreichbarer Alternativweg | Gruppen-, Fehler- und Beschwerdetest |
Das organisationsbezogene Register ist in diesem Muster noch nicht befüllt. Es soll mindestens enthalten:
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Prüf-ID / VVT-ID | eindeutige Zuordnung |
| Angebot / Funktion | sachlicher Scope |
| Zielgruppe / Kontext | Alter, Schutzbedürftigkeit, Abhängigkeit |
| Zweck / Daten / Folgen | konkrete Verarbeitung |
| Rechtsgrundlage / Artikel 8 / Zusatznorm | dokumentierte Bewertung |
| anwendbarer Staat / Altersrahmen | geprüfte territoriale Einordnung |
| Information / UX-Test | Fassung, Kanal und Ergebnis |
| Alters- oder Vertretungsmethode | Notwendigkeit, Sicherheit und Frist |
| Voreinstellungen | Sichtbarkeit, Standort, Kontakte, Profiling |
| DSFA / Sicherheit / Maßnahmen | Status und Referenzen |
| Freigabe / Review | Rolle, Datum und Auslöser |
| offene Abweichungen | Owner, Frist und Status |
Im öffentlichen Wiki werden keine realen Minderjährigen-, Gesundheits-, Identitäts-, Familien- oder Vertretungsdaten veröffentlicht.
| Testfall | erwartetes Ergebnis |
|---|---|
| Neuanlage ohne optionale Auswahl | nur notwendige Funktionen und engste Sichtbarkeit aktiv |
| Ablehnung optionaler Verarbeitung | Kernweg bleibt ohne unangemessenen Nachteil nutzbar |
| falsche Altersangabe | definierte risikogerechte Reaktion ohne unnötige Datensammlung |
| Fehlklassifikation | erreichbarer Korrektur- oder Alternativweg |
| Vertretungswechsel | alter Zugriff endet, neuer Zugriff wird geprüft |
| Widerruf | betroffener Zweck endet systemweit und nachvollziehbar |
| Rechteanfrage des Kindes | verständlicher, sicherer und nicht unnötig blockierter Prozess |
| Konflikt zwischen Kind und Vertretung | Eskalation ohne automatische Volloffenlegung |
| Mobil- und Barrierefreiheit | Information, Ablehnung, Hilfe und Rechte bedienbar |
| Anbieter- oder SDK-Änderung | Reviewauslöser erkennt neue Datenflüsse oder Einstellungen |
Tests verwenden möglichst keine produktiven Minderjährigen- oder Gesundheitsdaten. Testumfang, Systemversion, Zielgruppe, Ergebnis und Abweichungen werden dokumentiert.
| Kennzahl | Berechnung | Aussagegrenze |
|---|---|---|
| Schutzprüfungsabdeckung | geprüfte relevante Funktionen / identifizierte relevante Funktionen | bewertet nicht die Qualität der Prüfung |
| sichere Voreinstellungen | erfolgreich getestete Standardkonfigurationen / aktive Konfigurationen | nur für getestete Version |
| Rechtezugänglichkeit | erfolgreich durchlaufene Testfälle / geplante Testfälle | Test ist kein realer Einzelfallnachweis |
| Abweichungsbearbeitung | fristgerecht geschlossene Maßnahmen / fällige Maßnahmen | Abschluss bestätigt nicht automatisch Wirksamkeit |
| Anbieteränderungen | bewertete relevante Änderungen / gemeldete relevante Änderungen | hängt von vollständiger Meldung ab |
| Verständlichkeit | bestandene Zielgruppentests / durchgeführte Tests | kleine Stichprobe ist keine Vollerhebung |
Kennzahlen werden gemeinsam mit Stichprobenumfang, Beschwerden, Fehlklassifikationen und offenen Maßnahmen bewertet.
Ein Review wird mindestens ausgelöst durch:
Als Abweichung gelten beispielsweise eine falsche öffentliche Voreinstellung, übermäßige Altersprüfung, fehlende Vertretungsprüfung, manipulative Einwilligung, nicht erreichbarer Rechteweg oder nicht bewertete Profiling-Funktion.
Der Prozesseigner begrenzt die betroffene Funktion, soweit erforderlich und möglich. Datenschutz, Informationssicherheit, Rechtsfunktion und gegebenenfalls Kinderschutz- oder Fachrollen bewerten Risiken, betroffene Personen, Korrektur, Kommunikation und weitere Eskalation. Eine Datenschutzabweichung ist nicht automatisch ein Kinderschutzfall oder eine Datenschutzverletzung; die Prüfpfade werden bei Bedarf parallel, aber getrennt geführt.
Ein freigegebenes Schutzkonzept belegt nicht automatisch die richtige Konfiguration jeder Produktversion. Ein Altersnachweis belegt nicht automatisch elterliche Verantwortung oder eine wirksame Einwilligung.
| Seite | Funktion |
|---|---|
| Informationspflichten | verständliche und rechtzeitige Information |
| Einwilligungsmanagement | Einwilligung, Widerruf und Nachweis |
| Besondere Kategorien und Strafdaten | sensible Daten und zusätzliche Garantien |
| Rechtsgrundlagenkataster | Rechtsgrundlage und Interessenabwägung |
| Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten | führende Verarbeitung und Zielgruppe |
| Automatisierte Entscheidungen und Profiling | Profiling, Logik, Folgen und Artikel 22 |
| Privacy by Design und by Default | technische und organisatorische Schutzgestaltung |
| DSFA-Prüfregister | Vorprüfung und Status eines voraussichtlich hohen Risikos |
| SMCT-Information | Beschreibung |
|---|---|
| Datenschutzmanagement | Zielgruppen, Verarbeitungen, Rechtsgrundlagen und Schutzmaßnahmen verbinden |
| Datenschutz-Leistungen | Unterstützung bei Verfahren, Texten, DSFA und Kontrollen |
| Pflichten von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern | Rechenschafts- und Nachweispflichten einordnen |
Erstgespräch unter info@smct-management.de vereinbaren
Die SMCT-Links sind ergänzende Fach- und Leistungsinformationen. Maßgeblich bleiben amtliche Rechtsquellen, nationales Recht, die konkrete Gestaltung und die Prüfung des Einzelfalls.
| Entscheidung | Status | erforderliche Rolle |
|---|---|---|
| relevante Angebote und Zielgruppen vollständig identifizieren | offen | Produktverantwortliche und Datenschutzkoordination |
| anwendbare Altersrahmen je Zielmarkt bestätigen | offen | Rechtsfunktion |
| zulässige Alters- und Vertretungsmethoden festlegen | offen | Datenschutz, Sicherheit und Rechtsfunktion |
| Standard für kindgerechte Information und UX-Tests | offen | Kommunikation, UX und Datenschutz |
| verbindliche datenschutzfreundliche Produktvoreinstellungen | offen | Produkt, Entwicklung und Informationssicherheit |
| Rechte-, Konflikt- und Missbrauchswege operationalisieren | offen | Kundenservice, Datenschutz und Fachrollen |
Diese offenen Punkte sind keine bestätigten Mängel einer realen Organisation. Sie zeigen, welche Festlegungen vor einer formalen Freigabe des Musterverfahrens organisationsbezogen zu treffen wären.
| Version | Datum | Änderung | Erstellt/geändert durch | Freigabe | Freigabedatum |
|---|---|---|---|---|---|
| 0.2 | 09.08.2026 | Schutzebenen, Artikel-8-Entscheidung, Altersfeststellung nach EDSA 1/2025, zusätzliche SVG-Schutzkette, interaktiver Schutzpfad-Navigator, Rollen, Voreinstellungen, faire Gestaltung, Vertretungs- und Konfliktfälle, DSFA, Dienstleister, Missbrauchstests, Kennzahlen und Abweichungssteuerung ergänzt | Datenschutzkoordination / Musterrolle | Ausstehend | – |
| 0.1 | 08.08.2026 | Musterverfahren für Kinder und schutzbedürftige Personen mit Zielgruppen-, Einwilligungs-, Transparenz- und Schutzgrundlagen erstellt | Datenschutzkoordination / Musterrolle | Ausstehend | – |