Redaktionelle Orientierung: Diese Seite erfasst alle 99 Artikel der DSGVO mit ihrem amtlichen deutschen Titel und einer verständlichen Kurzbeschreibung. Die Kurzbeschreibungen sind keine amtliche Auslegung, keine Rechtsberatung und kein Ersatz für den vollständigen Wortlaut, die Erwägungsgründe, Rechtsprechung, Leitlinien oder anwendbares nationales Recht.
| Feld | Wert |
|---|---|
| Dokumenten-ID | DSGVO-TOOL-00-02 |
| Dokumentenart | Interaktive Rechtsquellen- und Navigationsseite |
| Wiki.js-Pfad | /DSGVO/00-Start-und-Navigation/DSGVO-Artikel-Navigator |
| Verantwortlich | Datenschutzkoordination / Redaktion des Muster-Wikis |
| Fachlich geprüft durch | Datenschutzbeauftragte/r, sofern benannt, und Rechtsfunktion |
| Freigabe durch | Geschäftsführung beziehungsweise festgelegte Freigaberolle |
| Status | Entwurf – redaktionelle Orientierung, kein amtlicher Gesetzestext |
| Version | 0.1 |
| Stand | 10.08.2026 |
| Nächste Prüfung | Bei Änderung der DSGVO, Berichtigung der amtlichen Fassung oder wesentlicher neuer Auslegung |
| Schutzklasse | Öffentliches Muster ohne organisations- oder personenbezogene Daten |
| Führende Rechtsquelle | Konsolidierte amtliche Fassung der Verordnung (EU) 2016/679 bei EUR-Lex |
| Umfang | Artikel 1 bis 99 in Kapitel I bis XI; Erwägungsgründe werden nicht wiedergegeben |
| Schnittstellen | Geltungsbereich, Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte, VVT, Auftragsverarbeitung, Drittlandtransfer, TOM, DSFA, Datenschutzverletzungen, Aufsicht und spezielle Verarbeitungen |
Alle 99 Artikel suchen, thematisch filtern und passenden Datenschutzprozessen zuordnen. Eigene redaktionelle SVG-Grafik. Zum Vergrößern öffnen.
Der Navigator bildet jeden Artikel von Artikel 1 bis Artikel 99 genau einmal ab. Die Such- und Filterfunktionen wirken gemeinsam. Ein Treffer zeigt zunächst Artikelnummer, amtlichen Titel, Kapitel und Themenfeld. Nach dem Öffnen erscheinen die redaktionelle Kurzbeschreibung und – soweit vorhanden – die passende Fachseite des Muster-Wikis.
Technischer Betrieb: Der Baustein speichert keine Suchbegriffe, setzt keine Cookies und trifft keine automatische Rechtsentscheidung. Seine kontrollierten lokalen Quellen sind
Technische-Bausteine/dsgvo-artikel-navigator.jsundTechnische-Bausteine/dsgvo-artikel-navigator.css.
| Kapitel | Artikel | Inhalt | Typische Leserfrage |
|---|---|---|---|
| I – Allgemeine Bestimmungen | 1–4 | Ziele, Anwendungsbereiche und Begriffe | Gilt die DSGVO und was bedeuten die zentralen Begriffe? |
| II – Grundsätze | 5–11 | Grundsätze, Rechtsgrundlagen und besondere Daten | Warum darf verarbeitet werden und welche Zusatzbedingungen gelten? |
| III – Rechte betroffener Personen | 12–23 | Transparenz, Information und Betroffenenrechte | Welche Informationen und Reaktionsprozesse müssen bereitstehen? |
| IV – Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter | 24–43 | Governance, Nachweise, Sicherheit, DSFA, DSB, Verhaltensregeln und Zertifizierung | Wer muss was organisieren, umsetzen, prüfen und nachweisen? |
| V – Drittlandübermittlungen | 44–50 | Angemessenheit, Garantien, BCR, Ausnahmen und internationale Kooperation | Unter welchen Bedingungen dürfen Daten in Drittländer gelangen? |
| VI – Unabhängige Aufsichtsbehörden | 51–59 | Aufbau, Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse | Welche Behörde ist zuständig und was darf sie tun? |
| VII – Zusammenarbeit und Kohärenz | 60–76 | Zusammenarbeit der Behörden und Europäischer Datenschutzausschuss | Wie werden grenzüberschreitende Sachverhalte einheitlich behandelt? |
| VIII – Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen | 77–84 | Beschwerde, Gerichtsverfahren, Schadenersatz, Geldbußen und Sanktionen | Welche Rechtsbehelfe und Folgen können entstehen? |
| IX – Besondere Verarbeitungssituationen | 85–91 | Meinungsfreiheit, amtliche Dokumente, Beschäftigung, Forschung, Geheimnisse und Kirchen | Welche Sonderregeln oder nationalen Ergänzungen sind zu beachten? |
| X – Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte | 92–93 | Befugnisübertragung und Ausschussverfahren | Wie werden ergänzende Rechtsakte der Kommission gesteuert? |
| XI – Schlussbestimmungen | 94–99 | Ablösung früheren Rechts, Verhältnis zu Spezialrecht, Überprüfung und Anwendung | Wie fügt sich die DSGVO in bestehendes und künftiges Unionsrecht ein? |
| Anlass | Startartikel | Weitere häufig relevante Artikel | Führende Wiki-Seite |
|---|---|---|---|
| neue Verarbeitung einführen | 5, 6 und 24 | 13/14, 25, 30, 32 und gegebenenfalls 35 | Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten |
| Einwilligung einsetzen | 6 und 7 | 8 bei Kindern, 9 bei besonderen Kategorien sowie 12/13 | Einwilligungsmanagement |
| Betroffenenanfrage bearbeiten | 12 | je nach Anliegen 15 bis 22; gegebenenfalls 23 | Betroffenenanfragen und Identitätsprüfung |
| Dienstleister beauftragen | 28 | 29, 30 und 32; bei Drittlandbezug 44 bis 49 | Auftragsverarbeitung |
| Sicherheitsmaßnahme planen | 24, 25 und 32 | je nach Risiko 35 und 36 | Technische und organisatorische Maßnahmen |
| Datenschutzverletzung bewerten | 32 und 33 | bei hohem Risiko zusätzlich 34 | Bewertung von Datenschutzverletzungen |
| Drittlandtransfer prüfen | 44 | 45 bis 49 sowie die sonstigen DSGVO-Anforderungen | Drittlandtransfers |
| Beschäftigtendaten verarbeiten | 5, 6 und 88 | je nach Daten 9/10, ferner nationales Recht | Beschäftigtendatenschutz |
Die Tabelle nennt Einstiegspunkte, keine abschließenden Artikelketten. Eine Verarbeitung kann gleichzeitig mehrere Zwecke, Rechtsgrundlagen, Personengruppen, Systeme, Empfänger und Risiken betreffen.
| Ebene | Zweck | Verbindlichkeit |
|---|---|---|
| Artikeltitel | schnelle und vollständige Orientierung über alle 99 Artikel | Titel folgen der geprüften amtlichen deutschen Fassung |
| redaktionelle Kurzbeschreibung | verständlicher Einstieg in Regelungsgegenstand und Praxisbezug | nicht amtlich; keine vollständige Tatbestands- oder Ausnahmeprüfung |
| interne Wiki-Seite | Methode, Rollen, Ablauf, Register und Nachweise beschreiben | Musterentwurf bis zur organisationsbezogenen Prüfung und Freigabe |
| amtlicher Wortlaut | verbindliche Ausgangsquelle für die Rechtsprüfung | EUR-Lex-Fassung einschließlich Berichtigungen beachten |
| Rechtsprechung und Leitlinien | Auslegung und Anwendung konkretisieren | Aktualität, Zuständigkeit und konkreten Sachverhalt prüfen |
Die DSGVO gilt unmittelbar, enthält aber zahlreiche Öffnungsklauseln und Verweise auf das Recht der Mitgliedstaaten. In Deutschland können deshalb zusätzlich insbesondere das BDSG, Landesdatenschutzgesetze sowie arbeits-, sozial-, gesundheits-, telekommunikations-, medien- und andere bereichsspezifische Regelungen relevant sein. Artikel 88 zum Beschäftigungskontext oder Artikel 89 zu Forschung und Statistik lassen sich ohne diese Ergänzungen nicht zuverlässig organisationsbezogen anwenden.
Der Navigator bildet daher bewusst nur die Artikelstruktur der DSGVO ab. Eine eigene BDSG-Übersicht sollte getrennt gepflegt und über eindeutige Querverweise verbunden werden, damit europäische und nationale Rechtsgrundlagen nicht vermischt werden.
Der Rechtsstand und die Verfügbarkeit einer konsolidierten Fassung sind vor einer fachlichen oder rechtlichen Entscheidung erneut zu prüfen.
| Version | Datum | Änderung | Erstellt/geändert durch | Freigabe | Freigabedatum |
|---|---|---|---|---|---|
| 0.1 | 10.08.2026 | Neue Übersichtsseite mit allen 99 Artikeln, elf Kapiteln, amtlichen Artikeltiteln, redaktionellen Kurzbeschreibungen, Suche, Themen- und Praxisfiltern sowie internen Prozessverweisen erstellt | Datenschutzkoordination / Musterrolle | Ausstehend | – |
Seite 1 von 1 · DSGVO-TOOL-00-02 · Version 0.1