Beispieldokument: Diese Seite ist ein Musterentwurf für die fiktive „Muster GmbH“. Sie enthält keine bestätigten besonderen Daten, Strafdaten, Rechtsgrundlagen oder organisationsbezogenen Schutzmaßnahmen.
Doppelgrundlagenregel: Bei besonderen Kategorien wird neben einer Rechtsgrundlage nach Artikel 6 eine passende Ausnahme nach Artikel 9 Absatz 2 sowie gegebenenfalls eine konkretisierende Vorschrift benötigt.
Strafdatenregel: Artikel 10 ist ein eigener Prüfbereich. Ein berechtigtes Interesse allein erlaubt nicht die Verarbeitung von Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten.
Abgrenzungsregel: „Sensibel“, „vertraulich“ oder „hoher Schutzbedarf“ sind keine Synonyme für Artikel 9 oder Artikel 10. Umgekehrt bleiben falsch eingeordnete, abgeleitete oder in Freitext verborgene Artikel-9- oder Artikel-10-Daten rechtlich nicht unbeachtlich.
| Feld | Wert |
|---|---|
| Dokumenten-ID | DSGVO-MA-02-06 |
| Dokumentenart | Verfahren für Artikel-9- und Artikel-10-Daten |
| Wiki.js-Pfad | /DSGVO/02-Verarbeitungen-und-Rechtsgrundlagen/Besondere-Kategorien-und-Strafdaten |
| Verantwortlich | Prozesseigner / festzulegende Datenschutzkoordination |
| Fachlich geprüft durch | Datenschutzbeauftragte/r, sofern benannt, Rechtsfunktion, Informationssicherheit, Personal und betroffene Fachrollen |
| Freigabe durch | Geschäftsführung beziehungsweise dokumentierte befugte Leitung |
| Status | Entwurf – keine Datenbestände, Rechtsgrundlagen oder Maßnahmen organisationsbezogen bestätigt |
| Version | 0.3 |
| Stand | 09.08.2026 |
| Gültig ab | Nach fachlicher Prüfung und formaler Freigabe |
| Nächste Prüfung | Spätestens zwölf Monate nach Freigabe sowie vor neuen oder wesentlich geänderten Verarbeitungen |
| Schutzklasse | Vertraulich; konkrete Datenbestände und Einzelfälle besonders geschützt |
| DSGVO-Bezug | Insbesondere Artikel 5, 6, 9, 10, 25, 32 und 35 DSGVO |
| Nationaler Bezug | Insbesondere §§ 22 und 26 BDSG; fach-, berufs-, arbeits- und strafrechtliche Vorschriften je Sachverhalt prüfen |
| Schnittstellen | VVT, Rechtsgrundlagenkataster, Einwilligung, Beschäftigtendatenschutz, DSFA, TOM, Zugriffe, Löschung und Vorfälle |
Erhöhte Prüfung für besondere Kategorien und Strafdaten mit Rechtsgrundlage, Zusatzvoraussetzung und wirksamen Garantien. Eigene redaktionelle SVG-Grafik. Zum Vergrößern öffnen.
Das Verfahren stellt sicher, dass besonders eingriffsintensive Daten früh erkannt, rechtlich differenziert geprüft und technisch sowie organisatorisch angemessen geschützt werden. Es unterstützt Prozesseigner, Recht, Datenschutz, IT und Informationssicherheit dabei,
Erfasst sind personenbezogene Daten, aus denen hervorgehen:
Auch abgeleitete Merkmale können erfasst sein, wenn die Verarbeitung eines dieser Merkmale offenbart. Biometrische Daten fallen nur deshalb unter Artikel 9, wenn sie zum Zweck der eindeutigen Identifizierung verarbeitet werden; unabhängig davon können sie weiterhin hochriskant und schutzbedürftig sein.
| Ausgangsdaten / Vorgang | mögliche zusätzliche Aussage | Prüfbedarf |
|---|---|---|
| Krankmeldung oder Rezept | Gesundheitszustand, Diagnose oder Behandlung | Artikel-9-Prüfung, strikte Zweck- und Zugriffsbegrenzung |
| Foto, Stimme oder Verhaltensmuster | biometrisches Merkmal; bei Identifizierungszweck besondere Kategorie | Zweck der biometrischen Verarbeitung ausdrücklich klären |
| Vereins-, Spenden- oder Veranstaltungsdaten | politische, religiöse, weltanschauliche oder gewerkschaftliche Nähe | Kontext, Schlussfolgerung und tatsächliche Nutzung prüfen |
| Standort-, Kauf- oder Kommunikationsdaten | mögliche Ableitung von Gesundheit, Religion oder Sexualität | Profiling, Inferenz und Zweck der Auswertung prüfen |
| Freitext oder Dokumentenanhang | unbeabsichtigte Gesundheits-, Gewerkschafts- oder Strafangabe | Erfassung minimieren, Zugriff und Löschung absichern |
| Test-, Analyse- oder Trainingsdaten | reale sensible Merkmale können in Kopien oder Modellen fortwirken | Notwendigkeit, Pseudonymisierung, Löschung und Modellrisiken prüfen |
Viele Daten können erhebliche Nachteile verursachen, ohne allein deshalb Artikel 9 oder Artikel 10 zu unterfallen. Dazu können je Kontext Finanzdaten, Standortverläufe, private Kommunikation, Identitätsdokumente, Zugangsdaten, Sozialdaten, Leistungsbewertungen, Geschäftsgeheimnisse oder Angaben zu schutzbedürftigen Personen gehören.
| Einordnung | Rechtsprüfung | Schutzprüfung |
|---|---|---|
| Artikel-9-Daten | Artikel 6 plus Ausnahme nach Artikel 9 Absatz 2 und gegebenenfalls konkrete Zusatznorm | regelmäßig erhöhter, risikobasierter Schutz und DSFA-Screening |
| Artikel-10-Daten | Artikel 6 plus behördliche Aufsicht oder ausdrückliche unions-/mitgliedstaatliche Erlaubnis mit Garantien | besonders enge Zwecke, Zugriffe, Richtigkeit, Fristen und Empfänger |
| sonstige sensible Daten | Artikel 5 und 6 sowie weitere einschlägige Vorschriften | Schutz nach tatsächlichem Risiko; Artikel 9/10 nicht künstlich anwenden |
| Einordnung offen | keine Freigabe auf Basis einer Vermutung | Datenfluss stoppen oder begrenzen, fachlich klären und Entscheidung dokumentieren |
Drei getrennte Prüfpfade: Datenkategorie bestimmen, passende Rechtskette dokumentieren und Schutzmaßnahmen am tatsächlichen Risiko ausrichten. Eigene redaktionelle SVG-Grafik. Zum Vergrößern öffnen.
| Buchstabe | Prüfgruppe | zentrale Voraussetzung |
|---|---|---|
| a | ausdrückliche Einwilligung | freiwillig, bestimmt, informiert, ausdrücklich und rechtlich nicht ausgeschlossen |
| b | Arbeitsrecht, soziale Sicherheit und Sozialschutz | unions- oder mitgliedstaatliche Grundlage beziehungsweise Kollektivvereinbarung und angemessene Garantien |
| c | lebenswichtige Interessen | Person ist körperlich oder rechtlich außerstande einzuwilligen |
| d | bestimmte nicht gewinnorientierte Organisationen | zulässige Tätigkeit, begrenzter Personenkreis, Garantien und keine externe Offenlegung ohne Einwilligung |
| e | offensichtlich öffentlich gemachte Daten | konkrete Daten wurden von der betroffenen Person selbst offensichtlich öffentlich gemacht |
| f | Rechtsansprüche und Gerichte | Erforderlichkeit für Geltendmachung, Ausübung, Verteidigung oder justizielle Tätigkeit |
| g | erhebliches öffentliches Interesse | gesetzliche Grundlage, Verhältnismäßigkeit, Wesensgehalt und spezifische Maßnahmen |
| h | Gesundheit, Arbeitsfähigkeit, Versorgung und Systeme | Rechts- oder Vertragsgrundlage, Berufsgeheimnis und Fachvoraussetzungen |
| i | öffentliches Interesse im Bereich öffentliche Gesundheit | gesetzliche Grundlage und spezifische Garantien, insbesondere Berufsgeheimnis |
| j | Archiv, Forschung und Statistik | gesetzliche Grundlage, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Garantien nach Artikel 89 |
Die genaue Variante wird dokumentiert. Allgemeine Begriffe wie „Personalverwaltung“, „Gesundheit“ oder „Forschung“ ersetzen die Voraussetzungen nicht.
Unabhängig vom Buchstaben werden mindestens festgehalten:
Eine ausdrückliche Einwilligung nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a benötigt zusätzlich zu den allgemeinen Einwilligungsanforderungen eine eindeutige ausdrückliche Erklärung für die besondere Datenverarbeitung. Vor Verwendung werden insbesondere geprüft:
Im Beschäftigungsverhältnis und in anderen Abhängigkeitssituationen ist die Freiwilligkeit besonders sorgfältig zu beurteilen. Ein unterschriebenes Formular heilt keine strukturell unfreiwillige oder unbestimmte Verarbeitung.
Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe e wird eng und sachverhaltsbezogen geprüft. Dass Informationen im Internet auffindbar, durch Dritte veröffentlicht oder technisch abrufbar sind, genügt nicht automatisch. Dokumentiert wird, wodurch die betroffene Person die konkreten Daten selbst offensichtlich öffentlich gemacht hat und weshalb Zweck, Umfang und weitere Verarbeitung davon gedeckt sein sollen.
Soweit § 22 BDSG einschlägig ist, werden Tatbestand und angemessene spezifische Maßnahmen konkret zugeordnet. Dazu können abhängig vom Risiko gehören:
Eine Liste geplanter Maßnahmen ist noch kein Umsetzungs- oder Wirksamkeitsnachweis.
Bei besonderen Kategorien im Beschäftigungskontext werden insbesondere § 26 Absatz 3 BDSG, arbeitsrechtliche Erforderlichkeit, Beteiligungsrechte und Abhängigkeitsverhältnisse geprüft. Gesundheits-, Schwerbehinderten-, Gewerkschafts- oder biometrische Daten werden organisatorisch und technisch soweit möglich von allgemeinen Personaldaten getrennt.
Mindestens werden Zweckrollen unterschieden: Führungskraft, Personaladministration, Arbeitsschutz, Betriebsarzt, Schwerbehindertenvertretung, Entgeltabrechnung, Rechtsfunktion und IT benötigen nicht automatisch dieselben Informationen. Wo eine Ja-/Nein- oder Funktionsaussage genügt, werden Diagnosen oder Detailbefunde nicht weitergegeben.
Gesundheitsdaten umfassen nicht nur Diagnosen. Auch Informationen über körperlichen oder geistigen Zustand, Behandlung, Medikation, Arbeitsfähigkeit oder die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen können erfasst sein. Abrechnung, Terminverwaltung, betriebliche Eingliederung, Arbeitsschutz und medizinische Behandlung haben unterschiedliche Zwecke, Rollen und Rechtsgrundlagen.
Genetische Daten können Aussagen über ererbte oder erworbene genetische Eigenschaften sowie familiäre Bezüge ermöglichen. Vor Verarbeitung werden besondere Fachgesetze, Aussagegrenzen, Familienbezug, langfristige Risiken, Zugriff und Zweckbindung geprüft. Eine Pseudonymisierung reduziert Risiken, beseitigt aber nicht automatisch den Personenbezug.
Fingerabdruck, Gesicht, Stimme oder Verhaltensmerkmale sind nicht automatisch Artikel-9-Daten. Entscheidend ist insbesondere, ob eine spezifische technische Verarbeitung zur eindeutigen Identifizierung erfolgt. Unabhängig von der Einordnung werden Alternativen, Fehlerraten, Spoofing, Templatespeicherung, zentrale Datenbanken, Löschbarkeit und Folgen einer Kompromittierung bewertet.
Der Prüfbereich umfasst Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten sowie damit zusammenhängende Sicherungsmaßregeln. Dokumentiert werden:
Ein umfassendes Register strafrechtlicher Verurteilungen wird nur unter behördlicher Aufsicht geführt.
Eine Meldung, ein Verdacht, ein laufendes Verfahren, eine Einstellung, ein Freispruch und eine rechtskräftige Verurteilung haben unterschiedliche Aussagekraft. Quelle, Verfahrensstand, Aktualität, Gegenäußerung, Unschuldsvermutung und Korrekturmöglichkeit werden sichtbar dokumentiert. Ungeprüfte Anschuldigungen werden nicht wie feststehende Tatsachen behandelt.
Vor Anforderung oder Speicherung werden mindestens geprüft:
Ein allgemeines Sicherheitsinteresse oder „übliche Praxis“ ersetzt die Artikel-10-Befugnis nicht.
Die Prüfung erfolgt bei:
Freitext kann unvorhergesehen sensible Angaben enthalten. Solche Felder werden minimiert, gekennzeichnet und geschützt.
Der Prüfpfad unterstützt die erste Einordnung einer Datenart und zeigt den erforderlichen Prüfstrang. Er trifft keine Entscheidung über Rechtsgrundlage, Artikel-9-Ausnahme, Artikel-10-Befugnis, DSFA-Pflicht oder Zulässigkeit. Eingaben werden nicht gespeichert.
| Schutzbereich | Beispiele, organisationsbezogen zu prüfen |
|---|---|
| Datenminimierung | Pflichtfelder begrenzen, Freitext vermeiden, früh löschen oder anonymisieren |
| Zugriff | Need-to-know, getrennte Rollen, starke Authentisierung, regelmäßige Reviews |
| Speicherung | getrennte Bereiche, Verschlüsselung, sichere Schlüsselverwaltung |
| Übertragung | freigegebene Kanäle, Ende-zu-Ende-Schutz soweit erforderlich, Empfängerprüfung |
| Protokollierung | Zugriff und Änderung nachvollziehbar, Protokolldaten selbst geschützt |
| Dienstleister | dokumentierte Weisungen, besonders befugte Rollen, Unterauftragnehmerkontrolle |
| Verfügbarkeit | gesicherte Wiederherstellung nach Schutzbedarf, regelmäßig getestete Verfahren |
| Löschung | kurze begründete Fristen, sichere Löschung, Einschränkung bei Aufbewahrungspflicht |
| Verarbeitungsschritt | zusätzliche Leitfragen |
|---|---|
| Erhebung | ist die besondere Angabe zwingend, verständlich bezeichnet und gegen freiwilligen Freitext abgrenzbar? |
| Prüfung / Entscheidung | benötigen Entscheidende den Detailwert oder reicht eine reduzierte Ergebnisaussage? |
| Speicherung | sind besondere Daten logisch oder physisch getrennt, verschlüsselt und mit engen Rollen geschützt? |
| Nutzung | verhindern Oberfläche, Export und Suchfunktion eine unnötige Sichtbarkeit? |
| Übermittlung | sind Empfängerrolle, Berufsgeheimnis, Befugnis, Kanal und Drittlandbezug geprüft? |
| Analyse / KI | werden Inferenz, Trainingskopien, Modellmemorierung, Fehlklassifikation und diskriminierende Folgen bewertet? |
| Test | werden reale besondere Daten vermieden oder streng begründet, pseudonymisiert und nach Testende gelöscht? |
| Archiv / Löschung | sind Sperrung, Rechtsverteidigung, Backups, Indizes und abgeleitete Datensätze einbezogen? |
Eine konkrete Matrix unterscheidet mindestens Lesen, Erfassen, Ändern, Freigeben, Exportieren, Administrieren und Löschen. Technische Administratorrechte bedeuten nicht automatisch fachliche Einsichtsberechtigung. Besonders privilegierte Zugriffe werden protokolliert, regelmäßig geprüft und bei Rollenwechsel unverzüglich angepasst.
Ein DSFA-Screening bewertet insbesondere Umfang, Systematik, neue Technologien, Profiling, schutzbedürftige Personen, Zusammenführung und Folgen. Maßnahmen werden vor Produktivbetrieb entwickelt, getestet und standardmäßig datensparsam konfiguriert.
Die umfangreiche Verarbeitung von Artikel-9- oder Artikel-10-Daten ist in Artikel 35 Absatz 3 Buchstabe b ausdrücklich als Fall einer erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzung genannt. Auch unterhalb dieser Schwelle können mehrere Risikomerkmale eine vertiefte Bewertung erfordern. Das Screening dokumentiert nicht nur das Ergebnis, sondern Datenumfang, Betroffenengruppen, Technik, Kontext, Folgen, vorhandene Maßnahmen und offene Unsicherheiten.
Vor Offenlegung oder Zugriff werden geprüft:
Eine vertragliche Vertraulichkeitsklausel ersetzt keine Rechtsgrundlage oder Zusatzvoraussetzung.
Fristen werden je Zweck, Datenart und Rechtsbezug festgelegt. Für jede Frist werden Beginn, Ereignis, Rechtsgrund, Sperrbedarf, Systeme, Kopien, Backups und Löschverantwortung dokumentiert. Besondere Kategorien oder Strafdaten werden nicht vorsorglich unbegrenzt aufbewahrt.
Bei Rechtsverteidigung oder gesetzlicher Pflicht kann eine eingeschränkte Aufbewahrung erforderlich sein. Dann werden produktive Nutzung, Zugriffe und weitere Verarbeitung soweit möglich gesperrt. Nach Wegfall des Grundes wird die Löschung erneut ausgelöst und nachgewiesen.
Bei Verlust, Fehlversand, unzulässigem Zugriff oder Offenlegung können Art, Kontext und mögliche soziale, berufliche, finanzielle oder körperliche Folgen die Risikobewertung wesentlich erhöhen. Der Vorfallprozess erfasst deshalb unverzüglich:
Bei Auskunft, Berichtigung, Einschränkung oder Löschung werden Identität, sichere Kommunikation und Rechte Dritter besonders geschützt. Antworten dürfen die betroffene Person nicht durch unsichere Übermittlung einem zusätzlichen Risiko aussetzen.
Das organisationsbezogene Register ist noch nicht befüllt. Vorgesehene Felder:
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Prüf-ID / VVT-ID | eindeutige Zuordnung |
| Datenart / Aussagegehalt | Artikel 9, Artikel 10 oder sonstiger erhöhter Schutz |
| Zweck / Erforderlichkeit | konkrete Begründung |
| Artikel-6-Grundlage | allgemeine Rechtsgrundlage |
| Artikel-9-Ausnahme / Artikel-10-Befugnis | zusätzliche Voraussetzung |
| Fach- und Nationalrecht | konkrete Fundstellen |
| Schutzmaßnahmen / Nachweise | geschützte Referenzen |
| DSFA-Screening | Ergebnis und Begründung |
| Freigabe / Review | Rolle, Datum und Auslöser |
Ergänzend werden je nach Sachverhalt Datenquelle, Inferenz, Empfängerrolle, Drittlandbezug, Berufsgeheimnis, Aufbewahrungsereignis, bekannte Einschränkung und Vorfallreferenz aufgenommen. Das öffentliche Wiki führt nur Struktur und Status; konkrete Registereinträge und Originalnachweise bleiben geschützt.
Ein belastbarer Nachweis bezeichnet mindestens Datenart, Zweck, Scope, Systemversion, Rechtsgrundlagenkette, prüfende Rolle, Datum und Ergebnis. Zusätzlich werden Referenzen auf tatsächlich umgesetzte Maßnahmen geführt, beispielsweise:
Eine Richtlinie, geplante Maßnahme oder Systembeschreibung belegt keine tatsächliche Umsetzung. Ein einzelner erfolgreicher Test belegt nur den geprüften Scope und Zeitpunkt, nicht dauerhafte Wirksamkeit.
| Seite | Funktion |
|---|---|
| Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten | Datenkategorien, Zwecke, Empfänger und Fristen |
| Rechtsgrundlagenkataster | Artikel 6 und Zusatznormen |
| Einwilligungsmanagement | ausdrückliche Einwilligung, soweit geeignet |
| Zweckänderung und Kompatibilitätsprüfung | zusätzlicher Prüfbedarf bei neuen Zwecken |
| Kinder und Schutzbedürftige | erhöhte Risiken und zielgruppengerechter Schutz |
| Testdaten, Anonymisierung und Pseudonymisierung | strenge Auswahl und Schutz sensibler Test- und Analysedaten |
| Datenschutz-Folgenabschätzung | vertiefte Risikobewertung und Maßnahmen bei voraussichtlich hohem Risiko |
| DSFA-Prüfregister | dokumentierte Screening- und Freigabeentscheidungen |
| Technische und organisatorische Maßnahmen | Umsetzung und Wirksamkeitsnachweise erhöhter Schutzmaßnahmen |
| Auftragsverarbeitung | Weisungen, Dienstleister, Unterauftragnehmer und Kontrollrechte |
| Drittlandtransfers | Transfergrundlage und ergänzende Maßnahmen |
| Meldeweg für Datenschutzverletzungen | unverzügliche Meldung und geschützte Vorfallbearbeitung |
Erstgespräch unter info@smct-management.de vereinbaren
Eine ausgefüllte Prüftabelle, eine benannte Ausnahme oder eine geplante Schutzmaßnahme bestätigt noch keine zulässige und wirksame Verarbeitung. Freigabe setzt die organisationsbezogene Rechtsprüfung und nachgewiesene Umsetzung voraus.
| Version | Datum | Änderung | Erstellt/geändert durch | Freigabe |
|---|---|---|---|---|
| 0.3 | 09.08.2026 | Abgrenzung Artikel 9, Artikel 10 und sonstige sensible Daten, zweite SVG-Übersicht, Einwilligungs- und Öffentlichkeitsprüfung, Gesundheits-, Genetik-, Biometrie- und Strafdatenpraxis, interaktiven Datenarten-Prüfpfad mit DSFA-Signalen, Schutz nach Lebenszyklus, Empfänger, Fristen, Vorfälle, Nachweisqualität und Freigabeprüfung ergänzt; amtliche und interne Links aktualisiert | Datenschutzkoordination / Musterrolle | Ausstehend |
| 0.2 | 08.08.2026 | Testdaten-, Anonymisierungs- und Pseudonymisierungsverfahren für sensible Daten verknüpft | Datenschutzkoordination / Musterrolle | Ausstehend |
| 0.1 | 08.08.2026 | Musterverfahren für besondere Kategorien und Strafdaten erstellt | Datenschutzkoordination / Musterrolle | Ausstehend |