Beispieldokument: Diese Seite ist ein Musterentwurf für die fiktive „Muster GmbH“. Sie enthält keine freigegebene Zweckänderung, Rechtsbewertung oder organisationsbezogene Kompatibilitätsentscheidung.
Vorabregel: Eine Weiterverarbeitung für einen anderen Zweck beginnt erst nach dokumentierter Prüfung des tatsächlichen Sachverhalts, des zulässigen Rechtswegs, der Transparenz, der Risiken und der erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Entscheidungsgrenze: Artikel 6 Absatz 4 DSGVO ist keine eigenständige Universal-Rechtsgrundlage. Eine Kompatibilitätsprüfung ersetzt weder eine erforderliche Einwilligung noch eine ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis, eine Voraussetzung nach Artikel 9 oder 10 DSGVO, eine Interessenabwägung, eine DSFA oder andere bereichsspezifische Anforderungen.
| Feld | Wert |
|---|---|
| Dokumenten-ID | DSGVO-MA-02-05 |
| Dokumentenart | Verfahren, Prüfhilfe und Entscheidungsnachweis für Zweckänderungen |
| Wiki.js-Pfad | /DSGVO/02-Verarbeitungen-und-Rechtsgrundlagen/Zweckaenderung-und-Kompatibilitaetspruefung |
| Verantwortlich | Prozesseigner / festzulegende Datenschutzkoordination |
| Fachlich geprüft durch | Datenschutzbeauftragte/r, sofern benannt, Rechtsfunktion, Informationssicherheit und betroffene Fachrollen |
| Freigabe durch | Geschäftsführung beziehungsweise dokumentierte befugte Leitung |
| Status | Entwurf – keine organisationsbezogenen Zweckänderungen oder Entscheidungen freigegeben |
| Version | 1.0 |
| Stand | 09.08.2026 |
| Gültig ab | Nach fachlicher Prüfung und formaler Freigabe |
| Nächste Prüfung | Spätestens zwölf Monate nach Freigabe sowie bei Rechts-, Prozess-, System- oder Risikoveränderungen |
| Schutzklasse | Intern; Entscheidungsakten können vertrauliche Rechts-, Risiko- und Systemangaben enthalten |
| DSGVO-Bezug | Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b, Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 4, Artikel 13 Absatz 3, Artikel 14 Absatz 4 und gegebenenfalls Artikel 9, 10, 21, 22, 25, 32, 35 und 89 DSGVO |
| Nationaler Bezug | Ergänzende gesetzliche Zweckänderungsregelungen, insbesondere BDSG und Fachrecht, je Verantwortlichem und Sachverhalt prüfen |
| Führende Quelle | Gelenkte Zweckänderungsakte mit VVT-ID, Sachverhalt, Rechtsweg, Bewertung, Auflagen, Freigabe und Nachweisen |
| Schnittstellen | VVT, Rechtsgrundlagenkataster, Informationspflichten, Betroffenenrechte, DSFA, TOM, Empfänger, Transfers, Löschung, Projekte und Änderungen |
Kontrollierter Entscheidungsweg für einen neuen Verarbeitungszweck mit dokumentierter Rechts-, Risiko- und Umsetzungsprüfung. Eigene redaktionelle SVG-Grafik. Zum Vergrößern öffnen.
Das Verfahren verhindert, dass vorhandene Daten schleichend für zusätzliche Zwecke genutzt werden, ohne dass die Folgen für betroffene Personen und die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erneut betrachtet werden. Es beantwortet nicht nur die Frage, ob zwei Zwecke „ähnlich“ klingen, sondern erzeugt eine belastbare Entscheidungsakte.
Am Ende muss nachvollziehbar sein:
Eine positive Entscheidung ist keine pauschale Erlaubnis für spätere Erweiterungen. Sie gilt nur für den dokumentierten Sachverhalt, die benannten Daten, Personengruppen, Empfänger, Systeme und Bedingungen.
Nicht jede technische oder organisatorische Änderung ist automatisch ein neuer Zweck. Umgekehrt kann eine unveränderte Software einen völlig neuen Verwendungszweck erhalten. Entscheidend ist, warum die Daten verarbeitet werden und welche Wirkung die Nutzung für betroffene Personen entfaltet.
| Veränderung | erste Einordnung | erforderliche Prüfung |
|---|---|---|
| Austausch einer Software bei gleichem fachlichem Zweck | möglicherweise nur Mitteländerung | Datenfluss, Dienstleister, Transfer, TOM, Löschung und Information dennoch prüfen |
| zusätzliche Auswertung für denselben eng beschriebenen Leistungszweck | Abgrenzungsfrage | prüfen, ob Zweckbeschreibung, Erwartung und Erforderlichkeit die Auswertung tatsächlich umfassen |
| Nutzung von Vertragsdaten für personalisierte Werbung | regelmäßig zusätzlicher Zweck | Rechtsweg, Erwartungen, Widerspruch, Transparenz und Kompatibilität vertieft prüfen |
| Verwendung von Personaldaten zur Leistungs- oder Verhaltensbewertung | erhebliche Zweck- und Wirkungsänderung möglich | Beschäftigtendatenschutz, Mitbestimmung, Erforderlichkeit, Risiken und DSFA-Screening prüfen |
| Nutzung von Supportfällen zum Training eines KI-Systems | neuer Analyse- oder Entwicklungszweck möglich | Datenminimierung, Rechtsgrundlage, Rollen, Modellrisiken, Transfers und Betroffenenfolgen prüfen |
| längere Speicherung ausschließlich wegen gesetzlicher Aufbewahrung | gesetzlich bestimmter Anschlusszweck möglich | genaue Norm, Umfang, Zugriffsbeschränkung und Frist dokumentieren |
| Forschung, Statistik oder Archivierung | besondere Zweckprivilegierung möglich | Artikel 89, Garantien, nationale Regelungen und tatsächliche Zweckbindung prüfen |
Unklare Sammelbegriffe wie „Optimierung“, „Sicherheit“, „Forschung“, „Qualität“ oder „Geschäftszwecke“ werden konkretisiert. Sie dürfen nicht nachträglich so weit ausgelegt werden, dass nahezu jede Nutzung umfasst erscheint.
Die Reihenfolge der Prüfung ist entscheidend. Eine Kompatibilitätsprüfung wird nicht vorschnell als Ersatz für eine fehlende Rechtsgrundlage verwendet.
Wichtig: Bei tatsächlich kompatibler Weiterverarbeitung kann die ursprüngliche Rechtsgrundlage grundsätzlich weitertragen. Artikel 6 Absatz 4 ist dabei die Kompatibilitätsprüfung und keine Blankoerlaubnis. Die ursprüngliche Rechtsgrundlage, ihre Voraussetzungen und alle weiteren Pflichten müssen weiterhin belastbar sein.
Die Grafik trennt die möglichen Rechtswege. Sie trifft keine automatische Entscheidung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
| Prüfpfad | tragende Unterlage | typische Stop-Bedingung |
|---|---|---|
| bereits umfasst | präzise ursprüngliche Zweckbeschreibung und nachweisbare Erwartungen | Zweck wurde nur durch nachträgliche weite Auslegung konstruiert |
| Einwilligung | neue oder wirksam erweiterte Einwilligung mit Ablehnungs- und Widerrufsweg | keine echte Wahl oder kein technisch wirksamer Widerruf |
| ausdrückliche Rechtsnorm | genaue Norm und Prüfung ihrer Voraussetzungen | Norm deckt Zweck, Daten, Empfänger oder Umfang nicht ab |
| Kompatibilität | vollständige Pro-/Contra-Akte zu allen Kriterien | starke Zweckentfernung, überraschende Folgen oder nicht beherrschbare Risiken |
| andere neue Rechtsgrundlage | eigenständige Rechtmäßigkeitsprüfung für den neuen Zweck | Voraussetzungen der neuen Grundlage fehlen |
Die Kriterien werden gemeinsam betrachtet. Ein einzelnes positives Merkmal entscheidet die Vereinbarkeit nicht automatisch; Garantien können eine starke Zweckentfernung nicht beliebig kompensieren.
| Kriterium | belastbare Leitfragen | mögliche Belege und Gegenbelege |
|---|---|---|
| Verbindung zwischen Ausgangs- und neuem Zweck | Gehört der neue Zweck zum ursprünglichen Leistungs-, Kommunikations- oder Erwartungskontext? Wie groß ist der funktionale Abstand? | Zwecktexte, Vertrag, Prozessbeschreibung, frühere Information, Produktversprechen, Beschwerden |
| Erhebungskontext und Beziehung | In welcher Beziehung stehen Verantwortlicher und betroffene Person? Bestehen Abhängigkeit, Machtgefälle oder besondere Schutzbedürftigkeit? War die Nutzung vernünftigerweise erwartbar? | Kontaktpunkt, Zielgruppe, Beschäftigtenkontext, Kundenkommunikation, Wahlmöglichkeiten, Forschungskontext |
| Art der personenbezogenen Daten | Sind besondere Kategorien, Strafdaten, vertrauliche Inhalte, Standort-, Kommunikations-, Finanz- oder abgeleitete Daten betroffen? Entstehen neue Kombinationen oder Profile? | Datenkatalog, Klassifizierung, VVT, Modell- oder Profilmerkmale, Stichprobe |
| mögliche Folgen | Entstehen Ausschluss, Benachteiligung, Überwachung, Preis- oder Leistungsunterschiede, Rufschaden, Kontrollverlust, Veröffentlichung oder andere unerwartete Wirkungen? | Betroffenenperspektive, Szenarien, Tests, Beschwerden, Fehlerraten, Risiko- und DSFA-Screening |
| geeignete Garantien | Begrenzen Pseudonymisierung, Trennung, Verschlüsselung, Zugriffsschutz, Aggregation, Wahlmöglichkeiten, menschliche Kontrolle oder kurze Fristen die konkrete Gefahr nachweisbar? | TOM-ID, Konfiguration, Testprotokoll, Berechtigungsreview, Löschtest, Negativtest, Wirksamkeitsnachweis |
Zu jedem Kriterium werden Fakten, Pro- und Contra-Argumente, Unsicherheiten und Quellen getrennt dokumentiert. Eine rein numerische Punktzahl ohne Begründung ist nicht ausreichend.
| Schritt | Tätigkeit | Ergebnis / Nachweis | Stop- oder Freigabepunkt |
|---|---|---|---|
| 1. Änderungsanlass | Antrag, Projekt, Systemänderung oder neue Nutzung erfassen | Ticket und vorläufige Prüf-ID | noch keine Nutzung erweitern |
| 2. Ausgangslage | VVT, Zweck, Rechtsgrundlage, Information, Datenfluss und Einschränkungen sichern | referenzierter Ausgangsstand | fehlender Ausgangsstand wird nacherhoben |
| 3. Delta | neuen Zweck, Operationen, Nutzer, Daten, Empfänger, Transfers und Wirkungen gegenüberstellen | Vorher-Nachher-Matrix | unklare Zweckbeschreibung zurückweisen |
| 4. Rechtsweg | Zweckabdeckung, Einwilligung, Rechtsnorm, Kompatibilität oder neue Grundlage bestimmen | begründete Pfadentscheidung | Rechts-/Datenschutzprüfung bei Unsicherheit |
| 5. Kompatibilität | fünf Kriterien mit Pro, Contra und Unsicherheiten bearbeiten | vollständige Bewertungsakte | keine automatische Mittelwertentscheidung |
| 6. Zusatzprüfungen | Artikel 9/10, Interessenabwägung, DSFA, Artikel 22, Fachrecht, Transfers und Verträge prüfen | verknüpfte Prüfungen | offene Muss-Prüfung blockiert Start |
| 7. Schutz und Transparenz | Maßnahmen, Information, Rechtekanäle, Löschung und Tests planen | umsetzbare Auflagen | reine Absichtserklärungen genügen nicht |
| 8. Entscheidung | freigeben, bedingt freigeben, neue Grundlage verlangen oder ablehnen | begründete Freigabeentscheidung | Befugnis und Auflagen dokumentieren |
| 9. Umsetzung | Systeme, Rollen, Texte, Verträge, Register und Kontrollen ändern | technische und organisatorische Nachweise | Produktivstart erst nach Pflichtnachweisen |
| 10. Validierung | Positiv-, Negativ-, Rechte-, Lösch- und Zugriffstest durchführen | Testakte und Restabweichungen | wesentliche Abweichung eskalieren |
Fehlende Angaben werden als offen markiert. Ein Geschäftstermin oder bereits implementierte Funktion ersetzt keine Freigabe.
Arbeitshilfe ohne Rechts- oder Freigabewirkung: Der Prüfpfad ordnet typische Ausgangssituationen und zeigt fehlende Arbeitsunterlagen. Er entscheidet weder über Vereinbarkeit noch über Rechtmäßigkeit, Zulässigkeit, DSFA-Pflicht oder tatsächliche Umsetzung. Eingaben werden nicht gespeichert.
Ohne JavaScript bleiben Entscheidungslogik, Kriterien, Tabellen und Freigabeverfahren vollständig nutzbar.
Die Akte trennt Tatsachen, Annahmen, Bewertung, Entscheidung und Umsetzung. Mindestens enthalten sind:
| Aktenbestandteil | Mindestanforderung |
|---|---|
| Deckblatt | Prüf-ID, VVT-ID, Titel, Owner, Status, Version und Schutzklasse |
| Sachverhalt | Ausgangs- und neuer Zweck, Datenoperationen, Systeme, Personen, Empfänger und Termine |
| Quellen | VVT-Fassung, Vertrag, Information, Rechtsnorm, Prozess- und Datenflussnachweise |
| Rechtsweg | begründete Auswahl und verworfene Alternativen |
| Kriterienprüfung | je Kriterium Fakten, Pro, Contra, Unsicherheit und Quelle |
| Zusatzprüfungen | Artikel 9/10, Interessenabwägung, DSFA, Artikel 22, Fachrecht, Transfer und Verträge |
| Maßnahmen | konkrete Konfiguration, Owner, Fälligkeit, Test, Abhängigkeit und Status |
| Betroffenenperspektive | Erwartungen, Auswirkungen, Wahl-, Widerspruchs- und Rechtewege |
| Entscheidung | Ergebnis, Begründung, Auflagen, Befugnis, Datum und Restunsicherheit |
| Umsetzung | geänderte Dokumente, Systeme, Berechtigungen, Texte, Verträge und Register |
| Validierung | Positiv-, Negativ-, Rechte-, Lösch- und Stichprobentests |
| Review | Auslöser, Termin, Kennzahlen und erneute Entscheidung |
Bewertungstexte benennen auch belastbare Gegenargumente. Ein Formular, das ausschließlich Zustimmung zur gewünschten Lösung erzeugt, ist keine ergebnisoffene Kompatibilitätsprüfung.
Ausgangslage: Rechnungs- und Vertragsdaten wurden zur Vertragsabwicklung und gesetzlichen Aufbewahrung erhoben. Ein Projekt möchte daraus individuelle Kaufwahrscheinlichkeiten für personalisierte Angebote ableiten.
| Prüffeld | Beispielhafte Arbeitsfeststellung | Konsequenz |
|---|---|---|
| Zweckabstand | Vertragsabrechnung und individuelles Marketing verfolgen unterschiedliche Ergebnisse | echter neuer Zweck wahrscheinlich |
| Erwartung | Aufbewahrung einer Rechnung bedeutet nicht automatisch Erwartung einer Profilbildung | starkes Contra-Argument |
| Daten und Kombination | Kaufhistorie, Reaktionsdaten und externe Merkmale erzeugen ein detaillierteres Profil | Datenminimierung und Profilingprüfung erforderlich |
| Folgen | unterschiedliche Ansprache, Ausschlüsse oder Preisdifferenzierung denkbar | Fairness-, Risiko- und gegebenenfalls DSFA-Prüfung |
| Rechtsweg | Einwilligung, berechtigtes Interesse und Kompatibilität dürfen nicht vermischt werden | eigenständige Prüfung je gewähltem Pfad |
| Garantien | Aggregation, kurze Merkmalsliste, Ausschlüsse sensibler Daten, Opt-out und keine automatisierte Benachteiligung | Wirksamkeit testen; Garantien entscheiden nicht allein |
| Transparenz | neue Profilbildung und Logik müssen vor Beginn angemessen erklärt werden | Informations- und Rechteprozess anpassen |
Das Beispiel führt bewusst zu keiner pauschalen Ja-/Nein-Aussage. Branche, Beziehung, Inhalte, Rechtsgrundlage, technische Wirkung und nationale Anforderungen verändern die Bewertung.
Eine vertiefte Prüfung und gegebenenfalls DSFA-Eskalation erfolgt insbesondere bei:
„Pseudonymisiert“ bedeutet nicht risikofrei oder anonym. Re-Identifizierbarkeit, Schlüsselzugriffe, Verknüpfungsmöglichkeiten und tatsächliche Trennung werden geprüft.
Vor Beginn der Weiterverarbeitung werden die Informationspflichten nach Artikel 13 Absatz 3 beziehungsweise Artikel 14 Absatz 4 aktualisiert. Die Änderung wird nicht nur auf einer Website abgelegt, sondern über einen im konkreten Kontext geeigneten und nachweisbaren Kanal bereitgestellt.
Zu prüfen sind insbesondere:
Ein Widerspruchs- oder Widerrufsweg wird Ende-zu-Ende getestet. Er muss die tatsächliche Verarbeitung, abgeleitete Zielgruppen, Exporte und nachgelagerte Systeme erreichen.
Eine dokumentierte Entscheidung allein beweist keine Umsetzung. Vor Produktivstart werden mindestens die freigegebenen Auflagen und ihre technische Wirkung kontrolliert.
| Testart | Beispiel | erforderlicher Nachweis |
|---|---|---|
| Positivtest | zulässiger Datensatz wird nur im freigegebenen Umfang verarbeitet | Testfall, Ergebnis, Version und Prüfer |
| Negativtest | ausgeschlossene Personengruppe oder Datenart gelangt nicht in den neuen Zweck | Ablehnung, Filter- oder Regelprotokoll |
| Berechtigungstest | nur freigegebene Rollen können Ergebnis und Quelldaten sehen | Rollenmatrix und Stichprobe |
| Zwecktrennungstest | Aufbewahrungsdaten bleiben für operative Werbung gesperrt | Systemregel und Zugriffstest |
| Löschtest | neue Zwischen- und Ergebnisdaten werden fristgerecht entfernt | Testdatensatz und Löschprotokoll |
| Widerrufs-/Widerspruchstest | Entscheidung wirkt in allen beteiligten Systemen | Ende-zu-Ende-Protokoll |
| Informationstest | neue Information ist vor Start am tatsächlichen Kontaktpunkt erreichbar | Fassung, Zeitpunkt, Kanal und Sichtprüfung |
| Fehler- und Rückfalltest | fehlerhafte Daten, Modellresultate oder Schnittstellen werden erkannt und gestoppt | Alarm-, Sperr- und Eskalationsnachweis |
Offene wesentliche Abweichungen blockieren den Produktivstart oder benötigen eine ausdrücklich begründete, befristete und befugte Risikoentscheidung. Eine Abweichung wird nicht durch Umbenennen des Zwecks beseitigt.
| Aufgabe | Ergebnisverantwortung | Durchführung / Mitwirkung |
|---|---|---|
| Änderungsanlass und Sachverhalt | Prozesseigner | Projekt, Fachbereich, IT, Produktverantwortung |
| Zweck- und Datenflussabgrenzung | Prozesseigner | Datenschutzkoordination, Architektur, Service-Owner |
| Rechtsweg und Kriterienprüfung | Verantwortlicher / befugte Leitung | Rechtsfunktion, Datenschutzkoordination; DSB berät und überwacht |
| Risiko- und DSFA-Screening | Verantwortlicher | Fachbereich, Informationssicherheit, Datenschutzrollen |
| Maßnahmen und Systemumsetzung | zuständige Fach-/IT-Leitung | Administratoren, Entwicklung, Dienstleister |
| Transparenz und Rechtewege | Verantwortlicher | Kommunikation, Fachbereich, Datenschutzkoordination |
| formale Freigabe | dokumentierte befugte Rolle | fachliche Prüfende liefern Stellungnahmen |
| Tests und Nachweise | jeweiliger Maßnahmen-Owner | unabhängige oder zweite prüfende Rolle nach Risiko |
| Review und Eskalation | Prozesseigner / Datenschutzkoordination | DSB, Rechtsfunktion, Informationssicherheit, Audit |
Die oder der Datenschutzbeauftragte entscheidet nicht anstelle des Verantwortlichen über Geschäftszweck und Rechtmäßigkeit. Beratung, Überwachung, Verantwortung und Freigabebefugnis bleiben nachvollziehbar getrennt.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Prüf-ID / Status | eindeutiger Vorgang und Arbeitsstand |
| VVT-ID / System-IDs | Verbindung zur Ausgangsverarbeitung und technischen Umsetzung |
| Ausgangs- und neuer Zweck | klare, versionierte Gegenüberstellung |
| Rechtsweg | Zweckabdeckung, Einwilligung, Rechtsnorm, Kompatibilität oder andere Grundlage |
| fünf Kriterien | Pro, Contra, Unsicherheit und Quellen |
| Zusatzprüfungen | Artikel 9/10/22, Fachrecht, Interessenabwägung, Transfer, DSFA |
| Risiken und Auswirkungen | Szenarien aus Sicht betroffener Personen |
| Maßnahmen und Bedingungen | Owner, Termin, Status, Test und Wirksamkeit |
| Information und Rechte | Fassung, Kanal, Zeitpunkt, Widerspruch und Widerruf |
| Entscheidung | Ergebnis, Begründung, Befugnis, Datum und Restunsicherheit |
| Produktivfreigabe | Pflichtnachweise, Abweichungen und Freigabedatum |
| Review | Auslöser, Termin, Feststellungen und Folgeentscheidung |
Im öffentlichen Wiki werden nur Verfahren, Feldmodell und anonymisierte Beispiele gezeigt. Vertrauliche Einzelfallakten, Rechtsbewertungen, Systemdetails und personenbezogene Originaldaten verbleiben in der geschützten Ablage.
Die Entscheidung wird erneut geprüft bei:
Ein unverändertes Reviewdatum ohne Sachprüfung ist kein Reviewnachweis.
| Kontrolle / Kennzahl | Aussage | erforderliche Vertiefung |
|---|---|---|
| neue Nutzungen ohne Prüf-ID | Abdeckung des Change-Prozesses | Projekte, Analysen, Systeme und VVT abgleichen |
| Prüfungen nach technischem Start | Wirksamkeit der Produktivsperre | Ursache, unzulässige Nutzung und Sofortmaßnahmen klären |
| offene Auflagen / überfällige Tests | Umsetzungs- und Restunsicherheit | Owner, Risiko und Eskalation bewerten |
| Anteil bedingt freigegebener Vorgänge | Qualität früher Planung | häufige Bedingungen und systemische Ursachen auswerten |
| Widersprüche zwischen VVT, Information und System | Konsistenz der Umsetzung | führende Quelle und tatsächliche Konfiguration korrigieren |
| Widerrufs-/Widerspruchsfehler | Wirkung der Betroffenenrechte | Ende-zu-Ende-Prozess und nachgelagerte Systeme prüfen |
| Beschwerden oder Überraschungssignale | Qualität der Erwartungsbewertung | Information, Zweckdistanz und Fairness erneut bewerten |
| Reviewabweichungen | tatsächliche Wirksamkeit | Maßnahmen, Entscheidung und Freigabe aktualisieren |
Kennzahlen priorisieren Prüfungen. Sie treffen keine Rechtsentscheidung und belegen nicht allein die Wirksamkeit.
Die führende Zweckänderungsakte wird zugriffsgeschützt, versioniert und nachvollziehbar gespeichert. Festgelegt werden:
Ein erfolgreiches Backup ist noch kein Wiederherstellungsnachweis. Stichproben prüfen, ob Entscheidungsakte, Anlagen, Versionen und Verknüpfungen vollständig lesbar zurückgewonnen werden können.
| Seite | Funktion |
|---|---|
| DSGVO-Startseite | Navigation und Dokumentenstatus |
| Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten | führende Ausgangsverarbeitung, Zwecke und Schnittstellen |
| Rechtsgrundlagenkataster | Rechtsgrundlage und Zusatznormen je Zweck |
| Einwilligungsmanagement | neue oder geänderte Einwilligung und Widerruf |
| Informationspflichten | Information vor der Weiterverarbeitung |
| Besondere Kategorien und Strafdaten | zusätzliche Voraussetzungen und Schutzmaßnahmen |
| Drittlandtransfers | neue Empfänger, Zugriffe, Länder und Instrumente |
| Datenschutz-Risikomethodik | Risikoszenarien und Auswirkungen für Menschen |
| DSFA-Prüfregister | dokumentiertes Screening und Eskalation |
| Datenschutz-Folgenabschätzung | vertiefte Prüfung bei voraussichtlich hohem Risiko |
| Technische und organisatorische Maßnahmen | konkrete Garantien, Status und Wirksamkeitsnachweise |
| Privacy by Design und by Default | frühe Gestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen |
| Lösch- und Aufbewahrungskonzept | ausführbare Fristen, Sperrung und Zwecktrennung |
| KI und automatisierte Verarbeitung | Modelle, Profiling, Entscheidungswirkung und Kontrolle |
| Dokumenten- und Nachweislenkung | Lenkung der Entscheidungsakte und Nachweise |
Dieses Muster lässt bewusst offen:
Bis zur organisationsbezogenen Festlegung, Umsetzung und Freigabe gelten diese Punkte nicht als eingeführt oder wirksam.
Vor der betrieblichen Nutzung sind die aktuelle konsolidierte Rechtslage, Rechtsprechung, Orientierungshilfen der zuständigen Aufsichtsbehörde und einschlägiges Fachrecht zu prüfen.

| Angebot / Information | Nutzen |
|---|---|
| Datenschutzmanagement | VVT, Zweckänderung, Risiken, Rollen, Nachweise und Kontrollen verbinden |
| Datenschutz-Leistungen | organisationsbezogene Prüfung und Weiterentwicklung der Datenschutzdokumentation |
| Pflichten von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern | Verantwortungs- und Nachweispflichten einordnen |
Erstgespräch unter info@smct-management.de vereinbaren
| Version | Datum | Änderung | Erstellt/geändert durch | Freigabe | Freigabedatum |
|---|---|---|---|---|---|
| 1.0 | 09.08.2026 | Vollständige fachliche, operative und visuelle Überarbeitung mit Rechtsweg vor der Kompatibilitätsprüfung, Abgrenzung von Mittel- und Zweckänderung, neuer Entscheidungsgrafik, interaktivem Prüfpfad, vollständiger Entscheidungsakte, Praxisbeispiel, Produktivsperre, Tests, Rollen, Register, Kennzahlen, Schutz- und Wiederherstellungsregeln sowie extern öffnenden amtlichen und SMCT-Links | Datenschutzkoordination / Musterrolle | Ausstehend | – |
| 0.1 | 08.08.2026 | Musterverfahren für Zweckänderungen und Kompatibilitätsprüfungen erstellt | Datenschutzkoordination / Musterrolle | Ausstehend | – |