Kein öffentlicher Download: Veröffentlicht wird nur das Struktur- und Qualitätsmodell. Die editierbare DSFA-Arbeitsdatei wird nach Einordnung des Vorhabens geschützt bereitgestellt.
Entscheidungsregel: Eine Vorlage ersetzt weder das DSFA-Screening noch die fachliche Bewertung, Beratung des DSB oder erforderliche vorherige Konsultation.
| Feld | Wert |
|---|---|
| Dokumenten-ID | DSGVO-VOR-09-03 |
| Dokumentenart | Strukturmodell für Datenschutz-Folgenabschätzungen |
| Wiki.js-Pfad | /DSGVO/09-Vorlagen-und-Archiv/DSFA-Vorlage |
| Status | Entwurf – keine reale DSFA oder Freigabe enthalten |
| Version / Stand | 1.0 / 09.08.2026 |
| Schutzklasse | Öffentliches Feldmodell; reale DSFA und Anlagen vertraulich |
| DSGVO-Bezug | Artikel 35 und 36 DSGVO |
DSFA vollständig beschreiben, Risiken für Menschen bewerten und Restrisiken entscheiden. Eigene redaktionelle SVG-Grafik. Zum Vergrößern öffnen.
| Abschnitt | Was überzeugend dokumentiert wird | Unzureichend wäre |
|---|---|---|
| Vorhaben | Zweck, fachlicher Nutzen, Beteiligte, Technik, Datenfluss und geplante Änderung | bloßer Projektname |
| Screening | konkrete Kriterien und begründete Entscheidung | „DSFA nicht erforderlich“ ohne Prüfung |
| Notwendigkeit | weshalb Daten, Umfang, Dauer und Zugriffe erforderlich sind | pauschaler Verweis auf Vertrag oder Einwilligung |
| Risiko | Szenarien aus Sicht der Menschen, Ursachen und mögliche Folgen | reine IT-Risikoliste für das Unternehmen |
| Maßnahmen | Bezug zum Szenario, Owner, Termin, Status und Prüfkriterium | allgemeine TOM-Aufzählung |
| Restrisiko | Bewertung nach nachweislich umgesetzten Maßnahmen | geplante Maßnahmen als bereits wirksam behandeln |
| Entscheidung | Freigabe, Auflagen, DSB-Beratung und gegebenenfalls Konsultation | informelle Projektfreigabe ohne Datenschutzentscheidung |
Nicht jedes neue System erfordert automatisch eine DSFA. Umgekehrt darf ein Projekt nicht allein deshalb ohne DSFA starten, weil ein Anbieter ein Zertifikat vorlegt. Zunächst werden Art, Umfang, Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie mögliche hohe Risiken für Rechte und Freiheiten geprüft. Dazu gehören beispielsweise umfangreiche Überwachung, sensible Daten, besonders schutzbedürftige Personen, systematische Bewertung oder neue Technologien im konkreten Zusammenhang.
Der Screeningvermerk bleibt auch dann erhalten, wenn das Ergebnis „keine DSFA erforderlich“ lautet. Er enthält die geprüften Kriterien, Informationsquellen, offene Annahmen, beteiligten Rollen, das Datum und einen Reviewauslöser. Ändert sich das Vorhaben wesentlich, wird nicht die alte Entscheidung fortgeschrieben, sondern erneut geprüft.
Eine Organisation möchte Bewerbungen durch ein extern betriebenes System priorisieren lassen. Die DSFA darf sich nicht auf den Satz „Daten werden verschlüsselt“ beschränken. Sie muss unter anderem klären:
Die Risikoszenarien werden jeweils mit betroffener Personengruppe, Ereignis, Ursache, möglicher Folge und bestehenden Kontrollen beschrieben. Erst dann lassen sich geeignete Maßnahmen und aussagekräftige Tests festlegen.
Risiken werden aus Sicht betroffener Personen beschrieben, nicht nur als Unternehmensschaden. Maßnahmen werden nicht allein als geplant angerechnet. Restrisiko und Abweichungen sind sichtbar; gegenteilige Einschätzungen des DSB werden dokumentiert. Änderungen an Zweck, Daten, Modell, Anbieter, Standort oder Schutzmaßnahmen lösen eine Prüfung aus.
Eine DSFA ist nicht freigabereif, solange mindestens einer der folgenden Punkte offen ist:
Die DSFA erhält eine eindeutige ID und verweist auf VVT, Rechtsgrundlagen, Datenfluss, TOM, Verträge, Tests und Maßnahmenplan. Vertrauliche Anlagen werden nur referenziert. Änderungen werden in einer nachvollziehbaren Historie dokumentiert.
Mindestens anlassbezogen wird geprüft, ob die tatsächliche Verarbeitung noch der bewerteten Fassung entspricht. Auslöser sind etwa neue Zwecke, Datenquellen, Modelle, Schnittstellen, Empfänger, Länder, Personengruppen, Sicherheitsarchitekturen oder Erkenntnisse aus Vorfällen und Beschwerden.
| Version | Datum | Änderung | Freigabe |
|---|---|---|---|
| 1.0 | 09.08.2026 | Bearbeitungstiefe, Entscheidungsweg, Praxisfall, Freigabegate und Review ergänzt | Ausstehend |
| 0.1 | 08.08.2026 | Öffentliches DSFA-Strukturmodell erstellt | Ausstehend |